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in welchen fremde Schüler notdürftige Unterkunft fanden,[1] soweit ihnen nicht etwa aus Barmherzigkeit oder für irgend welche Gegenleistungen Aufnahme in Bürgerhäusern zuteil ward. Das Bild von dem hier um das J. 1510 herrschenden Zustand, welches die eine darüber erhaltene Äußerung Thomas Platters giebt (s. unten Anm. 69), ist allerdings, wie zu erwarten, ein nicht eben sehr anmutendes.




3. Lehre und Kirchendienst, sowie die aus ihnen fließenden Einkünfte der Lehrer und Schüler.

So ziemlich am dürftigsten fließen unsre Quellen, was freilich ein Blick auf ihre Art leicht begreiflich macht, über die Ziele des an der Schule erteilten Unterrichts und die dabei verwendeten Hülfsmittel. Jedenfalls stimmt das Wenige, was wir darüber an der Hand zweier Vormundschaftsrechnungen aus dem 15. und einiger anderweitiger Notizen aus dem 16. Jahrhundert feststellen können, durchaus zu dem, was in dieser Hinsicht von den lateinischen Stadtschulen der Zeit im allgemeinen gilt (s. S. 2 f.). Übrigens werden uns in dieser Verbindung zugleich die ersten Namen einheimischer Kreuzschüler bekannt.

Die Vormundschaftsrechnung, welche Franz Bebrach (Bibrach) für „den jungen Schonerst“, ein sonst nicht näher zu bestimmendes


  1. Laut B.-A.-R. 1493/4 wurden alte Ketten – in unbestimmter Zahl – „vor dij kammern“, weiterhin alte Eisenbänder „zcu kammerthüren“ und nochmals 32 kleine Ketten wieder vorgerichtet, sowie „10 par banden angericht an dij kammerthorn“. Außerdem wurden ausgegeben „20 gr. 4 ₰. vor 24 clein tzymmer tzu spanbetten“ und zwei Wochen später abermals „20 gr. 6 ₰. vor 24 klein tzymmer tzu betten“.