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Je mehr wir uns in diesen Mittheilungen dem Ende des 18. Jahrhunderts nähern, desto zahlreicher und bestimmter werden die Nachrichten über die Neustädter Schule. Aufzeichnungen aus dem Jahre 1784[1] verbreiten sich über die Beschaffenheit des Schulhauses, das jetzt noch nicht ganz 100 Jahre stand, aber zu den größten Ausstellungen Veranlassung bot. Auf seine Uebelstände hinzuweisen, unternahm der damalige Neustädter Diakonus Leibnitz, der bekanntlich nebst dem Pastor im Schulhause Amtswohnung hatte. Wenn nun auch die gerügten Mängel zunächst nur die Diakonatswohnung betrafen, so lassen sie doch Schlüsse auf die übrigen Theile des Gebäudes machen. Leibnitz sagt in seiner Eingabe an den Rath vom 10. October des obengenannten Jahres: „In dem Logis (es enthielt eine sehr große und eine kleine Stube nebst Kammer und Küche), das ich im hiesigen Schulgebäude seit 25 Jahren bewohne, kann ich unmöglich ohne den größten Nachtheil an meinen Augen und Gesundheit länger bestehen. Die Wohnstube ist so groß, daß sie nicht erheizt werden kann; die 2., nach dem Schulgäßchen gehend und zum Studiren benutzt, so finster, daß ich bis früh um 9, auch Nachmittags von 3 Uhr an Licht brauche und mir daher meine Augen beinahe ganz ruinirt habe. Die Kammer und Stuben sind an Fußböden, Oefen und Thüren so schadhaft, daß die anzubringenden Reparaturen als impracticable und zu hoch angesehen worden, als daß die Beschaffenheit des Gebäudes deren Betrag verdient hätte. In dem vergangenen Winter habe ich an die 26 Klaftern Waldholz verbrannt, ohne daß ich sagen kann, daß ich und die Meinigen die nöthige Wärme genossen. Mein Studiren wird durch das der Studirstube gegenüber vorgenommene Brauen und Malzen und durch das Lärmen der Arrestanten umsomehr unterbrochen und gehindert, da meine Wohnung von dem gegenüber sich befindenden Brauhause und Frohnveste nur durch ein sehr enges Gäßchen geschieden, auch da die letztere Seite frei stehet, so feucht ist, daß ich schon einen großen Schaden an Büchern erlitten, und meine Eßvorräthe muß ich in einem an dem Abtritte anliegenden Behältnisse, wo durch Gestank und Moder Alles verdirbt, aufbewahren, und der wenige Raum in meinem Keller verhindert mich, diesem Uebel abzuhelfen.“ – Die Bitte um Gewährung


  1. Rathsactenstück B II, 52.