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Schule zurück, die dieser bis zu Ende des Jahres 1694 selbstständig verwaltete. Den 9. Januar 1695 legte er seine Directorialfunction in die Hände des bisher in Dippoldiswalda wirkenden Rectors M. Gottfried Laurentius nieder, der in gleicher Eigenschaft in Neustadt-Dresden eine Anstellung erhalten hatte. Wenn auch nicht mit Sicherheit angegeben werden kann, warum man die Stelle des dritten Lehrers bis zum Jahre 1709 unbesetzt ließ, so liegt doch die Vermuthung sehr nahe, daß dies in Folge der schwachen Schülerzahl geschah. –

Wurden wir durch die meisten der bisherigen Mittheilungen mehr mit der äußeren Geschichte der Schule vertraut gemacht, so müssen wir unser Augenmerk doch auch auf die inneren Einrichtungen der Anstalt lenken und angeben, was die allerdings nicht gerade zahlreichen Nachrichten über diesen Gegenstand bieten. Die verschiedenen Fächer, in welchen die Zöglinge der Neustädter (oder lateinischen) Schule unterrichtet wurden, sind in den auf Seite 15–20 befindlichen Lectionsplänen aus dem Jahre 1671 ausführlich angegeben; hier möge nur noch einmal hervorgehoben sein, wie sehr man die Unterweisung in der christlichen Lehre betonte, da die Schüler der lateinischen Schule ebenso gut als die der Elementarschulen zum Besuche des sonntäglich stattfindenden Katechismusexamens verpflichtet waren. Um einer falschen Vorstellung von dieser Einrichtung vorzubeugen, dürften einige Andeutungen über dieselbe nicht unangemessen sein. In der Regel schenkte die Gemeinde dem Katechismusexamen, das sich unmittelbar dem Mittagsgottesdienste anschloß und mit einer Glocke eingelauten wurde, ihre Theilnahme. Während nun die in der Kirche bereits Anwesenden sangen: Herr Gott, erhalt uns für und für etc., oder: Liebster Jesu, wir sind hier etc., oder ein ähnliches Lied, versammelten sich die Kinder, die, nach Geschlechtern getrennt, ihre Plätze einnahmen, worauf der Diakonus das zu besprechende Hauptstück von der Kanzel herab vorlas, dann das Vaterunser betete, und nach Absingung einiger passender Verse die Katechisation begann. Die Einrichtung, daß ein Geistlicher examinirte, datirt erst von Spener her (1688); früher war das Examen etwas anders eingerichtet gewesen. Nachdem man nämlich ein Lied gesungen, las der Diakonus ein Hauptstück vor, worauf sich zunächst 2 Knaben nach den auf dem Altarplatz befindlichen, einander gegenüberstehenden