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Die Kreuzschule zu Dresden bis zur Einführung der Reformation (1539)

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Titel: Die Kreuzschule zu Dresden bis zur Einführung der Reformation (1539)
Untertitel: erschienen in der Reihe: Mitteilungen des Vereins für Geschichte Dresdens
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Erscheinungsdatum: 1886
Verlag: in Kommission bei Carl Tittmann
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Erscheinungsort: Dresden
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[a] [b]

[c]
Mitteilungen
des Vereins
für
Geschichte und Topographie Dresdens
und seiner Umgebung.




Siebentes Heft.



Dresden.
in Kommission bei Carl Tittmann.
1886.

[d]

[e]
Die
Kreuzschule zu Dresden
bis zur
Einführung der Reformation (1539).

Von
Prof. Dr. Otto Meltzer,
Rektor des Wettiner Gymnasiums zu Dresden.
Dresden,
in Kommission bei Carl Tittmann.
1886.

[f] [III]



Vorwort.


Zu dem Zeitpunkte, wo diese kleine Arbeit erscheint, sind gerade fünfundzwanzig Jahre verflossen, seitdem der derzeitige Rektor der Kreuzschule, Herr Professor Dr. Fr. D. Hultsch, Ritter etc. etc., an dieser Anstalt wirkt, und zwar reichlich drei Viertel der bezeichneten Zeit hindurch als Leiter derselben. Ihm und der Kreuzschule bringe ich daher aus diesem Anlaß hier vor allem einen herzlichen Glückwunsch dar.

Es ist nicht die erste Behandlung, welche die älteste Periode aus der Geschichte der Schule auf den nachfolgenden Blättern erfährt. Zunächst allerdings und noch ziemlich lange, seitdem man mit der letzteren überhaupt sich zu beschäftigen begonnen hatte, war dabei für jenen Zeitabschnitt nichts weiter abgefallen, als etwa Ausdrücke des Abscheus gegen die damals herrschende Finsternis und Barbarei. Dann aber widmete der bekannte Rektor M. Christian Schöttgen in einem Programm vom J. 1742 – (wiederabgedruckt in den 1767 zu Leipzig von G. J. Grundig herausgegebenen Opuscula minora historiam Saxonicam illustrantia desselben, S. 299 – 309, wonach auch unten immer die Anführungen erfolgt sind) – dem Gegenstande eine Untersuchung. Urkundliches Material stand demselben zwar nur in sehr geringem Maße zur Verfügung, auch beschränkte er sich im wesentlichen darauf, die Personalien seiner Vorgänger im Amte, soweit das anging, festzustellen. Doch hat seine Belesenheit uns die Kenntnis mancher Thatsache vermittelt, die heutzutage uns leicht verborgen bliebe. Nach Schöttgen haben noch J. Chr. Hasche und H. M. Neubert einige, zum Teil auch recht wichtige, neue Daten aus Urkunden beigebracht. Sonst ist in der Hauptsache immer nur wieder ausgeschrieben worden, was jener gegeben hatte, und öfters nicht einmal das hinreichend genau.

Wenn ich meinerseits hoffen darf, durch die vorliegende Arbeit die Sache etwas weiter gefördert zu haben, so verdanke ich dies namentlich einesteils der inzwischen erfolgten Herausgabe des Urkundenbuchs der Stadt Dresden im Codex diplomaticus Saxoniae regiae – (2. Hauptteil, 5. Bd., Leipzig 1875), – andernteils der mir in liberalster Weise gewährten Erlaubnis zur Benutzung des Königl. Hauptstaatsarchivs und des Ratsarchivs [IV] hier, bei welcher ich durch die Herren Vorstände und Beamten dieser Sammlungen aufs freundlichste unterstützt ward. Herrn Ratsarchivar Dr. O. Richter bin ich noch zu ganz besonderem Danke dafür verpflichtet, daß er mir auch aus seinen eignen Excerpten wertvolles Material zur Verwendung überließ.

Gewiß ist freilich mit dem unten Dargebotenen noch nicht alles erschöpft, ja hoffentlich finden sich im weitern Verlauf der Zeit noch recht viele Ergänzungen dazu. Liceat interim parvulas de antiquiore Dresdensis scholae statu micas colligere et calcar posteris addere, ut de iisdem solliciti esse pergant, möchte ich in dieser Hinsicht mit Schöttgen sagen.

Daß ich bei der Darstellung mich immer nur an das, was wirklich von hier zu belegen ist, gehalten und ebenso die Ausfüllung von Lücken der Überlieferung durch Heranziehung von Analogieen aus anderweit bekannten Verhältnissen wie die für den hier allein zu verfolgenden Zweck unnötige Anführung von allgemeinen Hülfsmitteln zur Geschichte des Schulwesens geflissentlich vermieden habe, wird hoffentlich Billigung finden.

Verweisungen auf das Urkundenbuch der Stadt Dresden sind regelmäßig nur mit Cod. und der Nummer der betreffenden Urkunde, solche auf das in Anm. 1 angeführte Werk O. Richters nur mit dem Namen des Verfassers und der Seitenzahl gegeben.

Die Brückenamtsrechnungen – abgekürzt B.-A.-R. – befinden sich teils im K. Hauptstaatsarchiv – abgekürzt H.-St.-A. – (Finanzarchiv, Loc. 32 516 u. 32 517; Rep. XXIII, Nr. 73, 74 und 74b), teils im Ratsarchiv – abgekürzt R.-A. –; zum letzteren gehören ferner die gesamten anderweit angeführten Rechnungen, darunter namentlich die so ausgiebigen Kämmereirechnungen – abgekürzt K.-R. – und das Stadtbuch für die J. 1505–20, während die übrigen Stadtbücher in das K. Hauptstaatsarchiv (Loc. 8579 u. 8583) gelangt sind. Bei Anführungen aus dieser Gruppe der Quellen schien, wie es die Rücksicht auf Raum und Übersichtlichkeit empfahl, die besondere Bezeichnung der Zugehörigkeit zu der einen oder anderen unter beiden Sammlungen ohne Nachteil für die Sache in der Regel weggelassen werden zu können; bei anderweitigen Anführungen ist dieselbe nebst Angabe der Signatur ebenso regelmäßig erfolgt.

Dresden, im September 1886. D. V.     

0 [1]



1. Entstehung und Art der Schule.

Um die Wende des 12. und 13. Jahrhunderts bestand, was den Namen Dresden führte, aus einer Dorfgemeinde, die teils auf dem linken Elbufer um eine der Jungfrau Maria geweihte Kirche, teils auf dem rechten Elbufer lag. Neben dem erstgenannten Dorfteile nun und unter dem gleichen Namen erscheint bald darauf – zuerst in urkundlicher Erwähnung vom J. 1216 – ein augenscheinlich von einem Landesfürsten und zwar wohl von dem eben damals regierenden Markgrafen Dietrich dem Bedrängten nach größerem Maßstabe angelegter fester Ort, der dann, wohl von Dietrichs Sohn und Nachfolger Heinrich dem Erlauchten (1221 – 88), Stadtrecht erhalten und diesem Fürsten auch während der letzten Periode seiner langen Regierung meist zum Wohnsitz gedient hat.[1]

Dieser neue feste Ort, diese Stadt Dresden, ist anscheinend rasch emporgeblüht und hat sich, einzelne Schwankungen abgerechnet, im ganzen gedeihlich weiter entwickelt, bis erst gegen das Ende des Mittelalters hin ein gewisser Stillstand hierin eintrat. Nach dem Maßstabe der Zeit bemessen nicht unwichtig als Festung und als Verkehrsplatz, von noch besonderer Bedeutung durch ihre feste Elbbrücke,[2] stand die Stadt zugleich auch als [2] Besitzerin wertvoller Reliquien begünstigt vor anderen ihresgleichen da. Wertvoll in dieser Hinsicht war namentlich ein Span vom Kreuze Christi, welchen nach der Überlieferung Heinrichs des Erlauchten erste Gattin Constantia – mit diesem vermählt im Jahre 1234 – aus ihrem Heimatlande Österreich mitgebracht hatte. So ward die Stadt auch das Ziel zahlreicher Wallfahrer, und mit kirchlichen Festen verband sich ein reger Marktverkehr.

Verhältnisse dieser Art nun – und darum war hier von ihnen auszugehen – stimmen genau zu den Voraussetzungen, von welchen aus wir etwa seit dem Ende des 12. Jahrhunderts allerwärts das erstarkende Bürgertum im wachsenden Bewußtsein seiner Bedeutung zur Gründung von Stadtschulen verschreiten oder solche aus etwa vorhandenen Pfarrschulen herausbilden sehen. Die Dom- und Stiftsschulen, die Klosterschulen der älteren Art, welche die Leuchten einer früheren Zeit gewesen waren, freilich in der Hauptsache doch immer nur der Ausbildung von Klerikern sich gewidmet hatten, waren aus mannigfachen Ursachen erheblich zurückgegangen, die neugearteten Orden der Bettelmönche, die ja fernerhin vielfach auch durch Eröffnung von Schulen den Kreis ihrer Einwirkung auf die Gemüter zu erweitern gesucht haben, übrigens von vornherein sich in einer viel niedrigeren Flugbahn hielten, sollten erst noch entstehen. Und, um dies gleich hier zu berühren, diejenigen Glieder dieser Orden, die sich seinerzeit hier in Dresden niederließen,[3] haben wenigstens nie den Versuch zur Gründung einer Schule gemacht. Gerade in der oben bezeichneten Lücke der Entwickelung aber waren es einerseits die Hochschulen, die Universitäten, andererseits die lateinischen Stadtschulen, welche hervorzutreten und die geistige Führung zu übernehmen begannen.

Die Stadtschulen waren „lateinische Schulen“ – das brachte die ganze Entwickelung der Dinge mit sich – und blieben es noch bis weit über das Ende des von uns zu behandelnden [3] Zeitabschnitts herab, nur daß sie eben zuletzt vom Geiste des Humanismus beeinflußt wurden. Was dem Lateinischen in ihnen die alles beherrschende Stellung verlieh, war ja nicht sowohl Begeisterung für die Litteraturschätze des klassischen Altertums, als vielmehr die Bedeutung dieser Sprache, einer noch lebenden Sprache, für das Bedürfnis der Kirche, des öffentlichen Dienstes, auch des geschäftlichen Lebens. Umgekehrt finden wir denn auch, wie anderwärts, so hier am Orte in den ältesten auf die bürgerliche Verwaltung bezüglichen Schriftstücken in weitem Umfange ein Latein gebraucht, welches diejenigen, die es verwendeten, in der Hauptsache eben auf der Kreuzschule gelernt haben werden.

Dabei beschränkten sich diese Schulen, was ihr Lehrziel anlangt, im wesentlichen auf das Trivium, behandelten sogar dies meist nur in einem beschränkten Sinne, indem sie über die Grammatik kaum hinausgingen. Daneben kam, abgesehen etwa von einiger Unterweisung im praktischen Rechnen, wesentlich nur noch die Übung des Gesangs in Betracht, die allerdings nebst dem Dienst bei den kirchlichen Funktionen, auf die sie berechnet war, ein ganz erhebliches Maß von Zeit und Kraft in Anspruch nahm. Zur Universität ging, wer das überhaupt wollte, natürlich auch von diesen Schulen über, wie es die Lehreinrichtung der Universitäten ja ohne weiteres ermöglichte; nur wäre es unzulässig, wollte jemand etwa jene Schulen so betrachten, als seien sie als specifische Vorbereitungsanstalten für das Universitätsstudium eingerichtet gewesen.

Das Aufkommen der hiesigen Schule ward zweifellos erheblich dadurch erleichtert, daß keinerlei ältere Institution vorhanden war, die sich durch dieselbe hätte beeinträchtigt sehen können. Der sogenannte Schulstreit hat seine Wellen nicht bis hierher getrieben. Der Bischof zu Meißen hat, dafür finden sich mehrfache Belege,[4] das ihm als geistlicher Behörde zustehende Oberaufsichtsrecht ausgeübt; dafür, daß er, bez. der Scholasticus des Meißner Domkapitels, auch den jedesmaligen Schulmeister zu bestätigen gehabt habe, spricht alle Voraussetzung [4] und scheint wenigstens ein überlieferter Vorgang zu zeugen.[5] Aber das Kollaturrecht des Rats zu Dresden ist von dieser Seite mindestens nie, soweit unsre Quellen reichen, verletzt oder bestritten worden. Wenn andererseits die Landesfürsten wiederholt in die Ausübung dieses Rechts eingriffen,[6] so geschah das eben auf Grund der Voraussetzung, daß das Recht der Gemeindeverwaltung ein Ausfluß landesherrlicher Gewalt sei. Und doch werden gerade bei solchen Anlässen auch von landesherrlicher Seite in Zuschriften an den Rat wiederholt Ausdrücke wie „eure Schule“ und ähnliche gebraucht, gleichwie der Rat schon alsbald am Beginn des Zeitabschnitts, von wo an es etwas lichter in den einschlägigen Verhältnissen zu werden beginnt, ausdrücklich „unsere Schule“ sagt.[7]

Das Bestehen einer Schule in Dresden an und für sich ist allerdings schon für eine erheblich ältere Zeit, als die soeben angedeutete, bezeugt: in einer unter dem 6. April 1300 zu Dohna ausgestellten Urkunde wird ein Cunradus rector p[uero]rum in Dresden[8] in einer zweiten, gegeben zu Kloster Cella den 10. [5] März 1334, ein Hermannus rector parvulorum in Dresden[9] unter anderen Persönlichkeiten als Zeuge aufgeführt. Noch ist aber freilich dabei so ziemlich alles Übrige dunkel. Zwar für den Umstand, daß die betreffenden Personen zugleich als Inhaber auswärtiger geistlicher Würden erscheinen, böte sich wohl die Erklärung, daß diese letzteren eben Pfründen gewesen seien, die jene Männer, während sie selbst hier am Orte ihren eigentlichen Wirkungskreis hatten, durch Stellvertreter hätten verwalten lassen. Aber keinerlei Antwort giebt das uns zu Gebote stehende Material auf die vor allem wichtige Frage, ob die Schule von der Stadt einmal in einer bestimmten Zeit begründet oder ob sie etwa aus einer elementaren, in erster Linie für die Heranziehung von Kirchensängern und Ministranten bestimmten Pfarr- oder Parochialschule herangewachsen und zur lateinischen Stadtschule dann erst erweitert worden ist.

Und dabei wären, was den Ausdruck Pfarrschule anlangte, noch die eigentümlichen Verhältnisse, welche gerade hier in Dresden obwalteten, besonders zu beachten.

Pfarrkirche der Stadt und Festung Dresden war und blieb [6] formell bis zur Einführung der Reformation die Liebfrauenkirche (Frauenkirche) außerhalb der Stadtmauern in dem alten Dorfteile, welcher erst seit 1519, aber auch nur äußerlich, durch eine von Herzog Georg dem Bärtigen errichtete Befestigungslinie an die Stadt und Festung angehängt, organisch aber mit der letzteren erst nach dem Ende unsrer Periode, durch Kurfürst Moritz, vereinigt ward. Unter solchen Umständen mußte eine innerhalb der Ringmauern befindliche Kapelle schon an sich zu besonderer Bedeutung gelangen, namentlich aber, wenn sie im Besitz so wertvoller Heiligtümer war, wie die oben erwähnten. In der That tritt denn auch gegenüber der Mutterkirche die nahe der südöstlichen Ecke des Marktes der Stadt gelegene Kapelle zum H. Kreuz[10] immer mehr in den Vordergrund; sie wird immer mehr das Hauptgotteshaus der Stadt, wird auch mehr und mehr mit dem Namen „Kirche" bezeichnet, und in ihrer unmittelbaren Nachbarschaft liegt die Wohnung des Pfarrers, liegen die übrigen geistlichen Gebäude, liegt namentlich, so früh sich nur etwas darüber erkennen läßt, die Schule.

Die Vermutung, daß diese auch schon in den Zeiten der ältesten Erwähnungen mit der Kreuzkapelle im Zusammenhang gestanden habe, liegt somit in der That nahe. Auch wenn sie von der Stadt begründet wäre, würde der Zusammenhang nichts [7] Verwunderliches haben. An die alles beherrschende kirchliche Organisation schlossen sich die Stadtschulen doch überall an, auch wo sie etwa im Streit gegen deren Vertreter gegründet waren, gerade so, wie sie aus der Mitte der letzteren vielfach ihre Lehrer bezogen und durchgängig ihre Ziele und ihre Methode nach den Anforderungen der Kirche regelten.

Lichter wird es in den hierher gehörigen Verhältnissen etwa vom letzten Viertel des 14. Jahrhunderts an. Beginnt doch von ungefähr 1370 an eine äußerst wichtige Quelle für die Erkenntnis derselben zu fließen: die Rechnungen des Brückenamts.[11] Denn zum Verwaltungsbereich dieser in ihrer Art so merkwürdigen Amtsstelle, welche das eine Einheit bildende Vermögen der Kreuzkapelle und der Elbbrücke verwaltete und schon für den Beginn des 14. Jahrhunderts als unmittelbar dem Rat zuständig bezeugt ist, gehörte die Schule; vom Brückenamt ward ihre gesamte äußere Verwaltung geführt, ward ihr Bedarf bestritten. Und dadurch wird zum mindesten der Schluß auf ihren anfänglichen Zusammenhang mit der Kreuzkapelle ganz sicher.




2. Das Schulgebäude.

Ganz zu Anfang hat das Schulhaus seinen Platz vielleicht auf der Schreibergasse gehabt.[12] Denn daß diese ihren Namen von irgend welcher nahen Beziehung zur Schule haben muß, ist klar; ist doch die Bezeichnung „Schreiber“ hier ebenso, wie anderwärts, eine ganz gewöhnliche für die Schüler, bez. für die älteren unter ihnen, gewesen.

Die älteste urkundliche Erwähnung desselben, welche zugleich einen Schluß auf seine Lage gestattet, zeigt es allerdings bereits [8] in noch größerer Nähe des Gotteshauses: denn nur unter dieser Voraussetzung konnte es geschehen, daß Teile des letzteren, wie dies für uns zum ersten Mal in einer Urkunde vom J. 1393[13] geschieht, nach ihrer Lage zum Schulhaus bestimmt wurden.

Genau an dem Platz, welchen die seit 1866 sogenannte „alte Kreuzschule“ einnimmt, ist dasselbe bis zum J. 1480 allerdings immer noch nicht zu suchen. Denn hierher, an die Ecke, welche die Südseite des Kreuzkirchhofs mit der Westseite der gegenwärtigen Schulgasse bildet, wurde es erst bei dem in genanntem Jahre vorgenommenen Neubau verlegt. Vielmehr muß dasselbe südlich von der bezeichneten Ecke in der Schulgasse selbst, und zwar an deren Westseite, zwischen dem dort befindlichen Organistenhaus und dem zwischen Mitte des J. 1480 und Ostern 1481 an der Ecke errichteten Neubau, gelegen haben.

Das ältere Gebäude wird von recht bescheidenem Umfang gewesen sein;[14] aber auch mit dem neuerbauten scheint es sich [9] nicht viel anders verhalten zu haben. Denn die Summe von 30 Schock 13 Groschen 6 Pfennigen, welche unter dem Titel „Außgobe der schulen, angehaben montag nach Johannis“ (= 26.Juni 1480) in der betreffenden Brückenamtsrechnung verzeichnet ist,[15] steht zwar in ganz angemessenem Verhältnis zu den in [10] jener Zeit vielfach für bürgerliche Hausgrundstücke in der Stadt bezeugten Kaufsummen, erhöht sich auch noch etwas dadurch, daß außerdem einzelne Ausgaben für Handwerker und Tagelöhner unter andern Titeln eingetragen, auch gewiß noch mancherlei Baumaterialien, die ohne nähere Bezeichnung verrechnet wurden, für den Schulbau verwendet worden sind. Immerhin bleibt sie verhältnismäßig unbedeutend gegen das, was auf den nur zu bald notwendig gewordenen abermaligen Neubau verwendet worden ist.

Denn der am 15. Juni 1491 ausgebrochene Brand[16] legte [11] mit einem großen Teile der Stadt auch das neue Schulhaus in Asche, gleichwie er das frühere mindestens sehr erheblich beschädigte.

Der Wiederaufbau ward erst im Frühjahr 1493 begonnen, aber auch noch in demselben Jahre durchgeführt.[17] Wo die Schule [12] untergebracht gewesen ist, bis das neue Gebäude zum Bezug fertig war, darüber fehlt jede Kunde. Wohl möglich wäre es, daß sie als Lehranstalt während dieser Zeit in der Hauptsache geruht hätte und an Schülern um den Schulmeister nur eben zusammengeblieben wäre, was etwa für den Kirchendienst unumgänglich notwendig war. Denn die Hauptmasse wird wohl zunächst auseinander gestoben sein; schnitt ja doch einem großen Teile derselben ein solcher Unglücksfall die Nahrungsquellen ab.

Das neue Schulhaus kam etwa viermal so teuer zu stehen, als das bisherige, trotzdem daß es nicht nur unter gleichen, sondern sogar unter etwas günstigeren Bedingungen erbaut, auch mancherlei altes Material dabei wieder mit benutzt wurde. Somit [13] drängt sich die Annahme auf, daß mit der Wiederherstellung auch eine beträchtliche Erweiterung verbunden gewesen sei.

Schließlich aber muß das damals Geschaffene doch auch recht unzulänglich gewesen sein; denn wenn wir auch kein Gewicht auf die mehrfachen Ausbesserungen legen, welche sich noch im Verlauf der von uns hier behandelten Periode nötig machten, so muß es doch auffällig erscheinen, daß das Gebäude schon im J. 1556 wieder bei den Verhandlungen, die zu seinem demnächstigen Abbruch und nochmaligen Wiederaufbau führten, als alt, finster und baufällig bezeichnet worden ist.[18]

Der wichtigste Raum des Schulgebäudes war die im Erdgeschoß gelegene Schulstube, welche noch über den Abschluß der hier behandelten Periode herab allein für die Unterweisung aller Altersstufen und Abteilungen der Schüler zu dienen hatte.[19] Die Beschickung des in ihr befindlichen großen Ofens, sowie wohl überhaupt der Hausdienst lag einem in einer Kammer des Hauses wohnenden Kalfaktor ob.[20] Für den Schulmeister war ein Katheder vorhanden.[21] Unter den zeitweilig einzeln oder zu zweien [14] neuangeschafften Tafeln[22] dürften eher die vom hiesigen Sprachgebrauch noch jetzt vorwiegend so benannten Tische zu verstehen sein, an welchen die Schüler saßen, als etwa Wandtafeln, obwohl sonst die Lehrmethode der Zeit bei der Kostspieligkeit der Bücher sich neben einer starken Heranziehung des Gedächtnisses auch dieses Hülfsmittels in ausgedehntem Maße bediente. Ein im J. 1506 angeschafftes „Bret, doran man schreibet“, könnte etwa eine Wandtafel gewesen sein, diente aber doch wohl vielmehr als sogenanntes „schwarzes Brett“.

Im Obergeschoß haben wir die bescheidenen Wohnräume des Schulmeisters,[23] eine Stube und eine Kammer, zu suchen, sowie die aus gleichviel Räumen bestehende und vermutlich nur noch etwas einfacher ausgestattete gemeinsame Wohnung seiner Gesellen.[24] Unter dem Dach werden die Kammern gewesen sein, [15] in welchen fremde Schüler notdürftige Unterkunft fanden,[25] soweit ihnen nicht etwa aus Barmherzigkeit oder für irgend welche Gegenleistungen Aufnahme in Bürgerhäusern zuteil ward. Das Bild von dem hier um das J. 1510 herrschenden Zustand, welches die eine darüber erhaltene Äußerung Thomas Platters giebt (s. unten Anm. 69), ist allerdings, wie zu erwarten, ein nicht eben sehr anmutendes.




3. Lehre und Kirchendienst, sowie die aus ihnen fließenden Einkünfte der Lehrer und Schüler.

So ziemlich am dürftigsten fließen unsre Quellen, was freilich ein Blick auf ihre Art leicht begreiflich macht, über die Ziele des an der Schule erteilten Unterrichts und die dabei verwendeten Hülfsmittel. Jedenfalls stimmt das Wenige, was wir darüber an der Hand zweier Vormundschaftsrechnungen aus dem 15. und einiger anderweitiger Notizen aus dem 16. Jahrhundert feststellen können, durchaus zu dem, was in dieser Hinsicht von den lateinischen Stadtschulen der Zeit im allgemeinen gilt (s. S. 2 f.). Übrigens werden uns in dieser Verbindung zugleich die ersten Namen einheimischer Kreuzschüler bekannt.

Die Vormundschaftsrechnung, welche Franz Bebrach (Bibrach) für „den jungen Schonerst“, ein sonst nicht näher zu bestimmendes [16] stimmendes Glied dieser angesehenen Bürgerfamilie, führte, erstrecken sich über die Jahre 1424-35[26]. Unter den hier zu besprechenden Ausgabeposten erweckt zunächst einer vom J. 1424 ein gewisses Interesse: „8 gr. 4 hllr. vor eyn chorrockil dem jungen“; damit sollte dem Knaben wohl eine ähnliche Vorfreude bereitet werden, wie wir sie jetzt unsern Kleinen bereiten, wenn wir ihnen zu Weihnachten vor ihrem Eintritt in die Schule bescheren, was sie künftig daselbst gebrauchen werden. Denn der Schule übergeben ward der junge Schonerst erst 1425. In diesem Jahre ward nun zunächst für ihn angeschafft ein Benedicite (für 2 Gr.), hierauf 1426 ein Donat (für 20 Gr.), 1427 „eyne regele“ (= regulae pueriles Remigii, für 1 Gr.) und „eyn buch genant prima pars“ (nämlich des Doctrinale Alexandri) „mit eyme Kathone“ (für 7 Gr.), hierüber noch 1431/2 zwei Bücher (für 101/6, bez. 61/2 Gr.), welche leider nicht näher bezeichnet werden, aber wohl der 2. und 3. Teil des Doctrinale Alexandri gewesen sein könnten. Über Ostern 1435 hinaus gehörte Schonerst der Schule wohl nicht mehr an; wenigstens ist zuletzt auf den Michaelistermin 1434 das Schulgeld für ihn bezahlt worden. In den Jahren 1430 – 33 findet sich für ihn, das sei gleich hier hinzugefügt, die Ausgabe von je 1 Groschen „vor pappyer“ aufgezeichnet.

Die andre Rechnung, geführt von Erasmus Romchin (oder Rom[i]chen) für den unmündigen Fabian Romchin, bezieht sich auf die Jahre 1434 – 38[27] und führt zu ganz entsprechenden [17] Wahrnehmungen. Hier kaufte der Vormund für „den Jungen“ – (so wird auch im vorhergehenden Falle der Mündel regelmäßig genannt) – im J. 1434 „eine regel vnd Kathonem“ für 15 Gr., 1436 „eyn buch genant prima pars“ für 8 Gr., 1437 „eynen Alexandrum“ für 16 Gr. und noch „eyn buch“ für 3 Gr.

Der Einfluß des Humanismus ist zu verspüren, wenn Johann Nefe (Naevius, geb. 1499 zu Chemnitz), der spätere herzogliche und kurfürstliche Leibarzt, erzählt, daß er im Schuljahre 1513 – 14 unter dem Rektor M. Joh. Knesmaert von Weißenstadt über Valerius Maximus und die Paulinischen Briefe hörte, und wenn um das J. 1526 unter Joh. Scheffel Griechisch getrieben ward.[28] Sonst ist aber leider auf diesem Gebiete weiter nichts zu erkennen.

[18] Betreffs ihres Einkommens waren die Lehrer, der Schulmeister und seine von ihm zu besoldenden Gesellen, als solche bekanntlich im wesentlichen auf das Schulgeld angewiesen,[29] das späterhin jeder Lehrer von seiner Klasse, in unserer Periode [19] aber nur der Schulmeister von allen Schülern einnahm, soweit solches überhaupt gezahlt wurde.

Glücklicherweise sind wir auch in dieser Beziehung für die Kreuzschule nicht ohne jeden Anhalt; denn bei der großen Verschiedenheit der hierin bestehenden Übung würde es mit der bloßen Heranziehung von Analogieen ganz besondere Bedenken haben.

Für die beiden oben genannten Schüler Schonerst und Romchin sind jährlich in der Regel je 20 Groschen Schulgeld („precium“) an den Schulmeister gezahlt worden, und zwar, wie sich aus einzelnen Beischriften ergiebt, in zwei Terminen zu Ostern (oder Walpurgis) und zu Michaelis. Nur einmal, im J. 1433, sind für den ersteren bloß 10 Groschen eingetragen. Hierzu kommen für Schonerst im J. 1427 und 1428, für Romchin im J. 1436 je 2 Gr. an die Locaten, wozu sich im folgenden Jahre allerdings noch eine außergewöhnlich hohe Zahlung an einen derselben gesellt; endlich für jenen in den J. 1425 – 27 und 1429 – 34, für diesen in den J. 1436 – 38 je ein Fuder Holz „in die Schule“.[30]

Es versteht sich von selbst, daß, wenn Söhne aus vermögenden Bürgerfamilien so viel leisteten, der normale Satz für diejenigen, welche überhaupt etwas zahlten, doch keineswegs so hoch zu sein brauchte, ganz abgesehen davon, daß von Unvermögenden [20] überall entweder gar kein Schulgeld oder nur ein ganz geringes von bloß formeller Bedeutung verlangt worden ist. Und die Holzspenden zeigen ja vollends, daß hier eben gegeben ward, was nicht jeder geben konnte, auch nicht zu geben brauchte.

Wie die Sache gewöhnlich gehalten ward, erhellt aus Berichten, die bald nach der Einführung der Reformation mit Bezug darauf erstattet worden sind. Danach betrug für Zahlungsfähige der Satz für jede „Mutation“ 5 Gr., also jährlich 10 Gr., worüber hinaus noch unbestimmte weitere Zahlungen „pro privata repetitione“ stattfanden, falls die Lehrer zu solcher in Anspruch genommen wurden. Es liegt also auch hier der bekannte Unterschied zwischen lectiones publicae und privatae vor, und die Höhe der Leistungen für Schonerst und Romchin erklärt sich nunmehr bestimmt aus der Benutzung der letzteren, ist immerhin auch so noch beachtenswert. Fremde, welche hier auf ihre Kosten studieren wollten, hatten sich mit dem Schulmeister wegen der von ihnen zu leistenden Zahlung besonders zu einigen. Arme zahlten überhaupt nichts.[31]

Die bei Einführung der Reformation festgestellten Gehaltssätze [21] für die Lehrer (120 Fl. für den Schulmeister, 60 Fl. für den Supremus, später „Konrektor“, je 50 Fl. für den Kantor und Infimus) geben zugleich einen Maßstab dafür ab, wie hoch ungefähr die vorher von ihnen bezogenen Accidenzien aus dem Kirchendienst sich belaufen mochten. Denn diese sollten ja eben im Hinblick auf die Änderung des gesamten gottesdienstlichen Wesens dadurch ersetzt werden, und es wurden der Stadt die nunmehr eingezogenen Altarlehen etc. ausdrücklich zu diesem Zwecke überwiesen, so daß es weiterhin, abgesehen von einigen Legaten, die nach wie vor ihren Fortgang nahmen, Accidenzien eben nur noch für die Mitwirkung bei Trauungen, Begräbnissen und dergl. gab.[32]

Von der Teilnahme der Lehrer und Schüler an den regelmäßigen Gottesdiensten, sowie an den Begräbnissen berichten allerdings unsre Quellen gerade am wenigsten.[33] An ihrer [22] Hand können wir vielmehr im wesentlichen nur feststellen, was mit außerordentlichen, namentlich auf besonderen Stiftungen beruhenden Leistungen in Verbindung stand.

Für die Beteiligung an dem Feste, welches am Johannistag zu Ehren des H. Kreuzes gefeiert wurde, gewährte das Brückenamt dem Schulmeister 20 Groschen von dem Gelde („Stockgeld“), welches bei diesem Anlaß in den Opferstock eingelegt worden war und diesem dann von der dazu bestellten Kommission entnommen ward, nicht ohne daß dieselbe sich dabei zu Lasten dieses Contos einen Trunk vergönnte.[34]

Ferner wurde zugleich mit der Pfarrgeistlichkeit, den Vertretern der hiesigen und der nächstbenachbarten Klöster u. a. m. auch der Schulmeister mit seinen Kollaboratoren und mit sechs [23] Schülern zu den Festmahlzeiten zugezogen, welche auf Kosten des Brückenamts zu den Festen Kreuzes Erfindung, Johannis und Kreuzes Erhöhung gegeben wurden.[35]

Außerdem war der Schulmeister mit den Kollaboratoren herkömmlicherweise an den vier höchsten Festen, sowie zur Kirmes bei den vom Pfarrer gegebenen Mahlen zu Gaste.[36]

[24] Lehrer und Schüler nahmen am Johannisfest natürlich an der großen Prozession teil, an welche letztere sich seit etwa 1480 ein geistliches Spiel anschloß. Von Schülern – aber gewiß nur von einem Teile, da ja die Hauptmasse zum Singen notwendig war – wurden dabei die abgöttischen Juden dargestellt. Zu diesem Zwecke wurde ihnen vom Brückenamt ein Kalbfell (mit Kopf) geliefert, dazu aber auch ein Fäßchen Bier hinzugefügt.[37]

Auch bei dem Dorotheenspiel, dessen Wesen allerdings viel dunkler bleibt, sind Schüler beteiligt gewesen und haben eine Labung an Bier erhalten.[38]

Im Zusammenhang mit den vorhergehenden Ausführungen [25] ergab sich, daß sechs unter den Schülern, die speciell mit dem Namen „die sechs Communicanten“ bezeichnet werden, eine bevorzugte Stellung unter den anderen einnahmen.

Es waren dies diejenigen, welche der Schulmeister auf Grund einer vom Rat zu Dresden unter dem 8. Oktober 1380 gegründeten und später noch mehrfach erweiterten Stiftung in der Zeit von Sonnenuntergang bis Mitternacht immer bereit zu halten hatte, um vorkommenden Falls den Priestern, welche mit dem Leib des Herrn zu Kranken gehen würden, auf dem Hin- und Herweg mit Gesang voranzuschreiten.[39]

Eine im J. 1398 begründete Stiftung brachte die Verpflichtung, allabendlich bei Sonnenuntergang in der Kreuzkapelle das Salve regina und O crux zu singen, wofür entsprechende Einkünfte an Geld und Naturalien angewiesen wurden. Späterhin ist dieselbe mit der zuvor erwähnten zusammen verwaltet worden.[40] [26] Einige Jahrzehnte später machte Fabian Römichin, Mönch zu Klosterbuch, eine Stiftung, damit alle Freitage nach dem Hochamt das Tenebrae factae sunt gesungen werde.[41]

Von seiten der städtischen Verwaltung sind ferner von sehr früher Zeit an regelmäßige Ausgaben dafür bezeugt, daß vom Karfreitag bis zum Ostermorgen an dem heiligen Grabe in der Frauenkirche und in der Kreuzkapelle die ununterbrochene Recitation von [27] Psalmen stattfand. Denn in dieser Weise haben wir nach anderweit bekannten Thatsachen die auf die hiesigen Verhältnisse bezüglichen Notizen zu ergänzen. Bei der Ausführung sind ebenso der Schulmeister mit seinen Kollaboratoren wie Schüler beteiligt gewesen.[42]

Noch war namentlich behufs Begehung von Gedächtnistagen und Seelenmessen eine Reihe von weiteren Stiftungen vorhanden, welche den Angehörigen der Schule Verpflichtungen auflegten und Einkünfte gewährten, doch wird ihre Besprechung im einzelnen mindestens hier im Text unterbleiben können.[43]

[28]



4. Die Lehrer.

Die Reihe der Schulmeister zum H. Kreuz während der hier zu behandelnden Periode läßt sich mit den uns jetzt zu Gebote stehenden Mitteln zwar in erheblich größerer Vollständigkeit feststellen, als dies seinerzeit Schöttgen gelang, doch bleiben der Lücken auch so noch recht viele.

Es ist hinreichend bekannt, daß das Amt des „Schulmeisters“ oder Rektors in der ganzen Zeit und noch über dieselbe herab allgemein nur auf Kündigung übertragen ward, somit auch nach Ablauf jeder Kündigungsfrist – in der Regel alljährlich –, sofern [29] eine Fortsetzung des Dienstvertrags gewünscht wurde, einer formellen Erneuerung bedurfte. Belege dafür auch aus den hiesigen Verhältnissen werden sich weiter unten mehrfach ergeben.

Übrigens waren in dieser Weise nur die Beziehungen des Schulmeisters selbst zur Kollaturbehörde geregelt. Die ihm untergeordneten Mitarbeiter (Gesellen, locati, baccalaurei, collaboratores[44]hatte ja der Schulmeister allgemein ganz nach eigenem [30] Ermessen anzunehmen und zu entlassen, bez. aus seinen Einkünften zu besolden; höchstens etwa, daß ihnen stiftungsgemäß oder nach festem Herkommen einzelne besondere Einnahmen zufielen. Die Zahl derselben kann je nach den Umständen geschwankt haben. In der Regel mag sie sich, wenigstens während des letzten Abschnitts unsrer Periode, auf drei belaufen haben; dafür sprechen Zeugnisse aus den J. 1493 und 1538, sowie der Umstand, daß auch bei der durch die Einführung der Reformation bedingten Neugestaltung der Schule zunächst diese Zahl beibehalten ward, während die Bedeutung und Würde der entsprechenden Lehrerstellungen sich von da an allerdings etwas hob. Zeitweilig waren ihrer wohl auch mehr, in dem Pestjahre 1525 aber waren nur zwei vorhanden.[45] Über bestimmte Persönlichkeiten aus diesem Kreise ist, mit einer Ausnahme, unsern Quellen nichts zu entnehmen.

Der vielfache Wechsel im Schulmeisterposten hängt sicherlich nicht bloß damit zusammen, daß der Rat wegen vorgekommener Übelstände von seinem Kündigungsrechte Gebrauch machte, auch nicht blos damit, daß Inhaber des Postens öfter Gelegenheit zum Übergang in besser dotierte Stellungen fanden, sondern auch mit der in jenem Zeitalter die gesamte litterarische Welt beherrschenden Unruhe und Wanderlust.

Und Familiensorgen hielten ja einen solchen Mann in der Regel ebensowenig fest, wie etwa ein umfangreicher Hausrat seine Wanderung beschwerte. Waren doch die Schulmeister dieser Periode meist unverheiratet, auch wenn sie nicht dem geistlichen Stande angehörten, – wozu sich ein bezeichnendes Gegenbild ergiebt, wenn [31] man wahrnimmt, wie sofort bei Einführung der Reformation dem Rat aufgegeben wird, falls er etwa einen beweibten Schulmeister annehme, diesem auch eine angemessene Behausung zu gewähren.[46] Für ein Familienleben hätte die Schule der alten Zeit – und zwar nicht bloß im rein äußerlichen Sinne dieses Worts – durchaus keinen Platz geboten.

Geistliche aber erscheinen außer den zwei schon erwähnten ältestbezeugten Schulmeistern noch wiederholt in der Reihe ihrer Nachfolger, ja mindestens die niederen Weihen hat vielleicht noch mancher der letzteren empfangen gehabt, von dem es nicht ausdrücklich bezeugt ist. In dieser Eigenschaft konnten sie bei der Ausübung der zahlreichen kirchlichen Funktionen thätig mitwirken, und seitdem der St. Martinsaltar in der Kapelle zum H. Kreuz der Schule verleibt war,[47] mußte der Besitz der zu seiner Bestellung [32] nötigen Grade sogar unerläßliche Bedingung werden. Möglich wohl, daß die bezeichnete Verbindung nicht bloß dem Bestreben entsprang, die Einkünfte der Schulmeisterstelle zu erhöhen, sondern zugleich ein Mittel zur Verstärkung des Widerstands gegen die von hier aus besonders heftig bekämpfte Wittenberger Geistesrichtung sein sollte.

Wenden wir uns nun nach Erledigung dieser allgemeinen Vorfragen zur Besprechung der einzelnen Schulmeister, die freilich nach Maßgabe des vorhandenen Materials vielfach nicht mehr als bloße Namen und Jahreszahlen bieten kann, so finden wir nächst den bereits ( S 4 f.) erwähnten Rektoren Cunradus (1300) und Hermannus (1334) zuerst wieder für das J. 1394 als Schulmeister bezeugt den ehrbaren Priester Meister Franz von Dippoldiswalde, einen begüterten Mann, der, wie schon drei Jahre vorher, so noch wiederholt bis 1425 sich als Begründer reicher kirchlicher Stiftungen bemerklich machte, übrigens mindestens 1407 den Schuldienst verlassen und sich wohl ganz dem Kirchendienst gewidmet hatte.[48] Denn im [33] letztgenannten Jahre erscheint ein Meister Andreas in der Stellung.[49]

Um 1412 ist dann, und zwar wahrscheinlich als Schulmeister, eine Persönlichkeit an der Anstalt beschäftigt gewesen, die, wenn eine in Bezug auf ihren späteren Anteil an der hussitischen Bewegung vorhandene Tradition begründet wäre, in ihrer Art eine weltgeschichtliche Bedeutung haben würde: Peter von Dresden.[50] Seine Beiname bezeugt, daß er von hier oder aus der nächsten Umgebung stammte. Die Überlieferung über seinen Lebensgang setzt damit ein, daß er unter denen gewesen sei, die im J. 1409 gegenüber den hauptsächlich auf Joh. Hus’ Betrieb ins Werk gesetzten Gewaltmaßregeln wider die Verfassung der Universität zu Prag diese Stadt verließen. Wie demnächst sein Schicksal sich gestaltet hat, muß um so mehr weiterer Untersuchung vorbehalten bleiben, als diese weit über [34] den Rahmen der gegenwärtigen Arbeit hinausgreifen müßte. Als feststehend aber darf betrachtet werden, daß er um die oben bezeichnete Zeit hier an der Schule gewirkt und wegen Verbreitung ketzerischer Lehren nach Art der von Wiclif und den böhmischen Neuerern vertretenen zusammen mit einem Magister Nikolaus, der – (als Locat?) – an seiner Seite wirkte, durch die geistliche Oberbehörde aus der Meißner Diöcese ausgewiesen worden ist.

Die Verwiesenen begaben sich nach Prag, wo sie eine Schule hielten, und da sollen nun eben sie, speciell Peter von Dresden, es gewesen sein, durch welche Jacobellus von Mies gegen Ende des J. 1414 bewogen worden sei, zur Austeilung des Abendmahles unter beiderlei Gestalt zu verschreiten, was dann auch nachträglich die Billigung des damals bereits zu Konstanz in Haft befindlichen Hus gefunden hat. Erwägt man, in welchem Maße charakteristisch und bedeutungsvoll die Neuerung für die großen Kämpfe der nächstfolgenden Periode geworden ist, so würde man den oben verwendeten Ausdruck in Bezug auf ihren intellektuellen Urheber gewiß kaum als zu stark betrachten. Freilich ist gerade die einschlägige Überlieferung hinsichtlich ihrer Begründung stark bestritten, und so müssen wir uns voraussichtlich damit begnügen, unserem Landsmann – der übrigens schließlich im J. 1421 auf dem Scheiterhaufen gestorben ist – eine bescheidenere Stellung in der bezeichneten Bewegung anzuweisen. Seine hiesige Wirksamkeit und deren Charakter, sowie die Art ihres Abschlusses wird ja doch durch die Entscheidung dieser Streitfrage nicht berührt.

Unklar bleibt die Persönlichkeit und Stellung eines Magisters Friedrich, der gleichfalls zusammen mit Peter hier gelehrt habe, der hussitischen Ketzerei seinerseits zwar nicht schuldig gewesen, aber doch auch nach Böhmen gegangen und dort gestorben sei, wie im J. 1425 der ehemalige Schüler beider, Johann Drändorff (geb. zu Schlieben 1391, als Ketzer verbrannt zu Worms 1425), vor einer geistlichen Untersuchungskommission in Heidelberg aussagte. Jedenfalls ist es interessant, in letztgenannter Persönlichkeit den ersten nachweisbaren Kreuzschüler kennen zu lernen.

Im J. 1418 hat der Rat, wie schon oben (S. 4) in anderer Verbindung erwähnt wurde, anläßlich einer Erledigung [35] der Schulmeisterstelle einen Boten nach Meißen geschickt, eine Sendung, bei der es sich übrigens nicht sowohl um einen Wahlvorschlag, als vielmehr nur um die Bestätigung eines bereits Erwählten seitens des Bischofs gehandelt haben kann. Dagegen ist eine Sendung an die „Meister“ der Landesuniversität zu Leipzig vom J. 1423 ebenso sicher als im ersteren Sinne erfolgt zu betrachten.[51] Namen sind freilich in beiden Fällen nicht zu ermitteln.

Im J. 1430 war Gelfryt Weiße Schulmeister,[52] aber schon 1434 wurde wieder ein neuer angenommen, und zwar wurde dieser aus Löwenberg in Schlesien – so ist der betreffende Name augenscheinlich zu deuten – verschrieben.[53] Darauf erscheinen 1440 Paul Koppel,[54] 1447 Nikolaus Becherer,[55] 1448 bis mindestens 1452 oder vielleicht 1456 Nikolaus Plet(e)ner oder Plat(e)ner,[56] der letztere schon vor seiner [36] Amtszeit als Schulmeister und auch während derselben als Inhaber eines der beiden Altäre in der Kapelle auf dem Rathause bezeugt.

Als gegen Ende des J. 1458 eine Erledigung – jedenfalls für Ostern 1459 – bevorstand, legte Kurfürst Friedrich von Torgau aus für den ihm vorteilhaft bekannten M. Johann Geda in dringlicher Form sein Fürwort ein,[57] und es wird kaum bezweifelt werden dürfen, daß dasselbe williges Gehör fand, wenn anders die bezeichnete Voraussetzung wirklich eintrat. Lange könnte allerdings auch Geda nicht hier gewesen sein, denn bereits 1463 handelte es sich beim Rat um die Entlassung eines anderen Schulmeisters, des M. Lorenz Meißner (Mißner, [37] Missener), für welchen aber jetzt gerade derselbe Kurfürst sich verwendete.[58] Und so ist Meißner in der That nicht nur im Schulamt geblieben, sondern erscheint auch daneben 1465 als neugewähltes Mitglied und dann wieder 1470 im sitzenden Rate.[59] Wenn nun derselbe im Oktober 1471 auf ein ihm gehöriges Haus am Markte beim Rat eine Hypothek von 100 Rhein. Gulden aufnahm, um sich zum Studium der Medizin nach Italien zu begeben,[60] von wo als Dr. med. zurückgekehrt er bereits 1473 wieder in den Rat eintrat, um dann noch längere Zeit als Ratsmitglied [38] und praktizierender Arzt hier zu leben, so hängt diese Berufsänderung höchstwahrscheinlich damit zusammen, daß eben er der Schulmeister gewesen war, der 1471 – wie wir aus kurzen Rechnungsangaben ersehen, die allerdings keinen Namen nennen – abgesetzt wurde oder wenigstens zum Rücktritt von seiner Stellung sich genötigt sah. Die Strafmittel, welche die Schulzucht jener ganzen Zeit anwandte, waren ja bekanntlich recht scharfe; der betreffende Mann aber muß bei der Züchtigung eines Schülers doch noch erheblich über das übliche Maß hinausgegangen sein, wenn er deswegen vor das bischöfliche Gericht geladen wurde und die Sache schließlich das bezeichnete Ende nahm, mochte dem Rat auch vielleicht dieses Eingreifen der geistlichen Oberaufsichtsbehörde wenig genehm sein.[61]

Ein neuer Schulmeister ist alsbald angenommen worden, doch ersehen wir seinen Namen nicht.[62] Im J. 1479 hat M. Anton Hondorff die Stellung bekleidet.[63]

Der nächste, welcher uns dann bekannt wird, und zwar für die J. 1485 bis mindestens 1489, war M. Ludwig Götz oder Götze (Werdensis oder de Werdis). Die Kunde davon verdanken [39] wir seinen eigenhändigen Einzeichnungen in die Bücher, die er während dieser Zeit erworben hat und die zugleich mit anderen, später von ihm erworbenen noch heute nach ihrem wesentlichen Bestande nachweisbar sind,[64] – eine Thatsache, deren kulturgeschichtlicher Wert wohl kaum besonderer Hervorhebung bedarf.

[40] Im J. 1483 hatte Götz als Magister noch an der Universität Leipzig Vorlesungen gehört. Über seine Wirksamkeit als hiesiger Schulmeister erfahren wir freilich gar nichts. In den Dienst des Landesfürsten ging er wahrscheinlich unmittelbar aus derselben über: im J. 1492 hat er als Kaplan den Herzog Friedrich, den dritten Sohn Albrechts des Beherzten und späteren Hochmeister des deutschen Ordens, nach Siena auf die Universität begleitet und hat dort seinen Bücherbestand besonders nach der humanistischen Richtung hin ergänzt; von 1493 an giebt er sich in Einzeichnungen der oben erwähnten Art als Hausgeistlicher des Herzogs Georg kund. Die letzte derselben stammt vom J. 1505, und sein Tod mag wohl nicht lange darauf erfolgt sein. Seine Bücher hat ohne Zweifel Herzog Georg, nachdem er sie durch Vermächtnis oder Kauf erworben, dem Kloster der [41] neugegründeten und von ihm besonders geförderten Stadt Annaberg geschenkt.

Nachdem dann für das J. 1500 ein Schulmeister Nikolaus Jhener[65] nur eben wieder genannt worden ist, sehen wir weiterhin am 22. Januar 1510 den Rat über die Absetzung eines Magisters Kilianus – ohne Zweifel des anderwärts genannten Kilian Kotzschberger – verhandeln, der sich lässig im Amt gezeigt hatte und nur durch das Versprechen entschiedener Besserung einen Aufschub bis Ostern übers Jahr erlangen konnte.[66]

[42] Bei der ihm gewährten Frist ist es auch geblieben, mochte er nun seine Amtsführung gebessert haben oder nicht; zu Ostern 1511 ward als Schulmeister M. Johann (Knesmaert) von Weißenstadt (im Fichtelgebirge?) angenommen, der mindestens bis 1514 blieb und über dessen Wirksamkeit auch, wie wir oben sahen, wenigstens eine Andeutung uns erhalten geblieben ist.[67]

Es mag wohl noch unter Kotzschbergers Rektorat gewesen sein, daß der bekannte Thomas Platter als fahrender Schüler mit einigen Genossen zum ersten Male von Halle aus hierher kam, allerdings ohne längeren Aufenthalt zu nehmen. Er fand „nit vast ein gutte schul“ und in den Kammern auf der Schule einen großen Mangel an Reinlichkeit, – das Einzige, was ihm späterhin bei seinen Aufzeichnungen noch besonders erinnerlich war oder bemerkenswert erschien, obwohl er und seinesgleichen namentlich in letzterer Beziehung doch wahrlich nicht verwöhnt waren. Als sie dann nach längerer Frist von Breslau, wohin sie sich gewendet hatten, wieder zurückkehrten, scheinen sie sich ebensowenig verweilt zu haben. Platter erzählt davon nur, daß er mit anderen Schützen vom Schulmeister und von ihren Bacchanten nach Gänsen ausgeschickt worden sei, und daß deren wirklich zwei [43] durch sie erbeutet und von ihren Auftraggebern zum Abschied vor der Weiterreise der Schülergruppe nach Nürnberg und München verzehrt worden seien.[68] Der hier beteiligte Schulmeister könnte schon Joh. Knesmaert gewesen sein. Der Vorgang selbst ist ganz in der Art der Zeit begründet, die freilich in diesen Dingen von der unsrigen himmelweit verschieden war.

Als dann im J. 1516 die Stelle neu zu besetzen war, empfahl Herzog Heinrich von Freiberg aus mit Erfolg den aus Dresden gebürtigen M. Georg Döring, der auch wohl bis Ostern 1522 in derselben geblieben, dann aber Stadtschreiber in „Großen Glauge“ (Groß-Glogau) geworden ist.[69]

[44] Gerade für den letzten Abschnitt unsrer Periode nun liegt zwar noch ziemlich reichliches Material vor, aber es läßt sich damit in mehreren Punkten nicht zu der wünschenswerten Klarheit kommen.

Einerseits ersehen wir aus Einträgen der vielfach benutzten Art in den städtischen Rechnungen, daß noch zweimal – 1522 und 1537 – neue Schulmeister angenommen worden sind, ohne daß doch dabei deren Namen angegeben würden.[70]

Andererseits ergiebt sich, daß hier Schulmeister gewesen sind: ein M. Dietrich Lindemann, der wohl identisch gewesen sein könnte mit der 1522 in Leipzig gewonnenen Persönlichkeit und mit dem Mann gleichen Namens, der von 1525 an hier als [45] Mitglied des sitzenden Rats, später wiederholt als regierender Bürgermeister erscheint[71] – (nur müßten wir annehmen, daß er beim Eintritt in den Rat den Schuldienst quittiert hätte) –, und ungefähr 1526 M. Johann Scheffel, derselbe, von welchem oben (S. 17) erwähnt ward, daß er Griechisch lehrte, und der dann in Leipzig eine hochansehnliche Stellung erwarb.

Endlich liegt eine Zusammenstellung vor, welche im J. 1558 bei dem zwischen dem Rat und dem Pfarrer Dr. Daniel Gre(i)ser, bez. dem Kurfürsten August ausgebrochenen Konflikt über die Besetzung der Schulmeisterstelle der damalige Oberstadtschreiber Michael Weiße (s. Richter 380) nach den Angaben zweier älterer Ratsmitglieder darüber machte, welche Schulmeister „in fünfzig Jahren“ vom Rat angenommen worden seien, um damit dessen selbständiges Vorgehen im vorliegenden Falle zu rechtfertigen. Diese in doppelter Ausfertigung vorhandene Liste nennt vor M. Nikolaus Groe oder Cäsius, dem ersten nach Einführung der Reformation, und zwar zu Ostern 1540, angestellten Schulmeister: Magister Doring, Kilian Kotzschberger, Magister Weystad(t), M. Melchiar Ruel (Rwel), M. Matheus Hewßler, M. Georgius Zieler, M. Pistoris.[72] Aber es erhellt aus [46] den bereits festgestellten Thatsachen, daß dieselbe weder im Anfang die richtige Reihenfolge giebt, noch auch vollständig ist. Von den neuen Persönlichkeiten, die sie nennt, läßt sich vielleicht noch Matthäus Heußler[73] einigermaßen unterbringen, für die [47] anderen fehlt uns noch jedweder Anhaltspunkt. Höchstens liegt die Vermutung nahe, daß M. Pistoris wirklich der letzte in der Reihe vor der großen Umwandlung gewesen ist. Über die Art freilich, wie und wann er entfernt worden ist und wie es mit der Schule in der Zeit vom ersten Eingreifen der Visitatoren bis zum Antritt des Nikolaus Groe (Cäsius, aus Coburg) gehalten wurde, darüber scheinen alle Unterlagen verloren gegangen zu sein.





5. Schülerbestand. Schulzucht.

Über die Frequenz der Schule fehlt für den hier behandelten Zeitabschnitt jedwede Nachricht. Die Bevölkerung der eigentlichen Stadt innerhalb der Festungsmauern läßt sich für die Zeit vom Beginn des 15. bis zur Mitte des 16. Jahrhunderts auf etwa 3 – 4000 Köpfe anschlagen, und jeweilig ungefähr halb so groß mag die Bewohnerzahl der Vorstädte und des auf dem rechten Elbufer gelegenen offenen Städtchens Altendresden zusammen gewesen sein (s. Richter 185 ff.). Aber wenn es wohl am Platze sein mag, derartiges hier zu erwähnen, um auch nach dieser Richtung hin die obwaltenden Verhältnisse einigermaßen zu kennzeichnen, so kann doch selbstverständlich keine Rede davon [48] sein, darauf irgend welche Schlußfolgerungen in der angegebenen Richtung begründen zu wollen.

Alles das, was hierbei in Betracht kommt, die Stärke des Zuspruchs ebenso aus der Ortsbevölkerung und aus der Umgegend, wie von seiten des flottierenden Elements der fahrenden Schüler, mußte ja auch je nach den Umständen schwankend sein. Öffentliche Notstände brachten natürlich immer einen Rückgang mit sich, riefen unter Umständen auch behördliche Maßregeln hervor, sei es um gefahrdrohenden Zuzug abzuschneiden, sei es um weiterer Verödung der Schule vorzubeugen. So gab unter dem 12. Oktober 1463 (Cod. 315) von Radeberg aus der Kurfürst Friedrich, unter Hinweis auf ein bereits ergangenes Verbot, bei der vorhandenen Pestgefahr fremde Schüler aufzunehmen, und unter ausdrücklicher Berufung auf die ihm zugegangene Nachricht, daß am genannten und am vorhergehenden Tage je zwei Schüler gestorben seien, strenge Anweisung an seinen Vogt hier: „das du den burgern von vnsern wegen sagest, das sie alle fremde schuler orlawben, der auch nicht mehir vnd sust nymandes fremdes auch mehir uffzcunemen“. Andererseits hat der Rat in den Pestjahren 1500 und 1507 besondere Ausgaben gemacht, um kranke Schüler zu verpflegen, andere vom Fortgehen abzuhalten, gleichwie er unter entsprechenden Verhältnissen im J. 1521 dem Schulmeister und 1525 den Baccalaureen außerordentliche Zuschüsse gewährt hat.[74]

Daß das Thürsingen und Heischen auch hier eine Hauptnahrungsquelle für die armen Schüler gebildet hat, dürfen wir voraussetzen, wenn auch bisher kein ausdrückliches Zeugnis dafür sich auffinden ließ. Ziemlich reichlich fließen dagegen die Quellen über allerlei Zuwendungen an Geld, Brot, Kleidungsstücken und [49] und Schuhen, welche ihnen durch Stiftungen und sonstwie zuteil wurden[75]


[50] Dazu kamen noch außerordentliche Einnahmen, wenn etwa bei besonderen Anlässen ein Glied der landesfürstlichen Familie oder der Rat angesungen, oder wenn vor diesem, wie es gerade noch aus den letzten Jahren unsrer Periode bezeugt ist, eine Komödie aufgeführt ward.[76] Daneben verdienten sich manche noch etwas, indem sie etwa die Kirche kehrten, das Läuten besorgten, beim Heumachen auf den städtischen Wiesen, beim Holztransport nach dem städtischen Ziegelofen oder beim Einsetzen der Ziegel in denselben halfen. Eine schon höher stehende und ihrer litterarischen Bildung würdigere Beschäftigung war es, wenn sie gegen eine vom Rat gewährte Vergütung die Stadtknechte bei deren Gängen zur Erhebung von Abgaben, zu Ansagen u. dgl. durch die Stadt [51] begleiten und ihnen, soweit dabei Kenntnis des Lesens und Schreibens notwendig war, zur Hand gingen.[77]

Die in den gesamten Verhältnissen begründete Ungebundenheit äußerte sich zeitweilig in Ausschreitungen, die erheblich genug waren, um in den Ratsakten und -rechnungen ihre Spuren zu hinterlassen. So ist z. B. im J. 1453 wegen einer Schlägerei unter den Schülern der Bischof persönlich hierher gekommen; „wegen der ungehorsamen Schüler“ ward 1476 vom Rat an den Landesherrn berichtet und wurden an die Doctores der Universität Leipzig zwei Fragen gestellt, über deren Inhalt und Entscheidung allerdings leider nichts mehr festzustellen ist. Ein Bürger wurde 1483 mit einer Strafe belegt, weil er Schüler in seinem Hause gegen den Schulmeister in Schutz genommen hatte; und als im J. 1500 einige derselben wegen groben Unfugs vom Schulmeister dimittiert worden waren und sich darüber beim Rat [52] beklagen wollten, verwies sie dieser nach Untersuchung der Sache unter ernsten Drohungen ungesäumt aus der Stadt.[78]

Zeitweilig scheinen allerdings auch die städtischen Sicherheitswächter allzu scharf gegen die Schüler eingeschritten zu sein; andernfalls hätte sich der Rat gewiß nicht bewogen gefunden, Kurkosten und Entschädigungen an solche zu zahlen. Der Umstand, daß die zwei bezeugten Fälle dieser Art ziemlich rasch nacheinander, 1465 und 1466, vorgekommen sind, läßt sich wohl dahin deuten, daß die Stadtknechte aus irgend welchen Gründen sich gerade in besonders gereizter Stimmung gegen die Schüler befanden.[79]

Schließlich sollte die Schule auch noch eine förmliche Fehde haben, – und es sei dies in diesem Zusammenhang erwähnt, obgleich nach dem Wortlaut der betreffenden Aufzeichnungen von ihrer Seite nicht sowohl die Schüler, als die Baccalaureen als die Beteiligten erscheinen. Die Gegner aber waren die Gesellen des ehrsamen Schneiderhandwerks. Zwar über den Anlaß des [53] Handels verlautet nichts, aber heftig muß die Erregung gewesen sein; denn über mehr als drei Wochen des Novembers 1535 verteilen sich die Ausgabeposten über die Besoldung von Wächtern, die vor der Schule und vor dem Stadtkeller im Rathaus aufgestellt wurden, um die streitenden Teile auseinander zu halten. Übrigens müssen sich die Schneidergesellen doch ins Unrecht gesetzt haben, denn der Rat fällte am Ende gegen mehrere derselben den Spruch auf Verweisung aus der Stadt auf die Dauer von zwei Jahren.[80]

Zur Äußerung des Jugendmuts innerhalb der Grenzen des Erlaubten stand den Schülern – das ist wenigstens für einen erheblichen Teil unsrer Periode nachweisbar – ein eigens für ihren Gebrauch bestimmter Tummelplatz zur Verfügung. In der Baurechnung für das J. 1410 wird wiederholt erwähnt „der schuler schimpfhaus vor der stat“, also, wie der Name besagt, ein Gebäude, wo sie Spiel und Kurzweil treiben konnten, und ebendieselbe Stätte bezeichnen augenscheinlich die Erwähnungen eines „Schülergartens“ vor dem Frauenthor aus dem J. 1413 f. und eines „Schülerhäuschens“ am Stadtgraben, eine Strecke abseits von der Brücke an der Pirnaischen Gasse, welche letztere eben außen an der Zugbrücke des Frauenthors ihren Anfang nahm.[81] Wie diese Spielstätte im einzelnen gestaltet gewesen [54] und wie sie benutzt worden ist, darüber fehlt freilich jeder weitere Anhalt. Jedenfalls ist aber die Thatsache eine in ihrer Art höchst merkwürdige, zumal in Rücksicht auf die neuerdings in derselben Richtung hervorgetretenen Bestrebungen.





Anhang I
(s. S. 33, Anmerkung 50)

Mit dem äußern Lebensgang Peters von Dresden sich zu beschäftigen, haben die neueren Geschichtsschreiber der hussitischen Bewegung höchstens insoweit Veranlassung gehabt, wie derselbe mit jener in unmittelbare Berührung gekommen ist. Was sonst über ihn in der neueren Litteratur vorzufinden ist, besteht in der Hauptsache fast nur aus haltlosen Kombinationen von Daten, welche einer verschwommenen und im Verlauf der Zeit immer mehr verschlechterten Masse spätchronistischer Überlieferung von höchst zweifelhaftem Ursprung entnommen sind. Und doch hatte schon J. Thomasius in seiner 1678 zu Leipzig erschienenen Dissertation De Petro Dresdensi – (deren Überreichung übrigens der hiesige Rat dem Respondenten J. Chr. Schneider laut Eintrag in der K.-R. d. J. mit 11 Gulden 9 Groschen honorierte) – an dieser Tradition eine für seine Zeit immerhin bemerkenswerte Kritik geübt. Freilich hatte auch er dabei als einzigen Gewährsmann, welcher den betreffenden Ereignissen einigermaßen nahe stand, nur den Äneas Sylvius. Hier kann allerdings nur unternommen werden, einiges bessere Material, welches seitdem bekannt geworden ist, mit Bezug auf Peters Abwesenheit von Prag zwischen 1409 und etwa 1412/3 oder vielmehr, um die uns zufallende Aufgabe noch genauer zu begrenzen, auf seine Lehrthätigkeit in Dresden zusammenzustellen. Außer Betracht bleibt daher schon seine angebliche Thätigkeit während des bezeichneten Zeitraums in Chemnitz und Zwickau, betreffs welcher letzteren mindestens aus den Anführungen bei E. Herzog, Gesch. d. Zwickauer Gymnasiums, Zwickau 1869, S. 72, vgl. 4, durchaus nichts Zuverlässiges zu entnehmen ist.

Daß Peter die hiesige Schule besucht hat, mag, wenn es auch keinerlei Beleg dafür giebt, immerhin als wahrscheinlich gelten. Für seine Teilnahme an dem Auszug aus Prag im J. 1409 ist mir noch kein andres Zeugnis zu Händen gekommen, als die bekannte Stelle des Äneas Sylvius hist. Bohem. c. 35, wo derselbe im Anschluß an die Erzählung von der Austreibung der deutschen Universitätsmitglieder aus Prag, von Hus’ immer erfolgreicherem Auftreten daselbst, seinen Lehrmeinungen und seinem Anhang [55] der Verbrennung der wiclifitischen Bücher durch den Erzbischof Sbinco und Hus’ Entfernung aus Prag berichtet: „Nondum error de sacramento altaris irrepserat. Sed attulit novam pestem Petrus Dresensis (id oppidum Misnae superpositum), qui cum aliis Theutonibus paulo ante Bohemiam reliquerat. Cognitus inter suos, quia Valdensi lepra infectus esset, patria pulsus velut haereticorum asylum Pragam repetiit puerorumque docendorum curam accepit“, um dann dazu überzugehen, wie Jacobellus von Mies durch Peter bewogen worden sei, das Abendmahl unter beiderlei Gestalt auszuteilen, Erzbischof Sbinco gestorben und durch einen untauglichen Nachfolger ersetzt, die antikirchliche Bewegung durch die Verkündigung des Ablasses gegen K. Ladislaus von Neapel nur noch gefördert und endlich währenddessen („dum haec aguntur“ etc., c. 36 in.) das Konzil nach Konstanz berufen worden sei.

In den im 1. Bande der Monumenta hist. univers. Carolo-Ferdin. Pragensis (Prag 1830) herausgegebenen Akten der dortigen Artistenfakultät wird ein P. v. Dr. nicht erwähnt. Dagegen ward (s. das. S. 354 f.) ein Fridericus de Dresden am 11. Septbr. 1400 Baccalaureus und erhielt am 2. Oktober dimissionem bursarum secundum formam statuti. Selbstverständlich muß aber dahingestellt bleiben, ob der letztere mit dem alsbald weiter zu behandelnden späteren Genossen Peters identisch ist oder nicht, zumal da dessen Heimatsort nicht angegeben wird.

Von größter Wichtigkeit sind die Aussagen, welche Joh. Drändorff am 13. Februar 1425 zu Heidelberg vor dem Bischof von Worms und den anderen von diesem zum Verhör zugezogenen Kommissaren machte (bei J. E. Kapp, kleine Nachlese einiger. . zur Erläuterung der Reformations-Geschichte nützl. Urkunden etc., Bd. 3, Leipzig 1730, S. 33 ff.). Denselben kommt betreffs der Umstände, um welche es sich hier handelt, eine unbedingte Glaubwürdigkeit zu; auch bleibt jede etwaige Bemängelung wegen zeitlich zu weit abliegender Aufzeichnung oder einer bestimmten Tendenz, wie sie bei den aus dem böhmischen Kreise stammenden Nachrichten in Frage kommen kann, von vornherein ausgeschlossen.

Hier sind speciell zwei Stellen daraus in Betracht zu ziehen, a. a. O. S. 38 f.: „item interrogatus, ubi fundamentaliter studuit, respondit, quod in Dresden in Misna sub magistro Friderico, consocio magistri Petri de Dresden, et dicit quod ille magister Fridericus erat humilis et devotus et ambo obierint Prage, et dicit dictum magistrum Fridericum non esse de secta Hussitarum nec fuisse“, sowie S. 58 f.: „item queritur, quis cum in predicta doctrina informavit; respondet, quod spiritus sanctus sibi presentem doctrinam dederit, mediate tamen habuit eam a magistro suo Friderico et magistro Petro de Dresden, et asseruit eorum doctrinam esse sacram et veram et esse mortuos in fide Christi, et utinam ipse sic mori posset“. Inwieweit der Ursprung der Lehrmeinungen, zu denen sich Drändorff bekennt, im einzelnen auf seine Berührung mit den genannten Männern zurückzuführen ist, dürfte sich freilich kaum feststellen lassen. Schließlich kommt [56] für den hier verfolgten Zweck in erster Linie in Betracht, daß Drändorff – (geboren aus ritterlichem Geschlecht zu Schlieben 1391, zuerst unterrichtet auf der Schule zu Aken [Aquis prope Magdeburgk], nach seinem Dresdener Aufenthalt Student in Prag und Leipzig, zum Priester geweiht 1416 oder 1417) – gerade in der Zeit hier auf der Schule gewesen ist, auf welche auch alle anderweitigen Nachrichten über Peters und seiner Genossen hiesige Thätigkeit hinweisen, daß er hier die genannten Lehrer vorfand und daß Lehrmeinungen, welche von der kirchlichen Norm abwichen, von diesen vertreten wurden.

Die Nachricht, daß beide von ihm genannte Persönlichkeiten schon tot seien, findet in Bezug auf Peter nach ihrem einen Teile eine wertvolle Bestätigung und Erweiterung in der Notiz aus der Farrago hist. rer. Ratisponensium eines Ungenannten (Scriptores rer. Boicarum, hrsg. v. A. F. Öfele, Bd. 2, Augsburg 1763, S. 511) zum J. 1421: „H[oc] a[nno] Joannes de Streitperg episcopus Ratisponensis praeficitur. . Sub eodem degradatus est et iudicio seculari traditus ad comburendum quidam sacerdos magister Petrus de Dräsen pertinaciter defendens novem articulos Wicleff haeretici“. Die Differenz der Ortsangabe in dem Drändorffschen Verhörsprotokoll würde sich in mehr als einer Hinsicht unschwer erklären.

Aus den Quellen böhmischen Ursprungs – (betreffs deren zur Orientierung auf O. Lorenz, Deutschlands Geschichtsquellen etc. Bd. 1, § 24, S. 317 ff. der 3. Aufl., Berlin 1886, verwiesen sei) – möge im Folgenden nur das unmittelbar hierher Gehörige aus dem 1. und 3. Teil der von C. Höfler herausgegebenen Geschichtschreiber der hussitischen Bewegung in Böhmen (Fontes rer. Austriac., Abt. 1, Bd. 2 u. 19, Wien 1856 u. 1866) zusammengestellt werden:

Chronicon univ. Pragens. etc. (Tl. 1, S. 34, vgl. Lorenz a. a. O. 321): „Eodem anno – (nämlich) 1416, nach der hier und auch anderwärts noch vorkommenden Datierung des Beginns der Kommunion unter beiderlei Gestalt, dessen Festlegung auf die Zeit gegen Ende des J. 1414 übrigens völlig gesichert ist) – magister Jacobellus cum magistro Petro Theutonico de Drazdian incepit communicare populum laicalem sub utraque specie contra consuetudinem Romane ecclesie et contra preceptum sacri concilii Constantiensis“ etc.

Chronicon Procopii notarii Prag. (Tl. 1, S. 72, vgl. Lorenz a. a. O. 321): „Tunc – (vorher war schon von Hus’ und Hieronymus’ Verbrennung die Rede) – Theutunici de Draždan habentes scolam in Nova Civitate – (d. i. die Prager Neustadt) – penes Nigram Rosam, specialiter Petrus, qui suasit Jacobello communionem calicis, portaverunt tabulas contra apostolicum scriptas et pictas“ etc. – Appendix (S. 77): „Eodem anno – (nämlich 1416) – magister Jacobellus cum magistris Theutonicorum de Drazdyan incoepit communicare sub utraque specie laycalem populum“ etc. (s. o. Chron. univ. Prag.).

[57] Laur. de Březowa (Březina) de gestis et var. accid. regni Boh. (Tl. 1, S. 324, vgl. Lorenz a. a. O. 322 ff.), cod. Vratisl.: „Anno incarnationis dominice MCCCCXIV, cum misericors et miserator dominus primo veritatem salutarem, que sacerdotum ignava inscitia per multa annorum curricula in practica perniciose erat obmissa, suis fidelibus revelaret ac dejectam cuidam honeste vite viro magistro Petro de Drazdyan tunc antea multis annis in civitate Pragensi moram trahenti miraculose patefecit, unde magistri Pragenses eidem consentientes istas scripturas collegerunt, collectas ad Constantiense concilium transmiserunt, venerabilis ac divinissima communio eucharistiae sub utraque specie, panis scilicet et vini, populo communi fideli ministranda per.. Jacobellum de Miza.. et aliquos sibi tunc assistentes sacerdotes est inchoata in urbe.. Pragensi“ etc; in den Articuli de Picardis wird (S. 509 czechisch, in deutscher Übersetzung S. 512) „Peter Dráždansky“ als Gegner der Transsubstantiationslehre aufgeführt.

Ferner kommt namentlich in Betracht der Eingang des Traktats, den zuerst F. M. Pelzel, Lebensgesch. d. röm. u. böhm. K. Wenceslaus, Bd. 2, Prag u. Leipzig 1790, S. 156 f. des Urkundenbuchs („ex ms. coaevo bibliothecae capituli eccles. Pragensis“) teilweise, dann C. Höfler (a. d. „Bibl. comit. de Thun, T. 6“) a. a. O. 3 (19), S. 156 f. vollständig veröffentlichte: „Circa annum domini MCCCCXII in civitate Draznensi, Misnensis diocesis, cui tunc praesidebat in episcopatu Joannes dictus Ochmanus, vir fama optima praeclarus et in omni scientiarum genere doctissimus et maturus moribus, Petrus et Nicolaus puerorum eruditores in ipsius nominate civitatis Draznensis schola plurimas curiosas moventes questiones illas non sunt veriti juxta capita sua contra auctoritatem sacrae scripturae et sanctorum decretorum sinistre definire, inter quas etiam hec movebatur questio: an laicis sit porrigenda communio duplicis speciei, videlicet panis et vini, in eucharistiae sacramento. Quibus questionibus scholarium multitudinem suorum multipliciter infecerunt. Que eorum doctrina cum ad aures viri clarissimi domini Joannis episcopi supra nominati pervenisset, mox ipsos Petrum et Nicolaum cum eorum doctrinae faventibus excludi iussit et eliminari de episcopatu Misnensi. Qui tandem Pragensem ingressi urbem ... quandam domum in Civitate Nova juxta fossam antique civitatis possederunt et pluralitatem scholarium collegerunt“ etc. Diese Niederschrift enthält allerdings einen auffälligen Fehler: Bischof von Meißen war nämlich damals (seit 1411) und noch bis zum 23. Mai 1427 Rudolf von der Planitz. Der Zweifel löst sich nun allerdings nicht so einfach, wie dies E. Machatschek, Gesch. d. Bischöfe d. Hochstifts Meißen, Dresden 1884, S. 369 meinte, indem er als denjenigen, welcher die Verweisung Peters aus der Meißner Diözese bewirkt habe, ohne weiteres den damaligen Meißner Weihbischof Nikolaus (episc. Cathosiensis) einsetzte, wofür nur vor allem irgend welcher Nachweis beizubringen gewesen wäre. Vielmehr ist klar, daß mit dem genannten Johann Ochman(us) nicht wohl ein anderer gemeint sein kann, als Johann Hofmann (Hofemann) von Schweidnitz, der als einer der Hauptführer [58] der 1409 aus Prag ausgewanderten Deutschen bekannt ist, demnächst eine der hervorragendsten Persönlichkeiten an der neugegründeten Universität Leipzig war und bereits am 6. Juni 1427 zum Nachfolger Rudolfs auf dem Meißner Bischofsstuhl erwählt ward, nachdem er schon eine Reihe von Jahren die Würde eines Domherrn zu Meißen und Propst zu (Großen-) Hayn bekleidet hatte (s. zuerst Cod. dipl. Sax. reg., 2. Hauptteil, Bd. 2, Nr. 901, v. J. 1419). Hier böte sich nun einerseits die Lösung, daß der Verfasser des Traktats, der nach Ausweis der Schlußworte des letzteren erst nach Jacobellus’ Tode (1429) geschrieben hat, den zu dieser Zeit amtierenden Meißner Bischof mit seinem Vorgänger verwechselt habe. Andererseits könnte aber auch die Frage aufgeworfen werden, ob nicht doch vielleicht Johann Hofmann von Leipzig aus Anregung zum Einschreiten gegen die Neuerer in Dresden gegeben habe. Es wäre das ein ganz eigentümliches Nachspiel der kurz zuvor in Prag bestandenen Kämpfe, um so mehr als hier ein nationaler Gegensatz nicht mehr hineinspielte. Doch fehlen mir mindestens die Mittel zu weiterer Verfolgung der Sache.

Aus der „Edicio mag. Johannis Papusskonis“ etc. (Höfler, Tl. 3, S. 159) gehört hierher: „Quod audiens eadem secta – (nämlich Waldensium, cuius secte quidam heresiarcha dictus Wicleff erat fortissimus defensor in multis articulis iam dudum ab ecclesia damnatis, wie es unmittelbar vorher hieß) –, quia libri Wikleff in Boemia commendantur et laudantur et specialiter aliqui articuli ab ecclesia Romana condemnati, venerunt quidam [de] Missna – (Petrus ist von gleicher Hand eingeschaltet) – clerici et scolares de Drazden, alii de Pikardia, alii de Anglia, qui adhuc plus quam prius infecerunt et intoxicaverunt per suos errores regnum Bohemiae“ etc.

Endlich ist noch anzuführen aus den von Palacky im 3. Band der Scriptores rer. Bohem. herausgegebenen czechischen Annalen, ausgezogen u. übersetzt von J. Jungmann bei Höfler a. a. O. 3, 234 (vgl. O. Lorenz a. a. O. 319 f.): „[1415]. Dieses Jahr wohnten in Prag am Graben, bei der Schwarzen Rose, die Dresdener Magister, Baccalaren (so!), und hatten hier ihre Börse – (d. i. bursa) – als: der Magister Peter, Magister Nikolaus Englisch und Nikolaus Lorizes. Diese waren aus Dresden verwiesen, denn sie reichten heimlich das Blut Christi dar. Diese fingen an, dem Magister Giczin zu raten, er solle das Blut Christi darzureichen anfangen, und Giczin fing es an und beredete den Magister Jakobell und mehrere andere Priester“ etc. etc.

Ein Traktat des Nicolaus de Drazna zu Gunsten des Laienkelchs findet sich nach Höfler a. a. O. 3, 156 im Cod. univ. Prag. III, G. 9.

Diese vorstehenden Auszüge, unter sich von sehr verschiedenem Werte, lassen doch über das, was wir ihnen über Peters Thätigkeit in Dresden entnehmen zu dürfen glaubten, keinen Zweifel. Wie weit und worin speciell er mit seinem Anhang schon hier von der Kirchenlehre abgewichen ist, wird sich freilich kaum ganz klarstellen lassen. Wesentlich darauf zurückwirken [59] wird es, wenn einmal eine Entscheidung in der Frage gewonnen sein wird, ob von einer solchen Hineintragung der Forderung nach Austeilung des h. Abendmahls unter beiderlei Gestalt, wie sie in den angezogenen Darstellungen vertreten wird, wirklich die Rede sein könne. Für den Verlauf dieser wissenschaftlichen Controverse sei hauptsächlich verwiesen auf Fr. Palacky, Gesch. v. Böhmen 3, 1 (Prag 1845), S. 333; C. Höfler a. a. O. 3, 155 ff.; Fr. Palacky, d. Gesch. d. Husitentums etc., Prag 1868, S. 13. 110 ff.; F. von Bezold, z. Gesch. d. Husitentums, München 1874, S. 4. Neuerdings hat dieselbe durch J. Loserth, Hus u. Wiclif, Prag u. Leipzig 1884, allerdings wieder eine ganz neue Wendung bekommen. Zum Schluß sei daran erinnert, daß auch die Frage, ob unser P. v. Dr. der Verfasser bekannter kirchlicher Gesänge sei, einer eindringlichen Untersuchung bedarf.





Anhang II

In Siena hat Götz folgende Bücher gekauft: 1. [N 119] Ciceros Somnium Scipionis nebst Macrobius’ Expositio dazu und desselben Saturnaliorum libri VII, Brixie, p. Bonin. de Boninis de Ragusia, 1485 (= Hain 10428, abgesehen vom Schluß der Datierung, wo diese Ausgabe „die ultimo Maii“ anstatt „die XV. Maii“ hat); Fol., Holzbd.; Einschrift auf dem Vorsetzblatt, von Götz’ Hand: „Anno domini etc. Mccccxcii Senis iiiij – (d. i. 4½) – karlin“. – 2. [N 124] Valerius Maximus, c. comm. Oliverii Arzignanensis, Venetiis, p. Bern. de Benaliis, 1488 (= Hain 15790), Fol., Holzbd.; Einschriften: a., „Liber magistri Ludowici Gotz illustrissimi Federici ducis Saxonie capellanus in studio Senarum commoranti anno domini Meccexcii“; b., „Item VIII karl. anno domini 1492 Senis“. - 3. [N 111] Aulus Gellius, Venetiis, per Bern. de Choris de Cremona et Sim. de Luero, 1489 (Hain 7522); Fol., Holzbd.; Einschriften: a., wie beim vorigen Band, nur ist dem Namen noch „de Werdis“ hinzugefügt; b., „Item III karl. IX quadrinis Senis anno 1492“. 4. [N 116] Juvenalis, c. comm. Domit. Calderini et Ge. Vallae, Venetiis, p. Theod. de Regazonibus de Asula, 1491 (= Hain 9704); Fol., Holzbd.; Einschriften: a., wie bei Nr. 2, nur abweichend in den Worten „illustrissimi principis Federici.. in studio Senensietc.; b., „Anno domini m° 492 emi Juuenalem pro III karlin. minus (?) III quadrinis Senis“.– 5. [C 35] Orosius, Venetiis, p. Octav. Scotum Modoetiensem, 1483 (= Hain 12102); Fol., Holzbd.; Einschriften: a., „Liber magistri Ludowici Gotz de Werdis scolaris Senensis“; b., „Senis librum praesentem emi pro III karlin. XII quadrinis anno 1492“. – 6. [D 105] Jacobi de Dusa scriptum ethycorum secundum S. Thomam de Aquino, ohne Ort u. Jahr (= Hain 6522); Fol., Holzbd.; Einschrift: [60]Anno domini 1492 emi librum praesentem pro III karlinis a quodam magistro Siculo ordinis praedicatorum Senis“, später hat Götz unter die Worte magistro Siculo hinzugeschrieben „Bartholomeo“, und außerdem noch an die Seite der ganzen Bemerkung: „M. Barthol. Siculus sacre theologie professor“. Endlich spricht vieles dafür, daß die nachweislich aus Annaberg in die Dresdner Bibliothek gekommene Ausgabe von Dantes Göttlicher Komödie, welche 1491 in Venedig erschien (col commento di Cristoforo Landino, reuista & emendata .. per.. Piero da Figino, impr. p. Bern. Benali e Matthio da Parma; mit Holzschnitten; = Hain 5949; Fol.; gegenwärtige Signatur Lit. Ital. A 16), zu den in Siena gekauften Büchern gehört. Einschriften fehlen freilich. – Es folgt endlich das Verzeichnis der Bücher, die Götz weiterhin noch erwarb: 1. [N 110] Ciceronis libelli de universitate, de fato, topicorum, c. comm. Ge. Vallae, Venetiis, p. Ant. de Strata, 1485 (= Hain 5343, nur in anderer Reihenfolge gebunden); Fol., Holzbd.; Einschriften: a., „Libellus magistri Ludowici Gotz de Werdis illustrissimi principis Jeorrii ducis Saxonie capellanus. Anno 1493“; b., „Item V gr. Anno etc. xciii“. – 2. [D 17] Joh. Bonaventura in quatuor libros sententiarum cum tabula (Nürnberg, A. Koberger, 1491; = Hain 3540); Fol., 5 Teile in 2 Prgmtholzbdn., jedoch so, daß der 5. Teil, die Tabula, den 1. Band eröffnet; Einschriften: im 1. Band „Bonaventura duobus voluminibus super magistrum pro iiij – (3½) – fl. Anno etc°. xciii magistri Ludowici Gotzen de Werdis Jeorrij ducis Saxonie capellanij“; im 2. Band: „Tercius et quartus sententiarum cum scriptis S. Boneventure. Magistri Ludowici Götz de Werdis illustrissimi principis Jeorrii Saxonie ducis capellani. Anno domini 1493“. 3. [C 24] Eusebius de evangelica praeparatione a Ge. Trapezuntio e Graeco in Latinum traductus, Venetii, p. Bern. Benalium, 1497 (= Hain 6706); Fol., Holzbd.; Einschrift: „Liber magistri Ludowici Gotzen de Werdis illustrissimi ducis Georrij capellanus 1499 Weisenfels.“ – 4. [C 8] Liber epistolarum beati Augustini etc., Basil., p. Joh. de Amerbach, 1493 (= Hain 1969); Fol., Prgmtholzbd; Einschrift: „XXV gr. 1503. Magister Ludowicus Gotz Werdensis Georrij ducis Saxonie capellanus etc.“ – 5. [C 13] Opus questionum diui Augustini etc., Lugduni, p. J. Trechsel, 1497 (= Hain 1965); Fol, Holzbd.; Einschrift: „Liber magistri Ludowici Gotz Werdensis principis Georrii familiaris sacerdos. 1503“. – 6. [C 7] Plura ac diversa divi Aurelii Augustini sermonum opera etc., Basil. 1494 (= Hain 2008, reicht jedoch nur bis zu Bl. 304, also S. 253, Col. 1, Z. 8 in Hains Beschreibung; es fehlen demnach die sermones de tempore und de sanctis); Fol., Prgmt.-Holzbd.; Einschrift: „III fl. minus 4or gr. Anno 1505 Liptzk.Liber magistri Ludowici Gotz etc.“ – Den Fehlern in Götz' Latein hat schon Schöttgen (§ 9, S. 307) einige bewegliche Klagen gewidmet. Wir werden in der Betrachtung solcher Dinge allerdings nicht sowohl den grammatischen als den historischen Standpunkt einzunehmen haben.



[61]

Mitgliederverzeichnis.




Richter, Dr. phil., Ratsarchivar, Vorsitzender,
von Göphardt, Justizrat, Landgerichtsrat, erster Stellvertreter dess.,
Meltzer, Prof. Dr. phil., Rektor, zweiter Stellvertreter desselben,
Haug, Hauptstaatsarchivregistrator, Schriftführer,
Hantzsch, Bürgerschullehrer, Stellvertreter desselben,
Rahnfeld, Sekretär beim K. hist. Museum, Kassenverwalter,
Schneider, Buchhändler, Bibliothekar,
Adam, Stadtbauamtssekretär, Konservator.

am Ende, Bibliothekar.
Apfelstedt, Dr. phil., Pastor.
Arldt, Dr. med.
Beyer, Kassierer.
von Biedermann, W., Frhr., Dr. phil., Geh. Finanzrat.
von Biedermann, M., Frhr., Generalmajor (Niederfrohna).
von Biedermann, D., Frhr., Privatus.
Bierling, F. A., Fabrikant.
Blochmann, Kommissionsrat (Loschwitz).
Böhme, Möbelhändler.
Bönisch, Bürgermeister.
Büttner, Maler.
Caro, Dr. phil., Hofapotheker.
Deicke, Fabrikant, Hoflieferant.
Dibelius, D. theol., Konsistorialrat, Superintendent.
Estler, Fleischermeister.
Fiedler, Dr.med., Geh. Medizinalrat.
Flath, Stadtrat a. D.
Franz, Apotheker.
Fürstenau, Professor, K. Kammermusikus.
Geier, Stadtrat.
Göhler, Pastor.
Grabowski, Stadtrat.
von Grumbkow, Hofbuchverleger.
Günther, Blumenfabrikant.
Gurlitt, Architekt, Museumsassistent.
Hagedorn, Antiquitätenhändler.
Handrich, Hoftheaterinspizient.
Hantzsch, R., Weinhändler.
Hartwig, Baumeister.
Heichen, Gutsbesizer.
Helsing, Gold- u. Silberarbeiter.
Hentschel, Dr. phil., Professor.
Jentzsch, Bezirksschullehrer.
von Kirchbach, Finanzrat.
Klemm, Kommissionsrat, Verlagsbuchhändler.
Lehmann, E., Rechtsanwalt.
Lehmann, O., Buchdruckereibesizer.
Leubner, Privatus.
Liesche, Dr. phil., Realgymnasialoberlehrer.
[62]
Mitgliederverzeichnis.
Lotze, Dr. med.
Martin, Antiquitätenhändler.
Matthäi, Rechtsanwalt.
von Minckwitz, Exc., Wirkl. Geh. Rat, K. Kämmerer.
Moldau, Dr. med.
Müller, F. H., Privatus (Trachenberge).
Müller, K. H., Museumsaufseher.
Nake, Dr. jur., Stadtrat.
Naumann, H. E., Buchhändler.
Naumann, L., Tapezierer.
Neidhardt, Oberappellationsrat.
Niese, Rechtsanwalt.
Petermann, Th., Dr. phil.
Preußer, Privatus.
Richter, K., Kirchschullehrer em. (Blasewitz).
Rüger, Dr. jur., Geh. Justizrat.
Ruschpler, Kunstgärtner, Hoflief.
von Sahr, Oberst z. D.
Scheimpflug, Registraturbeamter.
Schickert, Finanzrat a. D., Stadtrat.
Schiffmann, Expedient.
Schilling, Antiquar.
Schnecke, Kaufmann.
Scholl, Weinhändler.
Schubert, K. Hofschauspieler.
Seelig, Postagent (Langebrück).
Sieber, Turnlehrer.
Sperber, Geh. Regierungsrat.
Steche, Dr. phil., Professor.
Stübel, Dr. jur., Oberbürgermeister.
Sulze, Dr. phil., Pastor.
Taffel, Rechtsanwalt.
Teichgräber, Architekt.
Teucher, Stadtrat.
Tittmann, Buchhändler.
Tröger, Privatus.
Wagner, M., Kaufmann.
Weiße, Hofuhrmacher.
Widemann, Juwelier.
Winkler, Ingenieurgeograph.
Wolf, Hofantiquar.




Mitgliederzahl am 1. September 1886: 89.



Druck von Johannes Päßler, Dresden, gr. Klosterg. 5.

  1. Für alles, was die geschichtlichen Verhältnisse Dresdens im allgemeinen betrifft, sind der Darstellung nach Gebühr ausschließlich die Ergebnisse von O. Richters Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte der Stadt Dresden, Bd. 1, Dresden 1885, zu Grunde gelegt, der ersten zusammenfassenden Behandlung des Gegenstandes, welche nach wissenschaftlichen Grundsätzen unternommen ist und durchaus auf zuverlässigen Quellen beruht. Rücksichtlich der oben erwähnten Thatsachen und Vermutungen vergl. besonders daselbst S. 1-6. 64 ff. 237 ff. 248 ff. 253.
  2. Urkundlich zuerst, und zwar als pons lapideus, erwähnt im J. 1287 (Cod. 6). Alle über diesen Zeitpunkt zurückreichende Überlieferung ist ganz unsicher.
  3. Das Franziskanerkloster in der Stadt Dresden, links der Elbe, ist bereits für 1272, eine vorhandene Niederlassung der Augustiner (in „Altendresden“, rechts der Elbe) für ungefähr 1370 bezeugt.
  4. Vergl. die Ausführungen weiter unten im 4. und 5. Abschnitt betreffs des Schulmeisters Lorenz Meißner und der in den Jahren 1453 und 1471 vorgekommenen Disciplinarfälle.
  5. K.-R. 1418 (?): „2 gr. eynem botin keyn Mißen umbe den nuwen schulmeistir“. Mit Einführung der Reformation trat bekanntlich an die Stelle des Bischofs der (Superintendent und) Pfarrer zum H. Kreuz, dessen Einfluß auf die Besetzung allerdings weit mehr als ein bloß formeller war, wie gleich der Fall von 1558 (vgl. H. M. Neubert, Melanchthon und die Stadt Dresden, Dresden und Leipzig 1860, S. 32 ff., 72 ff.) und noch mancher spätere lehrte. R.-A. A II. 70 (BI. 33 ff. „Hertzog Heinrichs vorordenter visitatorn abschidt wegen der geistlichen lehen vnd zinße vnd anders etc. Sontag am tage Thome (=21. Decbr.) des 1539 iars“ etc.) Bl. 34: „Was aber die lateynische schull belangtt, sollen sie alwegenn ein schulmeyster mit wyssenn vnnd wyllenn eins pfarrers auffnemen vnnd vrlauben.“
  6. Vergl. das unten im 4. Abschnitt über die Schulmeister Joh. Geda, L. Meißner (und G. Döring) Angegebene, sowie auch den in vor. Anm. angezogenen Besetzungsfall von 1558.
  7. Cod. 83 (8. Okt. 1380): „daz wir schigken vnde bestellin wollen mit allen vnsern schulemeystern,.. daz dy habin vnde haldin sullen sechs schuler von vnsir schule“ etc.; ebendas. 99 (11. Juli 1394): „des erbern pristers meister Franczin, vnsers schulemeisters, von Dypuldiswalde“ etc.
  8. H.-St.-A. Nr. 1633. (Ottonis burcgravii de Donin literae de bonis monasterii Cellensis ab exactionibus et servitiis liberatis atque a sua et advocatorum suorum iurisdictione exemtis): „Datum Donin anno domini millesimo tricentesimo, VIII° ydus Aprilis; testes huius sunt dominus Wilhelmus abbas praefati cenobii, frater Vrowinus prior, frater Almundus subprior, dominus Johannes Angnus abbas, dominus Gaizwinus, frater Fridericus noster confessor, Cunradus rector p[uero]rum in Dresden noster capellanus et quam plures alii fide digni“. J. Chr. Hasche, der diese Urkunde, wie die folgende, zuerst benutzt hat (vgl. seine diplomatische Geschichte Dresdens, Bd. 1 [Dresden 1816], S. 292. 325, sowie namentlich das Urkundenbuch dazu S. 58 u. 111), ergänzt den Genitiv, welcher die augenscheinlich schon damals defekte Stelle des Pergaments zum Teil einnahm, zu p[arvulo]rum doch wohl nur dem in der folgenden Urkunde gebrauchten Ausdruck zuliebe. Die Rücksicht auf den Raum und die noch sichtbare Abkürzung empfehlen die andre Ergänzung.
  9. H-St.-A. Nr. 2650. (Heinrici plebani in Lubenicz literae de agris et proventibus ecclesiae in Lubenicz a monasterio Cellensi sibi emtis, de bonis suis eidem monasterio post obitum suum donatis et de sepultura ibidem electa): „Actum et datum in Cella praenotata anno domini M°CCC°XXXIIII° feria quinta ante dominicam Judica me; testes vero omnium praemissorum sunt dominus Matthias de Lome, dominus Jacobus capellanus apud leprosas dominas iuxta Dresden, sacerdotes, magister Hermannus rector paruulorum in Dresden et plebanus in Ranstete, Nicolaus Monetarius et Nicolaus de Heukendorph ciues in Dresden et alii quam plures digni fide et honore“.
  10. Daß sie ursprünglich dem H. Nikolaus geweiht gewesen sei, sucht F. Dibelius in den Beitr. z. sächs. Kirchengesch. H. 2 (1883), S. 321 nachzuweisen; für die von Constantia mitgebrachte Kreuzreliquie sei wohl eine Kapelle an das anfängliche Gotteshaus angebaut worden, vor deren Namen der ältere mit der Zeit geschwunden sei. Schon Heinrich der Erlauchte gewährte Wallfahrern zur Kreuzreliquie in der Zeit vom 23.-25. Juni eine besondere Sicherung, wie die von seinem Sohn Friedrich (dem Kleinen), Herrn zu Dresden, unter dem 15. Juli 1299 gewährte Erneuerung des Privilegs (Cod. 13, die älteste Urkunde für die kirchlichen Verhältnisse Dresdens überhaupt) dies angiebt. Die Bezeichnung als ecclesia findet sich zuerst in der Urkunde Cod. 35 v. J. 1319, bezeichnender Weise von einer den hiesigen Verhältnissen fernstehenden Seite, angewendet; allmählich wird dieselbe häufiger, aber die eigentliche Benennung capella S. Crucis lebt daneben bis zuletzt fort. Interessant ist der bis nahe zum Abschluß gediehene Versuch Markgraf Wilhelms des Einäugigen, sie unter gleichzeitiger Überweisung der bisherigen Mutterkirche zum Range eines Domstifts zu erheben (Cod. 113, 1. Dec. 1400).
  11. Vgl. über dasselbe Richter 116 ff.
  12. Vergl. Richter 27. – In den örtlichen Verhältnissen, welche zur Erwähnung kommen, hat sich, soweit sich irgend zurückblicken läßt, bis heute nichts Erhebliches verändert, so daß sich noch mit Hülfe des gegenwärtigen Stadtplans ein in allen wesentlichen Punkten richtiges Bild von ihnen gewinnen läßt.
  13. Cod. 96. (24. Mai 1393): „zcu eyme altar, der gemacht vnde gestiftet vnde yn der cappellen zcu dem heyligen Crucze zcu Dresden uf der syten kegen der schule wart noch dem alter der Helewige bie der schule tor gelegen“ etc. – Schon in den ältesten erhaltenen Brückenamtsrechnungen von ungefähr 1370 und von 1388/9 (Cod. 70 u. 89, S. 54. 55. u. 84) werden Privatgebäude nach ihrer Lage zur Schule bestimmt, doch läßt sich daraus für unsern besondern Zweck nichts entnehmen. Entsprechend verhält es sich mit ihrer Aufzählung unter den Häusern des im weiteren Sinne „im Loch“ genannten Stadtteils in dem ältesten erhaltenen Geschoßregister von 1396 (Richter 377, vergl. 25). – An „Worszins“ (s. Richter 5. 273) zahlte das Brückenamt für die Schule jederzeit jährlich 2 Groschen, und zwar „ad altare S. Anne“ (B.-A.-R. 1462/3; sonst ohne diesen Zusatz, übrigens häufig einbegriffen in die „für die Häuser, welche der Kirche zustehen“, eingetragene Gesamtsumme).
  14. Ausgaben für die Instandhaltung desselben verzeichnen die Brückenamtsrechnungen vielfach, z. B. B.-A.-R. 1388/9 (Cod. 89, S. 77: „pro fenestris scolae, pro quatuor rotis magnis 13 gr.“; die Räder sind aber natürlich nicht für die Schule, sondern für die auf dem Brückenhof betriebene Ökonomie bestimmt gewesen), ca. 1396 (Bl. 22b: „den estrich vf der schule czu sclohen 24 gr.“, außerdem Ausgaben für einen Herd, für Bänke, für eine Ausbesserung der Treppe und des Ofens; Posten der letzteren Art finden sich auch weiterhin noch oft, gern bezeichnet mit „den offen czu reformeren“ oder „. . . . czu renoferen“), 1401, 1466 (Herstellung einer Dachrinne 20 Gr.), 1467/8 (21 Gr.), 1468/9 (6 Gr.), 1469/70 (1 Schock 6 Gr.), 1470/1 (12 Gr.), 1471/2 (2 Schock 21 Gr., einschließlich eines Fuders Holz für 3 Gr., wie im vorigen Jahre; die Höhe der Ausgabe wird namentlich durch den Abbruch und Wiederaufbau des „Gemachs“ veranlaßt), 1473/4 (1 Schock 27 Gr. 6 Pf. Dachrinne, Ausbesserungen am „Gemach“ und am Katheder, namentlich am Ofen, 23 gr. „vor 1 kacheloffen“). Das Dach war (s. Anmerkung 15) anscheinend mit Schindeln gedeckt.
  15. Ein Teil dieser Rechnung ist abgedruckt bei H. M. Neubert, Vortrag über die Rechtsverhältnisse der alten Elbbrücke, Dresden 1857, S. 190 ff.; für die hier behandelten Verhältnisse vergl. S 200 ff. Der oben angeführte Rechnungstitel steht im Original, R.-A. AXVb. 21, Bl. 16b – 18a, wozu vergl. Bl. 18b, 19b (Zimmerleute betr.), 24b-26a (Schmiedearbeiten betr.), 28a (Tischler betr.), 32 – 34 (Tagelöhner und Fuhren betr, auch „24 gr. die schule zcu weißene“, ferner „50 gr. vor 2 ß. zcigellatten uff die schule eime von Klotcze“ [eine Ausbesserung des Daches, zu der Bretter und Balken beschafft wurden, hat 1486/7 stattgefunden] und „1 gr. vor zcwecken zcu den knoffenn uff die schule.) Die Umfassungsmauern des Erdgeschosses werden massiv gewesen sein; an der Vorderseite hatte es wohl, außer dem Eingangsthor, vier Fenster (Bl. 24b: „item 40 gr. vor 4 gegitter zcu der schulen“, während das Bl. 25b besonders berechnete Gitter für ein nach der Rückseite zu gelegenes Fenster bestimmt gewesen sein wird). Die Wände des Obergeschosses und die Innenwände waren anscheinend von Fachwerk und mit Ziegeln ausgesetzt, bez. mit Lehm ausgeklebt. Als ausführender Meister erscheint in einer größeren Anzahl von Posten „Meister Jocuff (Brewer)“, nur in einem einzigen ein „Meister Peter“. Daß es sich im J. 1480 wirklich um den Bau eines neuen Hauses an neuer Stelle gehandelt hat, kann, obwohl keine ausdrückliche Überlieferung dafür vorliegt, nicht bezweifelt werden. Einer der ersten Posten in der Rechnung betrifft eine Lohnzahlung für Grundgraben; was aber noch wichtiger ist: noch vor dem großen Brande wird neben dem neuerbauten Schulhaus eine „alte Schule“ erwähnt (K.-R. 1489/90: „1 gr. 3 Pf. einem, hat schindel uff der alden schule gehandlangt“). Wozu das alte Schulhaus zunächst weiter benutzt worden ist, bleibt dunkel, auch für die nächste Zeit nach dem Brande (für die Kosten der Beseitigung des bei demselben erlittenen Schadens s. d. B.-A.-R. 1493/4; weitere Ausgaben für Reparaturen z. B. B.-A.-R. 1496/7. 1502/3. 1503/4, Baurechnung 1502/3). Einigen Aufschluß giebt erst B.-A.-R. 1504/5 mit Posten, wie: „den mewern der alden schul vnd organistenn“ (so!), „in der alden schul, das nun das organisten haus ist“, „vor allerlei nottorfft in das organisten hauß vnnd alde schul“. Allerdings steht neben diesen Posten, welche speciell darauf schließen lassen, daß die alte Schule zu Wohnungszwecken eingerichtet worden ist, auch ein solcher wie „16 gr. vor 2 offenn, ein in die alden schul, den andern in das organisten haus“; aber es scheint doch, daß damals beide Gebäude zusammengeschlagen worden sind und der Ausdruck in der zuletzt angeführten Stelle nur einem begreiflichen Fortleben der Erinnerung an ihr ehemals gesondertes Bestehen neben einander seine Entstehung verdankt (die B.-A.-R. 1537/8 meint aber allerdings mit dem wiederholt verwendeten Ausdruck „das organisten haus bei der schule“ natürlich das neue Schulhaus). Das Organistenhaus hatte schon 1480 dort bestanden, bei dem Neubau der Schule ward gelegentlich auch sein Dach mitgedeckt (B.-A.-R. 1480/1, Bl. 18a). Im Jahre 1585 lag zwischen ihm und der (neuen) Schule die Glöcknerwohnung (s. d. Geschoßregister v. d. J.), später die Kirchner- und Cantorwohnung. Möglicherweise ist also die 1504 anscheinend mit dem Organistenhaus vereinigte „alte Schule“ weiterhin wieder davon getrennt und einem der bezeichneten Kirchendiener als Wohnung angewiesen worden. Seit einigen Jahren ist diese ganze Reihe kleiner alter Gebäude abgetragen.
  16. Vergl. darüber den Bericht Herzog Georgs an seinen Vater, Herzog Albrecht den Beherzten, vom 17. Juni 1491, mitgeteilt von A. Weck, der Residentz- und Hauptvestung Dresden Beschreib- und Vorstellung, Nürnberg 1680, S. 520 (wiederholt von Hasche, Urkundenb., S. 357 ff.), durch anderweitige Aufzeichnungen ergänzt von O. Richter in den Mitteilg. d. Vereins f. Gesch. Dresdens, 4. Heft (1883), S. 73 ff. Daß von den durch den Herzog erteilten Vergünstigungen für den Wiederaufbau der Stadt (vergl. Weck a. a. D. 521) auch für den Schulbau Gebrauch gemacht worden ist, beweisen die mehrfachen Posten der Baurechnung über Balken („zcimmer“), welche aus der Heide bezogen wurden. Außerdem lieferte wiederholt Pfosten und Latten der Richter zu Schon(n)felt (Schönfeld bei Pillnitz), Jorge Kirstann. – Für den Fall eines Brandes befindet sich unter den auf der Innenseite des hinteren Einbanddeckels im Stadtbuch 1437 – 53 unter der Überschrift „wo ein fewer ußkomet“ aufgezeichneten Bestimmungen auch die folgende: „Jtem den pristern, monchen vnd schulern zu sagen, daz sie ouch zulouffen sullen vnd weren.“
  17. Der Brückenmeister Don. Conradi, dessen Rechnung (B.-A.-R. 1492/3) mit Sonntag nach Ostern (14. April) 1493 schließt, hatte nur eben in den letzten Wochen seiner Amtsführung noch 7 Schock 33 Groschen an den auch beim Wiederaufbau der Kirche stark beteiligten Zimmermeister Ambrosius (gewöhnlich„Brosius“) Smeyßer „vffs gedinge der schulen“ gezahlt, außerdem einige kleinere Posten für Anschaffung von Bauholz, sowie für Abräumung des Bauplatzes verausgabt. Die Gesamtsumme der in der B.-A.-R. 1493/4 unter dem Titel „Außgab der schulen baw“ verzeichneten und mit Neujahr 1494 abgeschlossenen Ausgaben beläuft sich auf 119 Schock 26 Gr. 10 Pf. Von wiederbenutztem Material werden namentlich wiederholt Schlösser, Thürbänder, Ketten u. dergl. erwähnt. Die Ziegel wurden aus der städtischen Ziegelscheune unentgeltlich geliefert – (die beiden einander entsprechenden Aufzeichnungen darüber, Bl. 145 und 249, weichen zweimal in unerheblichen Kleinigkeiten von einander ab: 19 425 – oder 19 325 – Mauerziegel zu den zwei Giebeln und dem Dachsims, 29 300 – oder 29 325 – Dachziegel, diese an einer Stelle noch besonders eingeteilt in „hengtzigel vnd breißtzigel“; die BI. 145 außerdem noch erwähnten 4 500 Dachziegel „ufs schulhawß“ mögen wohl auf die „alte Schule“ gekommen sein) –. Das ist nun zwar beim vorhergehenden Schulbau unzweifelhaft auch geschehen, günstiger aber standen jetzt die Verhältnisse, abgesehen von der durch den Herzog gewährten Begünstigung beim Holzbezug, vor allem dadurch, daß die Arbeitslöhne eigentümlicherweise zurückgegangen waren: 1480 erhielt der Maurer, Steinmetz oder Zimmermann durchgängig 16 Gr., der Tagelöhner 9 Gr. wöchentlich, wogegen jetzt nur 14, bez. 8 Gr. gezahlt wurden. Zur Erfüllung der Summe, welche mit Meister Ambrosius Smeyßer aufs „Gedinge“ des Schulenbaues vereinbart war, erhielt derselbe zu Neujahr 1494 (BI. 249b) noch folgende Posten: „12 ß. 27 gr. haben wir – (nämlich Heinrich Kangisser, Mattis Kumoller und Hanß Gertler, die nach landesherrlichem Befehl mit der Führung des Brückenamts betraut waren, s. Bl. 116) – Ambrosio Smeysßer an der schulen gedinge gegebenn, mit im also gerechint am tag uts., so hat im der alte bruckmeister 7 ß. 33 gr. gegeben, macht 20 ß.“; außerdem verzeichnet noch die B.-A.-R. 1495/96 (A XVb. 21, Bl. 375a) unter dem Titel „Außgabe korn“ „7 scheffl. Brosius Smeyßer innß gedinge der schulen baw.“ Neben ihm kommt noch ein (Zimmer-) Meister Peter Waldenburg mit einem kleinen Posten vor (Bl. 239 a). Beim Bau ist, wie es scheint, ein Arbeiter verunglückt, für den das Brückenamt das Grabgeläute bezahlte; der betreffende Eintrag (B.-A.-R. 1493/4, Bl. 167a) sagt – mit einem eigentümlichen Schreibfehler –: „5 gr. lewtegelt vom erbter, der den tzigel erflug vor der schulen.“ Außer den Giebeln war wohl das ganze Erdgeschoß massiv; die Langwände des Obergeschosses werden von Fachwerk gewesen sein, die Zwischenwände waren geklebt, wofür sich mehrere Ausgabeposten finden. Die Innenräume waren teils gedielt, teils mit Estrichfußboden versehen. Über die Ausstattung der Wände s. Bl. 245b: „1 ß. Ambrosj dij kammern geweist vnd spalden verstrichen;“ 248b: „12 gr. Arnoldo vor farbe dij schule tzu molen“; 249a: „9 gr. Jorgen Lewter von der schulen zcu molen“; 247 a: 2 Maurer haben „dij schule getuncht“. Erwähnt sei noch, daß der Tischler „40 gr. vor 23 fenster bret“ (Bl. 244a), sowie 28 Gr. 6 Pf. für 3 Thüren und 19 Fensterrahmen (wozu noch unten s. Anm. 24) erhielt, daß ferner 14 kleine Balken zu Dachfenstern (Bl. 238 b), 8 Stein Eisen (für 48 Gr., Bl. 247b) „tzum gitter vor dij fenster“ angeschafft und dem Schmied 30 Gr. (Bl. 249 a) „von 12 Fenster zcuuorgittern“ bezahlt wurden. – Über Reparaturen. berichten für unsern Zeitraum noch die B.-A.-R. 1500/1 (400 Ziegel, 4 Sch. Kalk angeschafft, 27½ Arbeitstage bezahlt, außerdem besonders umfassende Arbeiten am Ofen), 1504/5 (Dachdecken betr.), 1510/11 (drei Fenster neu durchgebrochen, eine Feuermauer und Stuben renoviert, Schlosserarbeiten, Dielen, Ofen, wovon einer „in die nawe stube“ s. unten Anm. 24, u. a. m.). Das „Gemach“ (Secret), dessen Ausräumung der Abdecker besorgte, befand sich im Hofraum. Der letztere war anscheinend zunächst sehr beschränkt. Im Jahre 1572 erhielt er eine Erweiterung, indem die Landesregierung ein Stück vom Hofraum des an dem Gäßchen hinter der Stadtmauer befindlichen alten Kuffenhauses an den Rat abtrat (H.-St.-A., Copial 367, Bl. 210b), endlich 1585 tauschte der Rat gegen ein Haus am Jüdenhof und gegen Übernahme der Verpflichtung zur Beschaffung bequemer Herberge für den Hofkirchner das genannte Grundstück mit dem baufälligen alten Kuffenhaus ganz ein (H.-St.-A., Copial 501, Bl. 31b) und legte das letztere nieder, wodurch das Schulgrundstück den rückwärtigen Ausgang nach dem Gäßchen hinter der Mauer erhielt.
  18. Über denselben vgl. H. M. Neubert, Vortrag an das Stadtratskollegium zu Dresden über die Rechtsverhältnisse der Kreuzschule, Dresden 1862, S. 36 ff. In der ihm damals gegebenen Gestalt, wenn auch späterhin wiederholt, und zuletzt namentlich im J. 1812, erweitert und verändert, steht das Gebäude im wesentlichen noch heutzutage da. Allerdings beherbergt es seit 1866 die Kreuzschule selbst, die damals ihr neues Gebäude am ehemaligen Jüdenteich, jetzt Georgplatz, bezog, nicht mehr, wird auch wohl nicht mehr lange erhalten bleiben.
  19. Darüber, wie in der großen Schulstube, auch des neuen Gebäudes noch, bis 1704 mehrere Klassen unterrichtet wurden, s. die Nachweise im 1. Anhang zu meiner Abhandlung über den Rektor J. Bohemus, Neue Jahrb. f. Philol. u. Pädag., Bd. 112 (1875).
  20. B.-A.-R. 1493/4 (Bl. 247 a): „2 gr. vor 1 eißen in des calfactors kamerfenster“. Beim Aufbau des Ofens wurden Steinmetzen mehrere Tage beschäftigt. Die Ofengrube, die wohl vom alten Gebäude her erhalten war, wurde bald nach Beginn des Baues gereinigt und dann für sich besonders mit Schindeln gedeckt; sie sprang wahrscheinlich aus der Hinterseite des Gebäudes frei heraus und war von dort her zugänglich.
  21. B.-A.-R. 1473/4: „6 gr. zwen czimmerlewthen, dij daß gemach machten vnde dij kathedra in der schwle“; 1493/4: „22 gr. vor 1 kathedra, vor 1 naw tafel vnd von der alden tafel tzu bessern“.
  22. B.-A.-R. 1480: „Jtem 4 gr. vor 2 toffeln in die schule. Jtem 14 gr. vor 1 toffil in die schule“; 1486/7: „3 gr. von der taffeln zcubessern in der schulen“; 1513/4: „5 gr. vor eine toffeln in die schule“; 1514/5: 10 gr. vor eine toffell in die schule bezalt.“ Vgl. auch die vorhergehende Anmerkung. –B.-A.-R. 1506/7: „6 gr. Sthorm – (Name des Handwerkers!) – vor ein bret in die schule, doran man schreibet, vnd von einer thor zcu bessern“. Bänke finde ich eigentümlicherweise nur in der schon oben (Anm. 14) angedeuteten Notiz einer B.-A.-R. von ca. 1396 ausdrücklich erwähnt: Jtem ein hert vf die schule, den ofen, bencke in schola 9 gr. 8 hl." In der Regel werden sie aus den Pfosten und Brettern, deren Bezug ja überall genau verzeichnet ist, erst an Ort und Stelle zusammengenagelt worden sein.
  23. B.-A.-R. 1480: „21 gr. vor 1 fenster yn die schule in des meisters stobichen... 20 gr. meister Petern zwu wochen an den fenstern des schulmeisters kammer zcu brechene vnd zcu machen“: 1493/4: „5 gr. vor 1 glaß fenster an des schulmeisters kamer... 25 gr. vor 5 glaßfenster an des schulmeister vnd baccl. kamer... 25 gr. dem schulmeister vor 1 nawen offen vnd den baccl. 1 alden ofen gebessert“. Laut B.-A.-R. 1510/1 erhielt Mauricius Glaßer „2 ß. 11 gr. vor gethane arbeitt an der schulen, als nemlich vor drey naw große fenster zcur nawen schulen vnd ander arbeit in des magisters stobichenn vnd der baccalarien stobichen vnnd kamer“. Bauamtsr. 1538: „25 gr. Lorencz Uffer –(Name des ausführenden Handwerkers!) –, dem schulmeister inn seiner kammer den estrich gegossen“.
  24. B.-A.-R. 1486/7: „9 gr. vor einem offen in der bacl. stubgen vff der schulen machlon“; 1493/4: „9 gr. dem tischer vor dij große stuben thur vnd vor dij fenster remen mit ruckfenstern an der baccl. kamern“, ... „18 gr. dem tischer vor 3 spanbet (d. i. Bettstellen) - den baccl.“; 1504/5: „8 gr. von einen offen zcu machenn in das stubichen der colabratores. in der schule“; weiterhin hat laut B.-A.-R. 1510/11 der Töpfer zwei neue Öfen, „in die nawe stobe einen, den andern in der baccalarien stobichenn gesatzt.“ Vgl. auch die vorige Anmerkung.
  25. Laut B.-A.-R. 1493/4 wurden alte Ketten – in unbestimmter Zahl – „vor dij kammern“, weiterhin alte Eisenbänder „zcu kammerthüren“ und nochmals 32 kleine Ketten wieder vorgerichtet, sowie „10 par banden angericht an dij kammerthorn“. Außerdem wurden ausgegeben „20 gr. 4 ₰. vor 24 clein tzymmer tzu spanbetten“ und zwei Wochen später abermals „20 gr. 6 ₰. vor 24 klein tzymmer tzu betten“.
  26. R.-A., A XVb 40, Bl. 15 ff. Die hier und weiter unten benutzten Angaben speciell Bl. 16b – 31b. Über Franz Bibrach (Bebrach), im sitzenden Rat zuerst 1424, zuletzt 1460, 1433 Mitbegründer einer weiter unten zu erwähnenden Stiftung, gestorben vor 8. Okt. 1465, s. Richter 407 ff.
  27. R.-A. A XVb 40; die von Bl. 41(40) – 57(62) reichende, auf die J. 1434 – 36 bezügliche Rechnung ist mit dem Namen des Vormunds und Mündels bezeichnet (Erasmus R. identisch mit dem 1447 in den Rat gewählten? Fabian R., nachgelassener Sohn des Hanns und der Dorothea R., identisch mit dem in der Urkunde Cod. 224, vom 4. März 1444, erwähnten oder mit dem weiter unten, S. 26, Anm. 41, zu behandelnden Begründer einer Stiftung?), die andre, von Bl. 63 – 78 reichende, auf die J. 1435 – 38 bezügliche gehört mit ihr zusammen, bez. deckt sich teilweise mit ihr. Der Vormund erscheint übrigens hier nur unter seinem Vornamen Erasmus. Ob der zum J. 1437 erwähnte Alexander das ganze Werk oder etwa den zweiten oder den zweiten und dritten Teil zusammen vorstellen soll, darüber läßt sich allerdings auch nicht einmal eine Vermutung hegen. Die Preise der Abschriften konnten natürlich je nach den Umständen sehr verschiedene sein. Arme Schüler konnten sich bekanntlich einen solchen Luxus überhaupt nicht vergönnen, sondern schrieben sich, was sie brauchten, selbst. – Daß der im J. 1429 hier geborene Andreas Proles (vgl. über ihn die Schrift von H. A. Pröhle, Gotha 1867) die Schule hier besucht hat, ist wahrscheinlich, aber nicht wirklich nachweisbar.
  28. Joh. Nefe in seinen eigenhändigen Aufzeichnungen über seine Jugend (mitgeteilt von Chr. H. Wilisch, arcana bibl. Annaeberg., Lips. 1730, p. 146) sagt: „Anno domini 1513 die 13. Aprilis, quae fuit dies Mercurii post Misericordias domini, circa meridiem veni Dresdam, et erat prima mea profectio ex patria; frequentavi ibidem ludum litterarium per annum unum integrum sub M. Joanne Knesmaert Weysenstatensi; audivi Valerii Maximi historias et epistolas Pauli.“ - Für Scheffels Zeit vgl. die von Barth. Walther verfaßte Lebensbeschreibung Wolfgang Meurers, welche den mehrfachen Ausgaben der Meteorologia des letzteren vorgedruckt ist. Hiernach besuchte W. Meurer, geboren zu Altenberg den 23. Mai 1513, zuerst die dortige Schule und ging dann anno aetatis XI. auf diejenige zu Pirna über, wo damals Joh. Schadius neben dem Lateinischen auch das Griechische lehrte. Hierauf, nach einer nicht näher bestimmten Zeit, „ex schola Pirnensi Dresdam migravit, impulsus fama Joannis Scheffelii, qui eo tempore et loco ludum regebat litterarium et postea Lipsiae iuris utriusque doctor factus praeter consulatum, quem aliquot annos gessit praeclare, amplissimis in academia perfunctus est honoribus ... Scheffelius autem Meurerum et propter ingenii bonitatem et propter studium diligentiae multum amavit suique amoris argumentum esse voluit Graecum Novi Testamenti codicem, quemdiscipulo flagranti studio Graecae linguae dono dedit quemque Meurerus in aliorum Graecorum autorum defectu nunquam de manibus tum deposuit et postea ob pietatem in deum et gratitudinem erga praeceptorem semper magni fecit. Atque erant in hoc studio Graecarum literarum Meureri tanti progressus tantaque de iisdem magistri existimatio, ut adolescentulum. natu grandioribus condiscipulis praeficeret eique praelectionem fabularum Aesopi Graecarum committeret, quo conatu cum se ipsum doctiorem reddidisset et insuper magistri amorem, condiscipulorum admirationem sibi conciliasset, paulo post Lipsiam . . se contulit“ etc. Eine solche Heranziehung eines Schülers zur Mitwirkung beim Unterricht in einem Fache, wie es das Griechische unter solchen Umständen war, ist übrigens natürlich nicht mit der regelmäßigen Beschäftigung der Locaten zusammenzuwerfen. In Leipzig ward Meurer Baccalaureus „anno aetatis 18. decano Heinr. Godeschalco“, ging also sicher spätestens 1530 dahin, und Scheffel muß dies doch wohl noch später gethan haben. Die weitere ehrenvolle Laufbahn beider daselbst zu verfolgen, ist hier nicht der Ort. Zu den bei Schöttgen schon angeführten Nachweisen kommen jetzt vor allem die einschlägigen Bände des Cod. dipl. Sax. (s. deren Register). Scheffel, der in Leipzig Doktor und Professor der Jurisprudenz, Ratsherr, Syndikus und (1547) regierender Bürgermeister gewesen ist, starb am 7. Februar 1554 im Alter von 52 Jahren 4 Monaten und 8 Tagen (vgl. S. Stepner, inscriptiones Lips., Lips. 1675, p. 187).
  29. Erst in den letzten Jahren unserer Periode hat der Rat aus seiner Kämmereikasse zur Erhaltung des Schulmeisters als solchen beigetragen, indem er demselben (und seinen Gesellen) freie Beköstigung gewährte, was wohl zu unterscheiden ist von den öfter erwähnten, beim Antritt neuer Schulmeister ihnen zum Willkommen gegebenen Bewirtungen oder Weinspenden. Die betreffenden Eintragungen lassen allerdings noch manches dunkel. K.-R. 1535/6 (erstmalige Ausgabe dieser Art): „9 ß. 10 gr. her Matz Appeln ditz jhor dem schulmeyster zur koste gegeben. 3 ß., so man ime das vorgangene jhor schuldig blieben, gegeben“ (Matthes Appel wird in den Zinsamtsrechnungen seit 1507 als Inhaber des Altars divisionis apostolorum in der Kreuzkirche, seit 1533 als Inhaber des Altars Fabiani et Sebastiani auf dem Rathause erwähnt; die Übernahme solcher Leistungen durch Geistliche war nichts Ungewöhnliches). K-R. 1536/7: „8 ß. 57 gr. 4 ₰ uff 52 wochen dem schulmeyster vorn tisch, wochlich 10 gr. 4 nbsp;₰ bey her Mats Appeln gegeben. 19 ß. 36 gr. drittehalb jhor an der besoldung zugebust“. K.-R. 1537/8: „18 fl. 19 gr. 6 ₰ der newe schulmeister mit seinen collaboratoribus beym alten kuchenmeister vortzert, eher man sie hat konnen vorsorgen. 3 ß. 58 gr. uff 23 wochen kostgeldt bey her Matz Appeln, wochlich 10 gr. 4 ₰ . . 6½ fl. uff 13 wochen kostgeldt beym pfarher, das ander ist vom lehen visitationis entrichtet worden“.
  30. Rechnung für Schonerst (s. S. 16), Bl. 22b: „2 gr. den locaten in die schule, das man heyst incepcionales“; Bl. 23a: „2 gr. den locaten“. – Rechnung für Romchin (s. S. 16), Bl. 54a (vergl. 68b): „2 gr. incepcionales den locaten“. Die Ausgabe ebendas. (1437), Bl. 73b: „20 gr. dem baccularius zcu vortringken, das er Fabiano geresumiret had“, ist mir hinsichtlich ihres Anlasses und ihrer Höhe nicht recht deutlich. Wenn übrigens dieser Posten, wie so manche andere in diesem Heft, durchstrichen ist, so bezeichnet das nicht, daß die Ausgabe nicht gemacht, sondern daß sie anderwärts hin übertragen sei oder etwas Ähnliches. Das Fuder Holz kostete 1425 – 26 zwei Groschen, 1427 zwei Gr. 8 Heller, 1429 – 31, sowie 1433, 1434 und 1437 drei Groschen, 1432 drei Groschen 8 Heller, 1436 vier Groschen, 1438 drei und einen halben Groschen.
  31. R.-A. A II. 70, Geistliche Lehen etc., Bl. 35 – 38 Entwurf, Bl. 42 ff. Ausführung eines an Herzog Moritz unter dem 3. Novbr. 1542 (s. Bl. 39) erstatteten Berichts. Die hier behandelten Verhältnisse bezeichnet derselbe folgendermaßen (Bl 43): „der schulmeister sampt seinen baccalaurien vnnd cantori haben auch keine namhafftige besoldung, alleine von den schuelern das pretium, als von eynem 10 gr. eyn jhar, vnnd was man ihnen pro privata repetitione gegeben, vnnd darnach accidentia ecclesie, sunderlich von vigiliis vnnd funeribus gehapt.“ Im Anschluß daran wird bemerkt, daß vor etwa drei Jahren, also offenbar im Zusammenhang mit der Einführung der Reformation, eine vorhandene Stiftung dazu benutzt worden sei, „dy armen knaben dozumal vnnd itzmals fast alle“ von der Schulgeldzahlung zu befreien. Ihr Ertrag ist also mit benutzt worden, um die nunmehrigen Gehalte an die Lehrer zu zahlen, für welche dieselben eben verpflichtet waren, die lectiones publicae unentgeltlich zu halten. – Ebendas. Bl. 32 (Einzeichnung anläßlich der Anstellung des M. Nicolaus Groe [Cäsius] aus Coburg zu Ostern 1540): „Es sollen alle Knaben ordentlich vorzeichent vnd dem rathe solch vortzeichnus vbergeben werden. Dieselbigen knaben, so vormogend, sollen uff eyne mutation 5 gr. geben, dj andern, so es nicht vormogen, vmb gottes willen gedult werden. Doch das der frembden vff eyn antzal zugelassen, so mendiciren. Was aber von frembden alher sich begeben vnd vff ihr kost studiren wollen, dj sollen sich mit dem schulmeister vmb seine mühe vergleichen. Keyne privati sollen zugelassen werden.“
  32. R.-A. A II. 70, Bl. 33 (Hertzog Heinrichs vorordenter visitatorn abschidt etc.): alle geistlichen Lehen sollen dem Rat zufallen „zw erstattung der außgabe, so sie den kirchendienern, schulmeyster vund ander gebenn.“ Über das auf diesem Wege entstandene „Religionamt“ s. Richter 126. Über die Gehaltssätze (zu denen noch 40 Fl. für den jetzt bestellten „deutschen Schulmeister“ kamen) vergl. A II. 70, Bl. 38. 48 (desgl. die auf Cäsius’ Antritt zu Ostern 1540 bezügliche Einzeichnung, wonach dieser unter Zusicherung von 120 Fl. noch die „vortrostung“, erhielt, „so sein vleys gespuret vnd weitter sich hirzu wolt lassen gebrauchen, das man ihnen nicht wolle verlassen“). Danach sind die Ausführungen des Supremus Schumann aus dem Jahre 1580 (R-A. D I., Bl. 293n, vergl. 293h) zum Teil zu berichtigen, was hier bemerkt sei, da sie sich der Benutzung besonders leicht darbieten. Tobias Möstel trat 1558 (s. das. Bl. 97 f.) allerdings zunächst mit 100 Fl. Fixum an. Dagegen sei aus Schumanns Bericht erwähnt, daß damals der Rektor außer freier Wohnung, nebst Befreiung vom Geschoß und Wachgeld, noch 12 Sch. Korn und 2 Sch. Weizen vom Brückenamt, ferner 2 Schragen Holz bezog; er erhielt von einem fremden Knaben pro introitu 3 Gr., beim Weggang pro testimonio 6 Gr.; ein totale funus (nobile funus) ergab für ihn 8 Gr., „eine gemeine Leiche“ 5 Gr. Über die Zuschüsse des Religionamts zu den Besoldungen der Schuldiener vom Jahre 1558 an vergl. auch A I. 18e (Privilegienbuch), Bl. 113.
  33. In Bezug hierauf habe ich für unsern Zeitraum eigentlich nur die Erwähnung in Cod. 406 (vom 25. Novbr. 1518, Beilegung der Irrungen des Pfarrers zu Dresden mit dem Franziskanerkloster daselbst betr.) gefunden: „so die leiche, also wie oben angetzaigt, in die pfarkirchen getragen vnd aldo begangen, sollen darnoch die schuller dieselbig nhemen vnd nach gewonheit auf des closters kirchoff belaitten etc.“ Einen außerordentlichen Fall betrifft K.-R. 1407: (alz wir myn herren begingen) „den 12 knechten vnde 6 schulern, di di kerczen trugen, 18 gr.“ – Auffällig ist unter den Ausgaben für bauliche Wiederherstellungen in der Kirche die häufige Wiederkehr eines Postens „vor brett in dem kore, do dij schuller vff stehn,“ wie es meistens heißt; derselbe beläuft sich in der Regel auf 14 oder 15 Groschen („vor ½ ß. breth,“ wie einmal hinzugesetzt wird). Hierzu kommen z. B. 1471 noch: „45 gr. vor 1 pulpt czu machen, do dij schwller uff singen. 10 gr. vor dij schloß vnde bandt dorczuw. 1 gr. dij ketten czu bessern, do dij bucher an hangen.“
  34. Der Posten erscheint zuerst in der ältesten B.-A.-R. von ungefähr 1370 (Cod. 70, S. 57) in der Form: „Nota pro festo Johannis Baptistae... magistro scholae ½ tal.“ (= ½ Pfund Heller), desgl. B.-A.-R. 1388 (Cod. 89, S. 76). Hierauf geben ihn die B.-A.-R. von 1401 an, soweit sie erhalten sind, regelmäßig, erst bei lateinischer Rechnungsführung unter dem Titel Pro censu, dann bei deutscher unter dem Titel „Außgabe (den) kirchendinern“ oder „Außgobe uff Johannis“ oder „Jarlon den kirchendinern“ teils speciell an („magistro scholae XX gr.“; „20 gr. dem schulmeister“), teils ist er in der Gesamtangabe der an die „Kirchendiener“ zu zahlenden Summe von 4 ß. 4 Gr. mit enthalten, in welchem letzteren Falle die Bezeichnung der Empfänger (außer dem Schulmeister noch der Pfarrer, der Prediger, die Kapläne, der Organist, Küster, Calcant, Glöckner, der Guardian des hiesigen Franziskanerklosters, die Terminarii des Augustinerklosters zu Altendresden und des Dominikanerklosters zu Pirna) bald mehr bald weniger summarisch gehalten ist. – Außerdem gewährte das Brückenamt etwa noch ab und zu ein Fuder Holz, s. z. B. B.-A.-R. 1470/71. 1471/2: „3 gr. vor 1 fuder holcz, das ich en gekawft han.“
  35. Die älteste Nachricht davon giebt, für Johannis, die B.-A.-R. 1388 (Cod. 89, S. 76; was es bedeuten will, wenn hier der rector scholarium „cum decem et octo sociis“ erscheint, ist freilich schwer zu sagen). Dann finden sich die Aufzeichnungen namentlich von 1462 an, wo die fast ununterbrochen zusammenhängende Reihe der B.-A.-R. beginnt, bis an das Ende unserer Periode, und zwar für alle drei Mahlzeiten, mit nur seltenen Unterbrechungen. Allerdings ist die Aufzählung der Teilnehmer, oder wenigstens der hervorragendsten unter ihnen, nicht immer ganz vollständig gehalten, so daß der Schulmeister öfter einmal auch nicht ausdrücklich mit bezeichnet wird, doch ist er als solcher immer vorauszusetzen. Die Zahl der Bewirteten und demgemäß die Ausgabe war zuweilen sehr bedeutend. So z. B. giebt die B.-A.-R. 1462/3 bei einem dieser Mahle als Teilnehmer an: 6 Tische Priester und 6 Tische andere Personen, jeder Tisch zu 10 Mann; 1476/7: zu Kreuzes Erhöhung: „100 person an pristern, scholmeystern, organisten, calcanten, pulsanten, statknechte, bether vnd alle, dij der kirchen erbeyten vnd dynen“; anderwärts ist auch wieder nur von 2 und 3 Tischen die Rede, in der letzten Zeit in der Regel nur von zwei. Mehrere ausführlichere Aufzeichnungen ergeben außer den in der vorigen Anm. angeführten Personen, worunter einige auch noch begleitet von ihren Gehülfen, bez. der Schulmeister von den alsbald weiter zu erwähnenden Schülern, einige Ratsherren, die Kirchenbitter und einige Stadtknechte. Sechs „Schreiber“ oder „Communicanten“ werden ausdrücklich angeführt zu Kr. Erf. und Joh. 1493, desgl. B.-A.-R. 1519/20: „26 gr. vortzert der kirchen bitter, statknechte, der glogkner vnd die sechs communicanten auff Jnuencionis crucis auff 2 tische“; ähnlich 1526/7; sonst noch mehrfach ohne die Zahlangabe. Vgl. unten S. 25, Anm. 39.
  36. Bericht des Pfarrers Dr. Peter Eyßenbergk an Herzog Georg vom J. 1538 über seine Einkünfte und die von ihm zu bestreitenden Ausgaben H.-St.-A., Loc. 9837: Eygentliche namliche vorzceichnus etc., Bl. 16 ff., übereinstimmend mit R.-A. A. II. 70, Bl. 26 ff.), abgedruckt bei Hilscher, Sammler etc. 1 (Dresden 1837), S. 171 ff., 188 ff., allerdings nicht ohne zahlreiche und zum Teil recht störende Fehler, wie denn auch bei ihm im Text fälschlich vom J. 1536 die Rede ist. Die einschlägige Partie lautet: „Item er muß auff die vyer hochsten fest vnd auch zur kirmeß zum heyligen creutz denn schulmeyster mit dreyen baccalarien vffs wenigste, die vyer glockner in beyden kirchen vnd zwene organisten, vyer ader funff pulsanten speyßen, seynd zwene gedrungene Tisch folh, den geben vffs wenigste funff essen, weyn vnd frembde bier, vnd morgens frue den glocknern vnd organisten eyne suppe, richt es keyn malh mit zweyen gulden auß.“ Bereits vorher hieß es, was hier wegen der Beziehung auf die Schüler erwähnt sei: „Vff diß gesinde alles muß er haben l – (also 50, nicht 2!) – schfl. korn, sal er anders auch zu zceytten armen schulern oder andern armen leuthen ehn stucke brots geben“ etc.
  37. O. Richter, das Johannisspiel zu Dresden etc., Neues Archiv f. sächs. Gesch. 4 (1883), S. 101 ff., bes. 107 ff. B.-A.-R. 1503/4: „2½ gr. vor 1 kalbs hawt den judenn zcu dem kalbe“; 1505/6: „Auff die processio Johannis... 3 gr. vor 1 kalbfell den schulernn“, desgl. 1511/2, 1513/4; 1506/7: „3 gr. den schrifftweyßen vor 1 kalbfell“; 1507/8: „3 gr. vor 1 kalbfell den schriftweyßenn vnd vor bir“; 1509/10: „3 gr. vor ein kalpffell zcu dem juden kalbe“; 1514: „3 gr. vor 1 kalbfell den schriftweyßen. 3½ gr vor ein veßlehn bir den schreibern“; 1514/5: „5 gr. 6 ₰ vor 1 veßleyn bir den schreibern vnd vor ein kalpfell den schriftweyßen zcu iren figuren“ (in der vorhandenen zweiten Ausfertigung derselben Rechnung lautet der Posten: „6 gr vor ein kalpfhel, vnd vor 1 feslein byer dorein, den schulern“); 1517/8: „3 gr. den schulern vor 1 veßlein bir zcu dem Moyß kalbe“; 1518/9: „3½ gr. vor ein kalbfell sampt dem hopte. 3 gr. vor ein feßlein bir den schreibern“; 1519/20: „3½ gr. vor ein kalbfell zcu dem kalbe vnd vor das hopt. 2½ gr. vor ein feßlein bir in das kalb“; 1523/4: „3 gr. vor ein kalbfhell mit einem hopte dorann den juden“; 1525/6: „3 gr. vor 1 kalpfel mit 1 haupt. 5 gr. vor 1 sechstel bir den jüden zum kalb“. Im J. 1527/8 wird eine Ausgabe von 30 Gr. gemacht „vor gemossirten zwillich zw vier korecken – (Chorröcken) – den knaben, ßo man in der processio vmbget, gekaufft zu Leipzig im ostermarckt“.
  38. Über das Dorotheenspiel, s. Richter a. a.  O. S. 106, Anm. 14. K.-R. 1498: „28 gr. Heinrich Kangißern vor ein virtel birs den schulern uff Dorothea.“
  39. Cod. 83 (vgl. oben S. 4, Anm. 7); bemerkenswert ist die Ausdrucksform der Urkunde. Eine erhebliche Vermehrung der Stiftung durch den Rat erfolgte 1405 (Cod. 121, 8. Febr.; daraus z. B.: „die czu dem gange vor dem heiligen lichnam vnsers herren gegebin vnd bescheidin habin, alzo daz man den selbin heiligen lichnam vnsers herren furbasmer ewiglichin in der stat czu Dresden mit schulern vnd gesange eynem iglichen krangken menschin, is sie arm adir reich, daz des notdorfftig ist,.. brengin sal“ etc.). Abermalige Erweiterung durch Burggraf Heinrich von Meißen, Cod. 139, d. 29. März 1411 (daraus u. a.: „czu deme gestifte vnd czu der loblichenn gewonheit.., das man.. douor gehet mit schulern, mit kerczen vnd mit gesange“ etc.). Ausgaben im Zusammenhang mit dieser Stiftung verzeichnet die B.-A.-R. 1519 20: „Außgobe zcu dißem gestifft – (nämlich ad transitum corporis Christi) – 5 ß. 12 gr. den sechs communicanten schreibern auff der schulen ierlichen, auff itzliche quatuortempora 1 ß. 18 gr., das sie zcu aller zceyt gehenn mit dem hochwirdigen sacrament, singende die verordenten responsoria“; und 1526/7: „38 gr. vor 57 ellen leymet, 1 ellen vor 8 ₰, zu vier korrecken den communicanten. 16 gr. von 8 korecken – (auch für die Kapläne war Stoff zu vier solchen angeschafft worden) – zu machen der nheterin dornstag nach Oculij.. 20 gr. vor zcwu naw laternn, dij man dem heiligen warleichnam fürtreget, dij die communicanten hin vnd wider“ (so!). Vgl. oben S. 23, Anm. 35, sowie Anm. 43 (S. 28 u.).
  40. Cod. 107 (28. Mai 1398), Markgraf Wilhelm eignet der Kapelle zum H. Kreuz die Zinse und Gefälle (aus Tolkewitz und Mockritz), welche Lorenz Busman zu Stiftung einer allabendlich unter Geläute und bei Kerzenschein stattfindenden Absingung des S. r. bestimmt hat; daraus (S.101): „.. dem schulmeister czu Dresden vnde sinen gesellin vier schog grosschin, ein schog eyger vnde vier hunre – (des czinses man yn ye uff iczliche quatuor tempora ein schog grosschin gebin sal, die eigere vnde hunre uff sente Michels tag) – , darvmbe sie daz Salve regina mit den schulern in der cappellin czum heiligin Crucze alle tage so bie der sunnen vndirgange singen sollin vnde darczu die antiphona von dem heiligin crucze O crux“ etc. (außerdem werden bedacht die Kapellane, damit sie bei dem S. r. singen sollin und die Kollekte dazu lesen, Glöckner und Kirchner). Ein vierzigtägiger Ablaß hierfür ward erteilt von Papst Bonifacius IX. unter dem 30. April 1399, bestätigt und erweitert durch Bischof Kaspar von Meißen unter d. 4. Juli 1458, vgl. Cod. 111. Im Stadtbuch 1437 – 53 sind vorn, Bl. 1a, die zur Stiftung gehörigen Gefälle eingezeichnet („Nota, diß nachgeschrebin gehort zu deme Salve regina“, am Schluß: „Nota, das geld ist geteilt, was itzlichem gehort, der zu deme Salve dinet, als die brife vswisen, die die burger innehaben“), darunter: „Nickel Frust zu Tolkewicz 2 ß. gr., 1 ß. eyer, 4 huner; die huner vnd eyer geboren deme schulmeister“. Die B.-A-.R. 1519/20 giebt zuerst unter dem Titel „Eynnome der zweer gestiffte, als des Salve regina vnd ad transitum corporis Christi, vnd do bey die außgabe anno im xxten jor“ die Einkünfte, dann die in voriger Anmerkung erwähnte Ausgabe, dann als „Außgobe des gestiffts S. r.“: „4 ß. jerlich dem schulmeyster vnd seinen collaboratoribus, als nemlich auff alle quatuor tempora ein silbern ß.“; endlich die Bemerkung: „Diße zwee gestiffte sint von alders vnd bißhieher allewege zcusammene geslagen worden vnd zcu gleich gehalden“. Einträge, gewöhnlich in der Form: „20 gr. dem schulmeister vom O crux zu singhen das jar uber“ oder so ähnlich, haben die B.-A.-R. 1525/6 ff. regelmäßig.
  41. Einzeichnung im Stadtbuch 1437 – 53, Bl. 1: „Czu wissen, das er Fabianus Römichin, metebruder des closters zum Buche, gestifftet had das Tenebre facte sunt etc. alle fritage nach der hoemesse zusingen, nach vswi- sunge der confirmacio dorobir gegebin, vnd dauon gibet man“.. (dem Pfarrer, den Kaplänen)..„item deme schulemeister das Tenebre zusingen lassen 20 gr.“ .. (ferner dem Glöckner, Brückenmeister etc.). Im Stadtbuch 1495 – 1505 ist auf der Innenseite des hintern Banddeckels eingezeichnet: „Zum Tenebre gehorende 2 ß., douon geburen 10 gr. dem pfarhern, 30 gr. dem bruckmeister, 30 gr. dem glockner, 20 gr. dem schulmeister, 16 gr. denn capellanenn, 14 gr. dem rathe.“
  42. K.-R. 1407/8: „Andrean in der schulen mit synen gesellen, daz se den salter lasen in der marterwochen, 18 gr.“ K.-R. 1408/9: „Jtem den schulgeselen von dem salter czu lesen von dem grabe unßers heren 24 gr.;“ ebendas.: „Item von dem salther czu leßen ober dem grabe cruczifixum 24 gr.“; 1412/13: „Resurrexit, 24 gr. den schribern von dem salter zcu leßin;“ 1423/4: „den gesellen uf der schulen von deme salter zcu lesen“; 1429/30: „24 gr. den locaten, dy do haben den salter gelesen obir dem grabe“; 1451/2: „24 gr. gegeben den baccularien unde den andern gesellen, die den salter loßen vor unsers hergots grabe“; 1499/1500: „24 gr. den collaboratoribus zu lesen psaltern“; 1522/3: „24 gr. dem schulmeister vom psalterio am gutten freitage zu singen.“ Die Kreuzkirchenrechnungen (A XVb. 36) für 1499/1500 ergeben für Ostern beider Jahre je „4 gr. vom psalter zu lesen.“ Eine Reihe von Brückenamtsrechnungen (1467/76) enthält Ausgabeposten, welche zwischen 8 und 14 Groschen schwanken „vor essen vnde trincken – (oder „kost vnd getrencke“ oder „kost, weyn, bir“) – den dij de(n) salter laßen czu dem heyligen crucze vnd czu vnser liben frawen.“
  43. Cod. 71 (1. März 1371), die Markgrafen Friedrich der Strenge und Balthasar stiften den Marien- und Maternialtar in der Kreuzkapelle und statten ihn aus; weil der Altarist mit den ihm zunächst zugewiesenen Mitteln „sollempnitatem missae sabbatinis diebus agendam. . cum singulis attinentiis, videlicet cantoribus, organis, luminaribus altarisque ministris proficere non potest neque sufficit – (nam rectori scolarium, ut cum sociis suis intersit et interesse debeat sollempnitati praenominatae missae, unam sexagenam grossorum annuatim solvere debet et tenetur et sociis scolae pro balneo quolibet sabbato duos grossos; item organistae“ etc. etc.) –, so wird der Schenkung noch weiteres hinzugefügt. – Cod. 130 (1. Oktbr. 1408), die Markgrafen Friedrich, Wilhelm und Friedrich machen eine Stiftung zu Gunsten des Marienaltars in der Kapelle zum H. Kreuz, wofür der Inhaber des letzteren dafür zu sorgen hat, „das zcu allen wichfasten vigilie vnde selmesse gehaldin werdin vnsern eldirn, vns, vnsern nachkommen vnd allen gloubigen selen zcu troste. Vnde der selbe altariste sal von deme vorgnanten gelde dem schulmeister, darvmbe das die kinder die vigilie helffin singen mit der messe, alle jar vier vnde zcwenczig groschin.. gebin ane geuerde“ etc. etc. In dem Registrum novum altaris B. Marie virginis in Dresden in capella S. Crucis vom Jahre 1528 an (R.-A. A XVb. 36, Bl. 180 – 202) sind als Onera altaris verzeichnet (Bl. 182b): „36 gr. plebano pro restauro. 12 gr. capellanis quatuor tempor. 1 ß. organiste. 1 ß. 24 gr. magistro schole pro missa et vigiliis. 1 ß. 44 gr. sociis schole. 24 gr. ministro evangelium legenti“ etc. etc. – Cod. 253 (20. Aug. 1452), aus der Bestätigung, welche Bischof Kaspar von Meißen zu einer vom Inhaber des Altars Visitationis Mariae in der Kapelle des H. Kreuzes vorgenommenen Änderung im Besitzstand des Altars erteilt, erhellt ebenfalls einiges für unsern Zweck; der Kürze wegen seien, ohne Rücksicht auf den weiteren Zusammenhang, nur die folgenden Stellen ausgezogen: „... singulis annis die dominico post octavas Epiphaniae domini de vespere cum vigiliis novem lectionum et altera die cum missis pro defunctis per plebanum suosque cappellanos ac singulos altaristas ibidem in Dreßdin existentes et magistrum scolae cum suis scolaribus solempniter inantea peragendo etc.“ und „... quod ipsius altaris rector sive minister pro tempore existens anniversarium praetactum, sicut praemissum est, disponere et pro expeditione eiusdem plebano cum suis cappellanis duodecim, rectori scolae pro eo, quod cum suis scolaribus vigilias et missam decantant, octo – (nämlich grossos) – . . distribuere tenebitur.“ – Cod. 361 (18. Febr. 1473), Bischof Dietrich von Meißen genehmigt die Verwendung gewisser von der Fronleichnamsbruderschaft der H. Kreuzkapelle erkaufter Jahrzinse zu Anstellung einer feierlichen Procession mit des Herrn Leichnam in der genannten Kapelle am Donnerstag jeder Woche und erteilt den andächtigen Teilnehmern an derselben Ablaß; daraus: „. . . censum praenominatum pro sallario rectorum de scola Dresdensi ad huiusmodi processionem specialiter deputatum, videlicet rectori scolarium eiusdem 10 gr. per anni circulum, collaboratoribus eiusdem 20 gr. et sex scolaribus communicantibus 32 gr. . dictae processioni donamus, unimus, appropriamus etc.“ – B.-A.-R. 1462/3: „Außgabe pro anniuersariis. Item 42 gr. uß gegeben vf das anniuersarium Hern Dieterich Langen.... dem schulmeister 8 gr... sabato post annunciacionem (?). Jtem... vf die iargeczeite hern Clemmen marcgrauen seligen – (es ist Friedrich der Kleine, Herr zu Dresden, der dritte Sohn Heinrichs des Erlauchten, s. o. S. 6, Anm. 10) – ... 8 gr. dem schulmeister ... die Sancti Marcij. Jtem... vf die iargeczeit des richters von Drewko dem schulmeister 8 gr.“ – B.-A.-R. 1467/8: „Vßgabe der ierlichen begentbenisse vnd testament. An Sta. Gerdrutis dage begeht man ern Dittherich Langen mit vigilien vnd sele messen“; unter den Zahlungen: „Item 4 gr. deme scholmeystere“. „An Ste. Marcus tage begeht marggraffen Cloman“ (so!); hier ein gleicher Posten; ebenso unter „Am fritage nach Judica begeht man den richter von Trebenicz“ etc.; „An S. Valentinus tage habe ich lazen begeyn alle, dij testament, selingereytte haben gemacht vnd czu den gebuwen gegeben an deme Heiligen Crucze vnd czu Vnser libin frowen“. Die B.-A.-R. 1468/9 zeigt dieselben Begängnißtage (für „marggraffen Cleman“) und Zahlungen, diejenige von 1470 für Dietrich Lange und „Margrauen Clemmen“ (hier:. . „dem schulmeister von vigilien“); diejenige von 1471 stimmt wieder mit der von 1467/8 überein (bei „margrauen Cleman“ erhält der schulmeister 4 gr. „von vigilien vnde messen czu singen“, was sich auch noch weiterhin mehrfach wiederholt), desgl. diejenige von 1472 in den ersten drei Punkten. 1473 und 1474 stimmen überein mit 1470. 1475 kommt zu D. Lange, wobei aber der Schulmeister nur 3 Gr. erhält, und „marggraffen Clemen“ noch ein weiterer Gedächtnistag „Dij Kundigin zu begeen,“ wofür der Schulmeister 8 Gr. bekommt und womit noch eine Bewirtung (Fischessen) verbunden ist. Dann finde ich die beiden Gedächtnistage für D. Lange (mit 3 Gr.) und „margrauen Clemen“ nur noch in der B.-A.-R. 1476 verzeichnet. Die B.-A.-R. 1503/4 verrechnet eine Ausgabe von 12 Gr. an den Schulmeister für Singen einer Vigilie ohne nähere Bezeichnung.
  44. Die beiden letztgenannten Bezeichnungen sind hier die üblichsten, die erstere unter ihnen regelmäßig in den bekannten Umbildungen bac(c)alarii, bacularii u. dgl. Eigentümlicher Weise ist u. a. auch gerade auf Dresden und seine Schule Bezug genommen, um ein typisches Beispiel für einen allgemeinen Mißbrauch zu geben, über welchen namens der Leipziger Universität in einem aus dem Zeitraum zwischen 1506 und 1537 stammenden Aufsatz Beschwerde geführt wird; s. Cod. II, 11 (Urkundenb. d. Univ. Leipzig), Nr. 252, S. 316: „Zum vierden taugt dye eynschreybung in den talmuth gar nichts, wenn sie macht vil yrthum“; wer sich in die Register einschreibt oder einschreiben läßt, wird darin fortgeführt, auch wenn er die Lection gar nicht besucht, ja sogar sich auswärts aufhält; ,,also mag eyner zu Zwickaw in dye schule gehen und zu Leyptzk zugleych compliren pro baccalariatu; eyn baccalarius mag zu Dresden in der schule stehen, zu Leyptzk pro magisterio compliren, wie dann solchs offtmals gescheen und erfundenn" etc.
  45. B.-A.-R. 1493/4, Bl. 246a: „18 gr. dem tischer vor 3 spanbet den baccl.“; wozu vgl. oben Anm. 36. K.-R. 1525/6: „2 ß. den tzween baccalariis uf der schule“ etc. (s. unten, Anm. 74).
  46. R.-A. A. II. 70, Bl. 34a: „Ob sichs zwtruge, daß eyn schulmeister vor der hant, der eynn weyb hett, sollenn sie also gefast seinn, daß sie in neben der besuldung mit eynner behausung versehenn konnenn“. Demgemäß wird auch unter dem 3. Novbr. 1542 (A. II. 70, Bl. 47, s. Anm. 31) bei der Berichterstattung an Herzog Moritz über die Benutzung der zehn noch vorhandenen Priesterhäuser gesagt: „eins muß man haben vorn schulmeister“. Erst später ist neben der Schule ein eigenes Haus für den Rektor erbaut worden.
  47. R.-A. Memorial (A XVb. 52), a. 1524: „Freitag nach Invocavit hat der radt das altar Martini zu der schulen geslagen mit nachlassung des bischoffs zw Meyßen“ (über die dem Rat zustehenden Altäre in der Kreuzkirche s. Privilegienbuch, A I. 18 e, Bl. 1). Ausdrücklich den Schulmeister als Empfänger von 36 Gr. Erbzins vom Altar Martini führen allerdings erst die Brückenamtsrechnungen von 1530 an auf. Die behufs Berichterstattung an den Herzog gemachten Zusammenstellungen über die in Dresden vorhandenen geistlichen Lehen, ihre Einkünfte und ihre Inhaber von Ostern 1535 (H-St.-A., Loc. 9837, Bl. 3 f.) und Reminiscere (bez. am Tag Matthiä) 1536 (R.-A. A II. 70, Bl. 5 ff. und H.-St.-A., a. a. O., Bl. 5 ff.) bezeichnen den Altar Martini als „der schulen vorleibet“, mit der Verpflichtung zu drei Messen, „unnachleßlich“, in jeder Woche. Das Einkommen betrug nach der an 3. Stelle erwähnten Zusammenstellung: „4 ß. 21 gr. erbzinße. 1 ß. 34 gr. reempciones. 10 gr. 9 ₰. 1 hlr. unslitzinß, widerkeuflich. 13 huner. 45 eyer. 1 schulder“; unter der Rubrik „Abgang“ wird angegeben: „gibet keyn restauer, den der pfarrer empfehet zu Doberwicz. 4 gr. 4 ₰ subsidium“. Die an zweiter Stelle erwähnte Aufzeichnung sagt darüber (Bl. 22): „hat wenigk, als nur 6 ß., vnd 3 messen; werden die hernn wol bedencken, wie es forder damit bleiben solle“. Daraufhin ist denn auch anscheinend noch der Altar visitacionis zur Schule geschlagen worden, K.-R. 1537/8: „1 ß. 3 gr. vor dij union der zweyer lehen Martini und visitacionis“; vgl. überdies Anm. 29 a. E. – Die an den Herzog gesandten Berichte geben auch genaue Auskunft darüber, welche Inhaber von Altären zu Dresden in Diensten sind und ihre Altäre persönlich bestellen oder nicht, wobei unter der ersteren Kategorie beidemale auch der Schulmeister ausdrücklich mit angeführt wird.
  48. Cod. 94 (Dresden d. 25. Novbr. 1391): Markgraf Wilhelm eignet „czu eyme altar, der von nuwens gemacht, gestift vnde in der cappellen zcu dem heiligen Crucze in der stat zcu Dresden gelegen vnde in der heyligen exe sent Laurentii, Donati vnde Elizabeth gewyhet ist“, die durch den Stifter „den erbern meyster Franczen“ erkauften Gefälle und Zinse, bestimmt die Leistungen an die Pfarre und überträgt den Bürgern (d. i. dem Rat) von Dresden das Verleihungsrecht dieses Altars (unter Einrückung der Urkunde bestätigt durch Bischof Johann von Meißen, in Cella, d. 4. April 1394, Cod. 98). – Cod. 99 (Dresden, d. 11. Juli 1394): Bürger und Schöffen von Dresden verlautbaren, daß Hannus Jockerim ein Ackerstück an die Badestube in der Schreibergasse „mit wissin vnd willin des erbern pristers meister Franczin vnsers schulemeisters von Dypuldiswalde, der der stobin ein erbherre ist“, zu Bestellung eines ewigen Seelbades an jedem Donnerstage überwiesen hat. Cod. 160 (Gotha, d. 21. Decbr. 1418): Landgraf Friedrich eignet „zcu eyner ewigen messe, dii man alle wochin des jaris vff iglichen dinstag singen vnde halden sal von dem heiligen Crucze in der cappellin des heiligen Cruczis zcu Dresden“, Zinsen und Gefälle zu Hänichen, welche der Stifter, „der erbar prister meyster Francze von Dippoldiswalde, eyn lerer der heiligen schrifft, wonhafftig zcu Dresden,“ von den Burggrafen Nikolaus und Jeschko von Dohna auf Rabenau und von der Burggräfin Margareta von Dohna erkauft hat. – Cod. 399 (Gotha, d. 29. Sept. 1419): Landgraf Friedrich eignet dem Dresdner Franziskanerkloster ein diesem von Meister Franz von Dippoldiswalde überwiesenes, zur Wohnung eines Terminarius bestimmtes Haus in Dippoldiswalde („als der erber prister meister Francze genant von Dippoldiswalde eyn huws daselbis zcu Dippoldiswalde in der stad, daz da in der gasse, dy man nennet die Wassirgasse, gelegen ist vnde syn erbe gewest ist, zcu deme closter vnde gotishuse der Barfußen bruder sancti Francisci ordens in vnßer stad Dresden gelegen . . . gegebin had“ etc. etc.). – Cod. 171 (Gotha, den 26. Sept. 1425): Landgraf Friedrich eignet zu den von Meister F. v. D. – („dem erbarn meister Franczen von Dippoldiswalde“) – in der Kapelle des H. Kreuzes gestifteten zwei Altären – („zcu zcweyn altarn gelegen in des heiligen Crucis cappellen daselbis zcu Dreßden, die der selbe meister Francz von nuwens uffbrocht, gebuwet vnd gestifft had, vnd daz eyne gewihet in die ere der heiligen sancti Donati, Laurentii, Jeronimi vnd sente Elizabeth vnd daz ander in die ere des heiligen Crucis gelegen uff der sacristen, dor obir man phlegit zcu singen des heiligen Crucis messe“) – ein bei der Münze hinter der Kapelle gelegenes Haus, welches Meister Franz von Hans und Konrad Küchenmeister etc. erkauft hat, und bestimmt die Verpflichtungen des Altaristen.
  49. K.-R. 1407/8: „Andrean in der schulen mit synen gesellen, daz se den salter lasen in der marterwochen, 18 gr.“
  50. S. Anhang 1.
  51. K.-R. 1423/4: „12 gr. eynem botin keyn Lypczk zcu den meistern umbe eynen schulmeister.“
  52. Rechn. d. Weinschenken f. d. J. 1430 (R.-A. A XVb. 24, Bl. 174): „Gelfryt Weiße magister schole 3 quartir.“
  53. K.-R. 1434/5: „Jtem eyme boten keyn Lemberg mit meister Czachs briefe zcum nuwen schulemeister 12 gr. 8 hl.“
  54. Stadtbuch 1437 – 53, Bl. 16b: „Am sontage nach Katherine virginis anno quo supra – (=27. Novbr. 1440) – haben beteidinget die ersamen wisen Hans Questewicz, Francze Beberach burgere, Pauwel Koppel schulemeister vnd Johannes stadschreiber zu Dresden eine freuntliche, gutliche richtunge“ etc. etc. (im übrigen sind Streitsache und Parteien für unsern Zweck gleichgiltig; im J. 1444 ist ein „Pauwel Koppel“ Brückenmeister, s. a. a. O. Bl. 25b).
  55. K.-R. 1447, ausgezahlte Zinsen: zu Walpurgis „2 ß. magistro Nicolao Becherer lipczinß“, zu Johannis „1 ß. 30 gr. zcinß dem schulemeister magistro Nicolao,“ zu Michaelis „2 ß. zcins magistro Nicolao Becherer.“
  56. Vergl. Richter 171, Anm. 4. Zinsamtsr. 1447: „9 ß.  gr. zu der cappelle uff dem rothus von den czinsen zur Tworne magister Platner“, entsprechend 1446: „magistro Platener,“ 1448: „dem schulmeister Pletner.“ Wenn nach der K.-R. 1456/7 zu Walpurgis und Michaelis je 1 ß.  gr. (Wiederkaufszins) „dem schulemeister zcu dem altari uff dem rothuße“ gezahlt worden sind, so ist wohl auch darunter noch Platener zu verstehen (übrigens ist dieser Zins laut Eintrag in der K.-R. 1460/1 mit 20 ß. abgelöst worden). Außerdem erscheint derselbe in folgenden Einträgen des Stadtbuchs 1437 – 53, Bl. 38a: „am mitwochen nach deme sonntage Invocavit“ (=5. März) 1449 als Zeuge bei einer durch Andres Cromer von der Leyppe für den Fall seines Ablebens vor dem Rat beurkundeten letztwilligen Verfügung (..„vor deme rate in keginwertigkeit der erbern hern ern Procopii des licentiaten vnd ern Niclas Pleteners des schulemeisters“ etc.); ebendas.: „am fritage nach dem sontage Letare (= 28. März) anno quo supra etc. xlix° ist das hußichyn das etwan ern Jocoff Schönnbergks seligin gewest ist, gein der pfarrecke obir die Katzpach gelegen, daz iczunt meister Nicolaus Pletener der schulemeister besiczet, deme iczuntgenanten meister Nicolao Pletener zu synem leibe, diewile er lebit, frygelassen, also das er dis nuwe bawen sal, als er gelobit had, adir nach syme tode so sal is wider zu stadrecht komen;“ Bl. 47 a erscheinen am Mittwoch nach Invocavit (= 1. März) 1452 vor dem Rat „die wirdigen vnde erbarn hern meister Nicolaus Pletener schulmeister vnd er Jocoff Czeyn altarista zcu Freiberg“ als Testamentsvollstrecker des im J. 1448 verstorbenen Priesters Joh. Cluge und geben zu Protokoll, wie sie dessen letzten Willen nunmehr vollstreckt haben.
  57. Cod. 288 (Torgau, d. 19. Decbr. 1458):..„An vns had gelanget, wie die kinderschule bie uch sich werde vorledigen; wil es ein notturfft sin, den uwern zcu guter lare, das die schule mit eynem vorstendigen meyster werde vorsorget. Haben wir gedacht uff den wirdigen meister Johanni Geda, zceyger ditz briues, vnsern lieben andechtigen, der sich in vil sachen vlissig in dinste erzceiget had, der ein rechtfertiger man, die schule zcuuorwesen vnd zcu regiren gantz tuchtig ist. Begern wir von uch in gantzem vlisse, ir wollet ym vmb vnser furbete vnd siner wirden wille die schule zcuuorlihen vnd dor zcuzcukomen lassen, so sich die vorlediget, zcusagen vnd, wenne sich die schule vorlediget hat, yn dorzcu komen lassen vnd doryn, wie das geburlickeyt heischet, weisen. Vns diser vnnser vlissigen bete nicht vorsagen, also wir nicht zcwiueln ir tun werdet, angesehen das uwer vnd der uwern bestes in dem gesucht vnd furgenomen wirdit, in auch gerne in vnsern landen vnd furstenthum bie vns haben“ etc. etc.
  58. Cod. 310 (Meißen, d. 27. Mai 1463): „Wir haben verstanden, das ir meister Laurentium Mißner, uwern schulmeister, wollit entsetzen itzund vff Pfingsten. Als begern wir von uch mit gantzem fliße, ir wollit den gnanten meister Vincentium – (so!) – bie der schule vnentsetzt bis vff Corporis Christi schirsten laßen, bynnen des wollen wir ferner personlich mit uch reden. Vns dißer bete nicht versagen vnd yn dem vff dißmal zcuwillen sien, das kompt vns von uch zcu sunderm wolgefallen.“ – K.-R. 1463/4: „19 gr. vorczert keyn Mißen, alz man czoch von des schulemeisters wegen umme dy schule, dy er wulde behalden an – (d. i. ohne) – des rots danck. 22 gr. 3 pf. haben vorczert vir hern keyn Mißen, alz meyne jungen hern screben vor den schulemeyster zcu blyben.“ Es haben sich also zweimal Abordnungen des Rats in der Angelegenheit an das kurfürstliche Hoflager begeben, und der brieflichen Verwendung des Landesherrn war noch eine solche seiner Söhne gefolgt. Auch vom Rat sind noch mehrere Briefe in der Angelegenheit abgesandt worden, doch ergeben die betreffenden Einträge eben auch nur dies. Um so auffälliger ist es, wie bald Meißner Stellung im Rat gewann und wie fest diese geworden ist.
  59. Richter 412 ff. Späterhin ist M. im sitzenden Rat 1473, 1476, 1477, 1480, 1483. Daß er mit seinem Eintritt in denselben nicht aus dem Schuldienst schied, beweist der Eintrag K.-R. 1466/67: „Meister Laurencius schulmeister dedit 6 ß. gr. alde geschosse“ (rückständiges Geschoß auf 3 Jahre betr.).
  60. Cod. 352 (Dresden, d. 6. Okt. 1471): „... ist durch den rat gehandelt vnd noch der meisten stymmen beslossen wurden, meister Laurentio Missener vnd synem wibe hundert rinische gulden zcu synem vornemen vnd reiße in Walscheland zcuczihen vnd in der erczteye zcu studiren vff ir huß am Ringe.. zculyhen, douor 10 rinische gulden ierlichir czinße zcu Bote Karlewiczs testament gekoufft“ etc. Meißner war also verheiratet, hat gewiß auch in dieser Eigenschaft in seinem Hause, außerhalb der Schule, gewohnt. Dafür, daß nach seiner Rückkehr und seinem Wiedereintritt in den Rat auf seine Meinung in Sachen der Schule besonderes Gewicht gelegt wurde, zeugt der Eintrag K.-R.-1473/4: „5 gr. gebenn eim potenn geßannt tzw dockter Lorenntz ins landt tzw Pehamm (d. i. Böhmen) der schwl halbenn geschriben.“
  61. K.-R. 1471/2: „32 gr. hat vorczert der schulmeister mit eynem statknecht zcum bischof keyn Wurczen, als yn der official von eyns schulers wegen geladen hatte sabbato post Lucie“ (= 14. Decbr.) ... „6 gr. 6 pf. nuncio keyn Wurczen zcum bischoff, als man fur den schulmeister, do yn der official geladen hatte von eyns schulers wegen, den er gehauwen hat mit rutten, tertia Lucie.“ Daß das zeitliche Verhältnis zwischen diesem Termin und dem Zeitpunkt, wo der Entschluß zum Übergang in eine neue Laufbahn von M. gefaßt erscheint, kein Hindernis für die oben vertretene Annahme in sich schließt, bedarf wohl kaum eines besondern Nachweises.
  62. K.-R. 1471/2: „7 gr. 6 pf. vor 6 kannen weyn und 6 kannen byr geschanckt dem nuwen schulmeister in dy herberge dominica post Epiphanie domini (12. Jan. 1472).. „Item 7 gr. hat derselbtige schulmeister in der herberge vorczert, und yn ußgelost“ .. „4 gr. vor 4 kannen weyn getruncken in der rathstoben, als man den nuwen schulmeister uffnom dom. post Epiph. dom.“
  63. Stadtbuch 1477 – 94, Bl. 17b: Johans Lindener von Hirspach hatte dem Heinrich Slewiczer einen Finger abgehauen, war „der tat halben vff die schule gewichen vnd doruff mit gefenckniß bestrickt“ worden; vor dem Rat wird zwischen beiden „eine gutliche vnd entliche berichtigung gemacht,“ wobei außer dem Pfarrer u. a. m auch „meister Anthonius Hondorff schulemeister“ zugegen ist.
  64. Kunde davon gab zuerst Chr. G. Wilisch in seinen Arcana bibliothecae Annaebergensis, Lips. 1730, S. 4. f. 17. 308. Einen Teil seiner Angaben, zugleich mit einigen Ergänzungen, welche ihm der damalige Annaberger Rektor M. Ad. Dan. Richter übermittelt hatte, hat Schöttgen a. a. O. § 3 u. 4 (S. 301-03) benutzt. Beide übersahen freilich, daß gerade eine vollständige Mitteilung der betreffenden Büchertitel besonders erwünscht gewesen sein würde. Die von Wilisch beschriebene Sammlung bildet gegenwärtig nach ihrem weitaus größten Teile die Kirchenbibliothek zu Annaberg, und dieser letzteren gehören die unten verzeichneten Bände ausschließlich an. Im J. 1777 sind 26 Bände (mit 62 Titeln, laut den Verzeichnissen in dem alsbald zu erwähnenden Annaberger Katalogband und in den Bibliothekakten Vol. 2c, B. 95 f., vergl. 54 ff., der hiesigen Kgl. öffentlichen Bibliothek) an die damalige Kurfürstliche Bibliothek zu Dresden verkauft worden. Diese sind allerdings, soweit sie Miscellanbände waren, damals in ihre Bestandteile zerlegt und mit ganz wenigen Ausnahmen neu gebunden worden, wodurch etwaige Einschriften ihrer ersten Besitzer – und Götz schrieb z. B. seinen Namen regelmäßig auf die Innenseite des vorderen Einbanddeckels – verloren gegangen sind; manche sind wohl auch als Dubletten in Abgang gekommen. Somit gelang es hier in Dresden nicht, noch weitere unbedingt sichere Bestandteile von Götz’ Bibliothek aufzufinden; doch kann nach allen Voraussetzungen der etwaige Verlust für uns auch nur ein höchst unbedeutender sein. Den weiter unten folgenden Titelanführungen ist in [] allemal die gegenwärtige Annaberger Signatur vorgesetzt. Für freundlichst gewährte Unterstützung bei den betreffenden Feststellungen bin ich Herrn Geh. Hofrat und Oberbibliothekar Dr. E. Förstemann hier und Herrn Superintendent Dr. Schmidt in Annaberg zu vielem Dank verpflichtet. Auf Götz’ Leipziger Studienzeit wiesen hin zwei Einzeichnungen in einer Sammelhandschrift (Wilisch S. 17, Nr. VI), als deren Inhalt angegeben wird: Horatii epistolae, Tibullus, Virgilii bucolica, Ovidius de remedio amoris, fabulae Aesopi carm., Ciceronis orationes, Ciceronis rhetorica. Diese Handschrift, die allerdings gewiß keinerlei wissenschaftlichen Wert besessen hat, aber in ihrer Zusammenstellung und durch die bezeugte Art ihrer Benutzung immerhin interessant wird, ist jetzt leider nicht mehr vorhanden; vielleicht ist sie einen ähnlichen Weg gegangen, wie die bei Wilisch unter Nr. VII bezeichnete, die laut einem Eintrag M. Tr. Fr. Benedicts vom 2. Juni 1814 in den von M. Klingeisen im J. 1560 angelegten, jetzt mit A 20 signierten Katalogband zuletzt an Wernsdorf in Helmstädt verliehen gewesen und seitdem verschollen ist. In dieselbe ist unter dem Tibull eingeschrieben gewesen: „Anno domini 1483 in die Francisci M. Jo. Tinckelspuel decretorum doctor, orator et poeta excellentissimus, finiit suo. . hune librum, quem ego Ludouicus Goz de Werde – (l. Werdis?) – art. mgr. ab eodem propria in persona audiui et collegi Lipczk“ (so nach Wilischs eigner Niederschrift in dem von ihm angelegten Katalog; im Druck hat er einiges geändert); unter Horaz' Episteln: „1483 collectus a magistro Johanne Tinckelspûel doctor (so!) sacrorum canonum ac poeta et oratore famosissimo Lipzick.“ Die Bücher, die ihn als Dresdner Schulmeister bezeichnen, sind: 1. [D 197] Der dritte Teil der Summa theologiae des Thomas von Aquino, starke Papierhdschr. des 15. Jahrh. in Folio, Prgmtholzbd., etwas defekt, letzte Blätter lose einliegend; Einschrift: „3 a pars Beati thome. Magistri Loduici Götczen rectoris scolarium in Dreßden anno dni. Mcccclxxxv.“ – 2. [B 2] Die 1480 bei A. Koberger in Nürnberg gedruckte Ausgabe der Vulgata cum canonibus evangelistarumque concordantiis (= Hain 3076); Groß-Folio, Prgmtholzbd.; Einschrift „Biblia magistri Ludowici Gotz de Werdis rectoris scolarium in Dreßden 1485“ (Schöttgens Vermutung, daß so zu lesen sei, und nicht 1482, wie ihm Richter mitgeteilt hatte, war vollständig berechtigt); weiter unten findet sich außer einigen für uns gleichgültigen Bemerkungen die bei Schöttgen a. a. O. S. 302 f. mitgeteilte Einzeichnung über die im J. 1496 in Leipzig durch Herzog Georg erfolgte Verleihung des Altars Petri und Pauli in der Dresdner Kreuzkapelle an Götz – „mihi Ludowico Gotz Werdensi“; – stuba acialis, was Schöttgen nicht zu deuten wußte, bedeutet „Eckstube“. – 3. [D 30] Bartholomaeus Anglicus de proprietatibus rerum, Nurenberge, p. Anthon. Koburger, 1483 (= Hain 2505); Fol., Holzbd.,; Einschrift: Anno domini m cccc lxxxv dominica post nativitatis Mariae – (= 11. Septbr.) – obiit venerabilis magister Nicolaus de Awerbach, qui librum presentem michi Lodowico Gotz de Werdis testaverat. Tunc temporis prefatus magister predicator erat Dreßden et ego rector scolarium.“ – 4. [B 69] Die Concordantiae bibliorum (maiores) des Conradus de Alemannia, Spiris, p. P. Drach, 1485 (= Hain 5631); Groß-Folio, Bergmtholzbd., Einschrift: <„tt>Liber magistri Lodwici Götzen de Werdis rectoris scolarium in Dreßdenn anno 1487“; weiter unten ist die schon von Schöttgen erwähnte ortsgeschichtliche Notiz nachgetragen: „Anno domini 1491 ipso die Viti mane igne consumta est capella sancte crucis in Dresden nee non parochia cum omnibus alijs domibus presbiterorum circumcirca iacentibus ac dimidietas civitatis.“ Erwähnt sei noch, daß durch doppelt falsche Beziehung eines von Schöttgen gebrauchten Ausdrucks bei einem Teil seiner Nachschreiber aus diesem Buch eine von Götz besorgte Bibel-Ausgabe (!) geworden ist. Von der Einschrift, welche Schöttgen § 4 a. E. bespricht, habe ich nirgends etwas gefunden. – 5. [K 21] (Gratiani) Codex decretorum una cum apparatu Bartholomei Brixiensis, Argentinae, p. J. Grüninger, 1484 (= Hain 7901); Groß-Fol., Prgmtholzbd.; Einschrift: „Decretum magistri Ludowici Gotz de Werdis rectoris scolarium in Dreßden. 1488.“ – 6. [C. 5] Aurelii Augustini opuscula plurima, Argentinae, p. M. Flach, 1489 (= Hain 1948); Fol., Prgmtholzbd.; Einschrift: „Liber magistri Ludowici Götzen de Werdis rectoris scolarium in Dreßden.“ Das Verzeichnis der weiterhin erworbenen Bücher sei in den 2. Anhang verwiesen. Beide Gruppen sind fast ausnahmslos mit mehr oder weniger zahlreichen handschriftlichen Bemerkungen versehen, welche von ihrer Durcharbeitung Zeugnis ablegen. – Ob Götz’ Geburtsort Werdau bei Zwickau, Werda im Vogtlande oder sonst einer der gleichnamigen Orte war, wird sich kaum feststellen lassen.
  65. S. unten S. 52, Anm. 78.
  66. K.-R. 1510: „Auff dinstag Vincenti sein drey rethe – (vgl. Richter 80. 144) – versamelt gewesen, gehandelt vom schulampt, wie dan freitags zuvor durch die achtparn wirdigen hern Lorentz Stumpff pfarherrn, magistrum Urbanum, magistrum Iheronimum Empser, magistrum N. predicatorem m. g. h. angetragen ein andern schulmeister uffzunemen etc. Ist der itzig schulmeister magister Kilianus furkomen, gebeten im die schule noch ein zceit zu lassen, ap er sewmigk were gewesen, wolde er abstellen solchs, auch sein wesen bessern mit forderm vleis. Ist im uff furbete des achtparn hern doctoris Kiliani – (König) – cantzlers, auch sein eigen bete bis uff ostern uber ein jar die schule zugesagt, doch so er es, wie er zugesagt, selber dornoch halde; so er des nicht thun wulde, sal es allezceit ins rats handen stehn.“
  67. Der Name Knesmaert ist nur durch die oben (S. 17, Anm. 28) angeführte Aufzeichnung Joh. Nefes belegt. Über seine Annahme enthält die K.-R. 1510/11 die Einträge: „Zu dem dritten haben drey rete die schule uff ostern kunfftigk magister Johanni Weisstadt zugesagt, sunderlichen des hern pfarrers, auch des predigers zu hoffe und magister Urbani vorbete angesehen... 30 gr. vor suße und Kotzschpar – (d. i. Kötzschenbrodaer) – wein magistro Johanni Weisstadt geschangkt“. – Über seine fernerweitige Stellung und seinen Tod giebt ein Eintrag in das Memorial 1522 (R.-A. A XV b. 52) einige Andeutungen, wonach zu Ostern 1523 M. Bartholomeus Ottenbach den durch das Ableben des „M. Johannes Wissenstad“ erledigt gewesenen Altar omnium apostolorum vom Rat verliehen erhält. Laut B.-A.-R. 1519/20 wurden zu Walpurgis und Michaelis d. J. je 7½ Rhein. Gulden Zinsen „magistro Johanni Weyssthadt“ für ein dem Brückenamt gewährtes Darlehn von 300 Rh. G. gezahlt.
  68. Thomas Platter in seiner im J. 1572 niedergeschriebenen Selbstbiographie (Ausgabe von H. Boos, Leipzig 1878, S. 20 u. 24): „. . und zugen gan Träsen. Do was do selbst nit vast ein gutte schul, und uff der schull in den habitantzen voll lüß, das wier sy znacht im strow under uns ghorten kräßmen. Brachen uffen und zugen uff Präßlen zu etc. . . . Als wier nun wider gan Träsen kamen, do schicket unser ettlich buben der schulmeister und unsre baccchanten uß, wier solten umb ettlich gens lugen. Do wurden wier eins, ich solt gens werffen, sy aber solten gens nämen und enweg tragen. Nachdem wier nun ein huffen gens funden und sy uns hand ersächen, sind sy uffgeflogen. Do han ich ein klein bengelin ghan – (bengel = Stock, Knüppel) –, under sy geworffen in lufft, han eini troffen, das sy herab gefallen. Als aber myne gesellen den gens hirten ersächen hand, dorfften sy nit zuhi louffen, hetten sy doch dem hirten wol mögen vorlouffen. Do liessen sich die andren wider nider, stunden umb die gans, gagageten, als sprächen sy iren zu, stund wider uff und gieng mit den andern darvon. Ich was über mine gsellen übel zu friden, das sy irem zusagen nit gnug than hatten. Aber sy hulten sich demnach baß, dan wier brachten zwo gens darvon, die verzächten die baccchanten mit dem schulmeister zletze – (letze = Abschied) – und zugen do darvon uff Nürenberg zu und dannen uff Minchen“. Platter nimmt zwar in einer der Randschriften, welche zuerst von Boos mit veröffentlicht worden sind, anläßlich des Aufenthalts in Breslau auf einen durch die Schlacht bei Marignano (1515) hervorgerufenen Eindruck Bezug, und es scheint zunächst, daß deswegen die ganze Gruppe von Erlebnissen einige Jahre weiter herabzurücken sei; indeß lehrt eine Zusammenstellung seiner anderweitigen Angaben, soweit sie chronologisch zu verwerten sind (vgl. besonders S. 13 – 15. 22. 26. 27. 32), daß dort in seinem Gedächtnis eine Verschiebung stattgefunden haben muß, wie sie durch die obwaltenden Umstände wohl erklärlich werden würde.
  69. H. Heinrichs Empfehlungsschreiben, „geben zu Freyberg dornstags nach der heiligen drey konig tag anno etc. sechtzehn“, vorgetragen in der Ratssitzung am Freitag post Erhardi (= 11. Jan.) ist aus R.-A. D I, Bl. 2 bei H. M. Neubert, Melanchthon u. d. Stadt Dresden, Dresden u. Leipz. 1860, S. 71 abgedruckt. Döring hatte den Herzog um ein Verwendungsschreiben gebeten, daß er seinem an den Rat zu Dresden zu richtenden Gesuch beilegen könne, und der Herzog erklärt, dies zu thun, „wywol wir inen vnd sust meniglich wol alhie leyden konnen“. – Das Stadtbuch 1505 – 20 (R.-A. A XXII. 73 g) enthält Bl. 139 b f. einen Eintrag, wonach M. Georgius Doring (Dhoring) und zwei Schwestern sich über den Nachlaß ihres Vaters Merten Doring – (u. a. ein Haus in der Elbgasse) – einigen. Das Stadtbuch 1521 – 35 (H.-St.-A. Loc. 8583) verzeichnet Bl. 5 b eine Einigung zwischen „den achtbarn vnd weisen magistro Georgio Doring vnd Andres Goltschmid“, wonach der letztere für einen dem verstorbenem Merten Doring abgekauften und noch nicht vollständig bezahlten Garten sich zu einer Nachzahlung an dessen Erben verpflichtet; über erfolgte Leistung der letzteren quittiert Bl. 11 b „Georgius Doring, magister vnd stadschreiber zu Großen Glauge“, zugleich im Namen seiner Schwestern, am „Freytag nach Misericordias domini anno etc. XXII, ins stadbuch geschriben dornstag nach Cantate“ (9., bez. 22. Mai). Ein erster Nachtrag zur erstangeführten Eintragung, vom 8. Juli 1523, bezieht sich noch auf die bezeichnete Erbregulierung und nimmt, übrigens ohne nähere Bezeichnung, Bezug auf ihn als einen Lebenden; ein zweiter Nachtrag von Mittwoch nach Judica (= 5. April) 1525 läßt erkennen, daß er jetzt auch schon gestorben war.
  70. K.-R. 1522/3: „2 ß. 55 gr. Jacobus Ranisch und Greger Jobstelt – (Ratsherren, s. Richter 418) – zu Leyptzig vortzert, so sie haben eynen nauen schulmeister sollen bestellen“. – K.-R. 1537/8: „18 fl. 19 gr. 6 ₰ der newe schulmeister mit seinen collaboratoribus beym alten kuchenmeister vortzert, eher man sie hat konnen vorsorgen“. – K.-R. 1539/40: „15 fl. dem newen schulmeister zu zehrung, fuhrlohn etc. post Reminiscere“ bezieht sich bereits auf N. Groes (Cäsius') Antritt.
  71. Nach Schöttgen a. a. O. S. 305 hat Christoph Hegendorf(finus), geb. in Leipzig 1500, eine zu Leipzig erschienene, aber undatierte Ausgabe seiner Ratio epistolarum conscribendarum compendiaria gewidmet „spectata et eruditione et pietate viro magistro Theodorico Lindemanno ludimagistro Dresensi“. Leider habe ich diese Ausgabe noch nicht erlangen können, und spätere führen andere Widmung. Aus der Vorrede führt Schöttgen die Worte an: „tibi vero dedicatur, quod tu te pueris iuvandis totum impendas. Et nihil autem mavis, quam ut pueris undevis commodum aucuperis.“ – Magister Ditterich (oder Theodoricus) Lyndeman im sitzenden Rat 1525, 1527, 1528, 1530, 1532, 1534, 1536, 1537, 1539, 1541, 1543, 1545 (regierender Bürgermeister), 1546 – 1548, 1550, 1551 (regierender Bürgermeister, hier als Licentiat bezeichnet), 1552 (hier wieder Magister genannt), s. Richter 419 ff. Er starb nach Ostern 1552. – Cod. II, 11 (Urkundenb. d. Univ. Leipzig), Nr. 280 (Verzeichnis der von den Docenten der Artistenfacultät sub stipendio cardinalis atque facultatis artium zu haltenden Vorlesungen, aus der Zeit zwischen 1509 und 1537, S. 375, 7): „D. magister Theodericus Lindeman legit libros posteriorum cum libris priorum et elenchorum. Et habet de una mutatione 9 fl.“
  72. Jm Entwurf des bei Neubert (s. oben S. 4, Anm. 5) abgedruckten Rechtfertigungsschreibens an den Kurfürsten vom 3. April (Palmarum) 1558 hat Weiße zuerst geschrieben (Neubert, S. 76): „. . das wir, inmaßen vnsere vorfahren gethann, nach eynnem andern tuglichen schulmeister trachteten“, dann aber, augenscheinlich im Hinblick auf die inzwischen eingezogenen Erkundigungen und in der Erwartung, so noch mehr Eindruck zu machen, für das Wort „gethann“ eingesetzt: „in dy funfftzig iar in vbung gehapt“. Von den Zusammenstellungen ist die eine (aus D I. Kirchen vnnd Schulen Diener etc., Bl. 1) bei Schöttgen a. a. O. S. 306 benutzt. Weiße schrieb: „Schulmeister vom rathe in funfftzig jaren angenommen. Magister Doring .. (u.s.w., wie oben). . Magister Pistoris. Magister Nicolaus Groe“. Eine spätere Hand setzte zur Überschrift: „ab ao. 16 usque ad annum 82“, zu Dörings Namen dessen Vornamen „Georg“ und „anno 1516 vf H. Heinrichs zu S. vorschriefft“, zu Groes Namen dessen lateinisierte Form „Caesius“ und fügte hinzu: „M. Thobias Mostell. M. Johannes Purgoldus. M. Fridericus Zorler ao. 1571. M. Bernhard Herold Lipsicus ao. 81“, eine dritte: „M. Bartholmeus Rülcke 82 an und 85 wider abgezogen. M. Michael Rackelman“. Die andre Ausfertigung hat Weiße in das Privilegienbuch (A I. 18 e, Bl. 95 b) eingetragen: „Schulmeister. Magister Doring.. (u.s.w., wie oben). . M. Pistoris, Magister Nicolaus Groe seynnd in funfftzig jaren alle vom rath angenommen, wie er Cristoff Kenthman – (im Rat seit 1528) – vnd er Anthonj Torler – (im Rat seit 1544) – bericht. Jtzt aber ist der schulmeister Mgr. Johan Heinricj, so der rat angenomen, durch churf. bevehl vnd den pfarhern zcuruck gestoßen“; er fügte dann hinzu: „Dornach mit vohrwissen des pfarhern en andern angenommen, der auch durch den hern burgermeister Jost Ketwig per baculum et virgam am abent Ascensio domini ao. 58 investirt in beysein er Danieln des pfarhern, er Georg Ruger, er Anthonj Torler, er Melchiar Trosts, auch dij schulordnung der ganzen schule verlesen worden“. Eine zweite Hand schrieb hinzu: „Thobias Möstel Mgr. anno 1566 oberstadtschreiber vnnd nach ime M. – („Joann“ fügte die dritte Hand ein) – Purgolt schulmeister worden“, eine dritte: „Nach Purgoldt M. Fridericus Zörler“; eine vierte: „M. Michel Rackelman von Weyda. M. Casparus Janicius propter errorem Caluinj anno 91 entvrlaubett. M. Tobias Simon an seine stadtt kommen“; eine fünfte: „Georgius Hausmannus p. laureatus domino Simoni successit, obijt denn 6. Februarij anno 1639“, Bemerkungen, die, obwohl sie über unsre Zeit herabreichen, doch immerhin ihren Platz mit hier finden mögen.
  73. Mit dem gleichnamigen Manne, welcher 1557 in Leipzig zum Dr. med. promoviert ward (vgl. Vogel, Leipzigisches Geschicht-Buch oder Annales, Leipz. 1714, S. 206) und diese Wissenschaft bis zu seinem 1563 erfolgten Tode dort vertrat, zugleich auch in den klassischen Sprachen wohl bewandert war, als Freund des J. Camerarius bezeichnet wird und u. a. Euripides’ Hecuba mit (lat.) Übersetzung und Erklärung (Leipzig, 1555, 8°) herausgegeben hat, brachte ihn zuerst Chr. H. Paufler, de schola Dresdensi brevis enarratio, Progr. d. Kreuzschule v. J. 1813, S 5, zusammen. Beziehungen desselben zu Dresden beweisen die im R.-A. A XIII. 175 ba enthaltenen Briefe aus d. J. 1549 f., betr. eine Schuld von 200 fl. an das Religionamt, und die Urkunde ebendas. A I. 18 f., Bl. 93 b über eine im J. 1557 dem Rat zu Dresden eingeräumte Hypothek auf seinem Hause. Cod. II, 11, Nr. 477 zeigt ihn am 15. März 1548 in Leipzig als Mattheus Hewseler magister, decanus artium. Sein Bruder war Dr. Martin H., Oberstadtschreiber zu Dresden 1526 – 43, seit 1539 zugleich Ratsherr, 1554 Bürgermeister. † 1555, s. Richter 380.
  74. K.-R. 1500/01: „5 gr. 15 armen krangken schulern in Urseln Hause“; 1507/8: „1 ß. 18 gr. 2 frawen im schulhause der armen krancken zu wartenn“. Zinsamtsr. 1507: „21 gr. den schreibern auff der schulen zcu enthalt im stherben, auff das sie alhie pliben“.-K.-R. 1521/2: „1 ß. 48 gr. gegeben dem schulmeister zu steur, damit er sich deste baß mocht erhalden, weyl er nicht schuler [ditz?] jhar halden und sunst nicht vil zuganges hat;“ 1525/6: „2 ß. den zween bacalariis uf der schule zu steur gegeben, damit sie dester baß sich erhalden mogen“.
  75. Bestimmungen darüber, wie es mit den Sing-Umgängen in der Stadt gehalten werden solle, sind anscheinend erst aus der Zeit nach Einführung der Reformation erhalten, doch wird z. B. bei derjenigen, vom J. 1567, daß die Schüler sich nach den fünf Stadtvierteln (vgl. Richter 51) in fünf Chöre teilen sollen, auf die von früher her in dieser Hinsicht bestehende Gewohnheit Bezug genommen (Hasche 2, 323; Urkundenb. Nr. 280). Eine entsprechende Bezugnahme findet statt bei der im J. 1546 dem Bader auferlegten Verpflichtung, die armen Knaben auf der Schule allwöchentlich Montags 11 – 1 Uhr, so viel derselben kommen, umsonst baden zu lassen (Hasche 2, 241). – Urkunde vom 20. März 1433 über ein Seelgeräte und ewiges Almosen „armen notdurftigen luten vnde armen schülern zcu biestüer“, gestiftet durch Lorenz und Franz Bibrach (Bebrach) und deren Schwester Barbara Leubnitz (Lubeniczynne), allwöchentlich Freitags im Betrag von acht Schilling Heller und vier Heller zu verteilen, s. Cod. 189 (Zusatzbestimmungen, die Verwaltung der Stiftung betr., vom 14. Decbr. 1457 ebendas. Nr. 284, vgl. Richter 407). – Laut Auszug H.-St.-A. Örter D, Bl. 262 a verkauft Konrad Gisperger im J. 1455 2 Schock, die auf seinem Weinberg in Loschwitz liegen, an Meister Clem. Leubnitz und die Verweser der Brüderschaft der H. Dreifaltigkeit, wozu der Spittelmeister Nic. Proles seine Genehmigung giebt mit dem Vorbehalt, daß dafür armen Schülern etc. Schuhe und sonstiger Bedarf gekauft werden sollen. – Die unter dem 8. April 1471 erfolgte Stiftung des Boto von Carlowitz (Cod. 350), wonach alljährlich zu St. Gallus’ Tag zwei Stück grauen Tuchs und an sechs Freitagen in der Fastenzeit zusammen eine Tonne Heringe und 24 Schock Semmeln an „notturfftige arme lute“ verteilt werden sollen, ist wohl von Anfang an ganz oder wenigstens überwiegend den armen Schülern – so nahe berührten sich beide Begriffe – zu gute gekommen (auf diese Spende bezieht sich der in der Zinsamtsr. 1525 u. anderwärts ersichtliche Eintrag: „6 gr. dem signatori zu der spende, gepurt dem schulmeister“, dessen Bedeutung allerdings nicht recht klar ist). – K.-R. 1489/90: „Item 1½ ß. vor schue den schulern“. – Stadtbuch 1521 – 35, Bl. 53 – 54: der Rat verleiht Mittwoch nach Mauritii (= 26. Septbr.) 1526 den durch Dr. Joh. Torlers Tod erledigten Trinitatis-Altar auf dem Rathaus (vgl. Richter 171) „dem wirdigen ern magistro Alexio Krosner von Coldicz, v. g. h. prediger dieczeit“; dieser beansprucht bis auf weiteres nur die damit verbundene Amtswohnung und überläßt alle weiteren Einkünfte, sofern sie nicht zur Unterhaltung des Gottesdienstes am Altar und zur Deckung der auf dem Hause ruhenden Oblasten notwendig sind, dem Rat zur Verwendung; „doch daneben gebeten, gedachten vberlauff, vff das auch arme kinder, so zur laer gehalten, der vleysiger vnd besser vorsorget, mit zucht vnd laer vnderweist mogen werden, dorzu er selbst personlich vleysig achtung vnd vffsehen geben wil, zu der schulen vnd derselben vorweser gewant vnd gereichet zu werden“. Er verspricht dem Rat Gehorsam, behält sich zugleich vor, unter Umständen noch ein oder zwei Jahre hindurch eine Universität zu besuchen. Sollte er weiterhin vom Dienst – (d. i. seinem Predigerdienst beim Herzog, dem er eben zunächst noch sich zu widmen beabsichtigte) – sich begeben und den Altar selbst besitzen und verwesen wollen, so sollen ihm dann auch alle Einkünfte desselben zufallen. – Zinsamtsr. 1532 f.: „Ausgabe vor schuhe den armen frembden schulern, welche eß notturfftig seynn, der schulmeister außzuteilen,.. sollen sechtzigk par seynn“. – Kreuzkirchenrechn. (A XV b. 36) „Register fraternitatis sancte et indiuidue Trinitatis et virginis Marie ad annum trigesimum quartum“ (1534), Bl. 287 b: „Außgobe vor schue schulernn vnnd armen leuthenn: 1 ß. vor schue scholaribus natal. domini. . 40 gr. 2 gr. (so!) bibales vor schue dominica Estomichi scholaribus“. – Über Gaben an Brot vom Pfarrer s. oben Anm. 36 a. E.
  76. Z. B. zogen Schüler 1476 dem Herzog Albrecht bei seiner Rückkehr aus dem Heiligen Lande mit entgegen, vgl. F. A. von Langenn, H. Albrecht der Beherzte, Leipzig 1838, S. 117. Über das Ansingen des Rats bei der „Einsitzung“ s. Richter 107 f. Außerdem K.-R. 1456/7: „Dominica Salus populi. . 2 gr. den schulerchin gegebin, yn der gemeynen wochen vor der rathstuben gesungen Vos probum dominum“ (vgl. 1460/61); 1459/60: „2 gr. den jungen, daz si haben gesungen vor der ratstoben uff Sinte Burgkhart“. Über zwei dramatische Aufführungen im J. 1536, von denen wenigstens eine als von „den schreibern uf der schule“ dargestellt ausdrücklich bezeugt wird, s. Mitteilungen d. Vereins f. Gesch. Dresdens, H. 4 (1883), S. 69. Richter 152. – Das Umsingen am Gregoriustage war schon 1555 in Übung (R.-A. D I. Bl. 7. 363), wie hier zur Berichtigung der Angabe bei Hasche 2, 360 bemerkt sei; vielleicht finden sich auch noch einmal Nachweise für frühere Zeiten.
  77. B.-A.-R. 1486/7: „16 ₰ 4 schulern in der kirchen gekart, do man den stul zcum gewelbe satzte;“ 1499/1500: „3 gr. den schreibern, daz sy ym gelaudt haben“ (nämlich dem verstorbenen Brückenvogt, für dessen Begräbnis auch noch weitere Ausgaben daselbst verzeichnet sind); K.-R. 1522/3: „6 ß. 18 gr. den schreibern lewthegeldt zcum wether“ (Wetterläuten!). Baurechn. 1428: „4 gr. 4 schülern, die hulffen czwene tage hew strauwen unde wenden“. Eine Erkenntlichkeit für entsprechende Beihülfe auf den Pfarrwiesen scheint ein Posten in einem noch vorhandenen Tagebuch über Einnahmen und Ausgaben im Haushalt des Plebans vom J. 1414 (R.-A. A XV b. 36, BL. 5 b) anzudeuten: „Item scolaribus pro piris 2 hl. in feno laborantes“. Baurechn. 1446 (Holztransport von der Prießnitz nach der städt. Ziegelscheune betr.): „12 gr. vyer schulern, haben das holcz von dem berge biß an die Elbe getragen.. 2 gr. czwen schulern, haben ouch helffen eyn tag insetczen“ (ein andres Mal 4 Gr. an 2 Schüler für je 2 Tage gleicher Arbeit). Baurechn. 1448: „10 gr. vyer schulern, die das holcz uß der Elbe uff daz lant habin getragen.“ K.-R. 1451/2: „6 gr. gegeben deme schriber, der mit deme boten gegangen hatte noch deme twingergelde“ (vgl. Richter 8 f.); 1452/3: „8 ₰ gegeben zewen schulern, die mit deme boten gegangen haben“; 1455/6: „3 ₰ einem schuler, der mit den gesellin noch geschosse ging unde en die czedil laß... 1 gr. 3 ₰ czwen schülern, die mit den bierschrotern umbegingen unde das bier in der stad anschreben“. Auch bei dem vom Brückenamt alljährlich veranstalteten Umgang in der Stadt, um „zur Osterkerzen zu bitten“, erscheint einmal ein Schüler beteiligt, B.-A.-R. 1492/3 (Woche Oculi): „2 gr. eyme schreiber bibales gegeben, das er mitgegangen ist vnd gebeten zcur osterkertzen“.
  78. K.-R. 1453/4: „1 ß. 40 gr. gegeben Hannse Goran, die der bischoff do vorezert, also sich die schuler geslagen hatten“. Nach einem in der K.-R. 1471/2 verzeichneten Posten ward ein „Schreiber“, der bei einem Vergehen wider das sechste Gebot ertappt worden war, nach Stolpen (zum Bischof) gebracht. K.-R. 1475/6: „Hanns stadtknecht vorczert zcu meynen gnedigen hern von wegen der ungehorßamen schulern... 8 gl. 6 ₰ eym botten keyn Leipczk an dij doctores belangende die ungehorßam schuller mit czwehen fragen quarta post epyphanias domini (= 10. Jan. 1476). K.-R. 1483/4 (Bußen betr.): „Hans Cleiner dedit 8 gr., hat die schuler in synem huße vorm schulemeister vorteidingt“. Stadtbuch 1495 – 1505, Bl. 59 a: „Zuuormercken, nochdem etliche schuler, sunderlichen Fridericus Holfeldt, Melchar Nawstat, Vitus Scheßlitz vnd Conradus Olsnitz, sich in vngehorsam kegen irem magistro vnd schulmeister irzceigeth, den offen in der schulen sampt andern zurissen vnd zubrochen, derhalben sie angezceigeter magister Nicolaus Jhener obgnante geurlaubt, dorvmb sich obgemelte an rath beclaget, sein angezeigete magister vnd schuler verhoret vnd die schuler vngehorsam frevelichen befunden, ist in beuolhen, nochdem sie vngehorsam befunden vnd von irem magistro geurlaubt, von stund vff morgen, sontag, zu wandern; wurdet ir einer befunden, so wil der rat sich zu in halten vnd kegen innen wissen zu halten. Actum sabato die conuersionis Pauli“ (= 25. Januar). – Über ein Ratsmitglied Hans Jhen(n)er in den J. 1493 – 1505 s. Richter 415 f.
  79. K.-R. 1465/6: „10 gr. Balthesar bader von eynem schuler, den die knechte sulden gehawen han.“ Zinsamtsr. 1466: „20 gr. eyme schuler, der geslagen was vor der schule, item 1 rogk und 1 par hoßen“.
  80. O. Richter in den Mitteilungen des Vereins f. Gesch. Dresdens, H. 4 (1883), S. 75. Die betreffenden Ausgabeposten der Gerichtsrechnung vom J. 1535 seien hier wiederholt: „6 gr. 6 wechtern, do mhan die schul stormen wolt mitwoche nach omnium sanctorum (= 3. Novbr.).. 6 gr. 6 wechtern vor der schul donnerstag nach omnium sanctorum (= 4. Novbr.) .. 6 gr. 6 wechtern am tag Martini (= 11. Novbr.) vor den keller und der schull... 6 gr. 6 wechtern am tag Katterine (= 25. Novbr.) vor der schul und statkeller“; ferner: „8 gr. 8 wechtern, do mhan die hantwergsgesellen, die do die schul stormeten, und yn die stat zwey jare vorbotthen“ (so!).. „8 gr. 8 wechtern, do die schneider mit den baccularien schlahen wolten“.
  81. Die Zinsamtsrechnungen von 1413 und den folgenden Jahren führen unter den Gartenzinsen „vor Unser Vrouwen thore“ an: „der schuler garten (bez. schulgarten) 10 gr.“ Baurechn. 1497: „vordingt Nawgken den graben von der brucken uff der Pirnischen gassen bis an der schuler heusigen“. K.-R. 1498/9: „3 gr. Albern bey dem schulerheusigen zu reumen“; 1506/7: „12 gr. 9 naw ₰ vor 17 schogk schindel uff dem schülerhause“. Über die einschlägigen örtlichen Verhältnisse vgl. Richter 11 s. 32.

Textkritische Anmerkungen