Seite:Heft07VereinGeschichteDresden1886.pdf/50

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

Bei der ihm gewährten Frist ist es auch geblieben, mochte er nun seine Amtsführung gebessert haben oder nicht; zu Ostern 1511 ward als Schulmeister M. Johann (Knesmaert) von Weißenstadt (im Fichtelgebirge?) angenommen, der mindestens bis 1514 blieb und über dessen Wirksamkeit auch, wie wir oben sahen, wenigstens eine Andeutung uns erhalten geblieben ist.[1]

Es mag wohl noch unter Kotzschbergers Rektorat gewesen sein, daß der bekannte Thomas Platter als fahrender Schüler mit einigen Genossen zum ersten Male von Halle aus hierher kam, allerdings ohne längeren Aufenthalt zu nehmen. Er fand „nit vast ein gutte schul“ und in den Kammern auf der Schule einen großen Mangel an Reinlichkeit, – das Einzige, was ihm späterhin bei seinen Aufzeichnungen noch besonders erinnerlich war oder bemerkenswert erschien, obwohl er und seinesgleichen namentlich in letzterer Beziehung doch wahrlich nicht verwöhnt waren. Als sie dann nach längerer Frist von Breslau, wohin sie sich gewendet hatten, wieder zurückkehrten, scheinen sie sich ebensowenig verweilt zu haben. Platter erzählt davon nur, daß er mit anderen Schützen vom Schulmeister und von ihren Bacchanten nach Gänsen ausgeschickt worden sei, und daß deren wirklich zwei


  1. Der Name Knesmaert ist nur durch die oben (S. 17, Anm. 28) angeführte Aufzeichnung Joh. Nefes belegt. Über seine Annahme enthält die K.-R. 1510/11 die Einträge: „Zu dem dritten haben drey rete die schule uff ostern kunfftigk magister Johanni Weisstadt zugesagt, sunderlichen des hern pfarrers, auch des predigers zu hoffe und magister Urbani vorbete angesehen... 30 gr. vor suße und Kotzschpar – (d. i. Kötzschenbrodaer) – wein magistro Johanni Weisstadt geschangkt“. – Über seine fernerweitige Stellung und seinen Tod giebt ein Eintrag in das Memorial 1522 (R.-A. A XV b. 52) einige Andeutungen, wonach zu Ostern 1523 M. Bartholomeus Ottenbach den durch das Ableben des „M. Johannes Wissenstad“ erledigt gewesenen Altar omnium apostolorum vom Rat verliehen erhält. Laut B.-A.-R. 1519/20 wurden zu Walpurgis und Michaelis d. J. je 7½ Rhein. Gulden Zinsen „magistro Johanni Weyssthadt“ für ein dem Brückenamt gewährtes Darlehn von 300 Rh. G. gezahlt.