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Schülern zu den Festmahlzeiten zugezogen, welche auf Kosten des Brückenamts zu den Festen Kreuzes Erfindung, Johannis und Kreuzes Erhöhung gegeben wurden.[1]

Außerdem war der Schulmeister mit den Kollaboratoren herkömmlicherweise an den vier höchsten Festen, sowie zur Kirmes bei den vom Pfarrer gegebenen Mahlen zu Gaste.[2]


  1. Die älteste Nachricht davon giebt, für Johannis, die B.-A.-R. 1388 (Cod. 89, S. 76; was es bedeuten will, wenn hier der rector scholarium „cum decem et octo sociis“ erscheint, ist freilich schwer zu sagen). Dann finden sich die Aufzeichnungen namentlich von 1462 an, wo die fast ununterbrochen zusammenhängende Reihe der B.-A.-R. beginnt, bis an das Ende unserer Periode, und zwar für alle drei Mahlzeiten, mit nur seltenen Unterbrechungen. Allerdings ist die Aufzählung der Teilnehmer, oder wenigstens der hervorragendsten unter ihnen, nicht immer ganz vollständig gehalten, so daß der Schulmeister öfter einmal auch nicht ausdrücklich mit bezeichnet wird, doch ist er als solcher immer vorauszusetzen. Die Zahl der Bewirteten und demgemäß die Ausgabe war zuweilen sehr bedeutend. So z. B. giebt die B.-A.-R. 1462/3 bei einem dieser Mahle als Teilnehmer an: 6 Tische Priester und 6 Tische andere Personen, jeder Tisch zu 10 Mann; 1476/7: zu Kreuzes Erhöhung: „100 person an pristern, scholmeystern, organisten, calcanten, pulsanten, statknechte, bether vnd alle, dij der kirchen erbeyten vnd dynen“; anderwärts ist auch wieder nur von 2 und 3 Tischen die Rede, in der letzten Zeit in der Regel nur von zwei. Mehrere ausführlichere Aufzeichnungen ergeben außer den in der vorigen Anm. angeführten Personen, worunter einige auch noch begleitet von ihren Gehülfen, bez. der Schulmeister von den alsbald weiter zu erwähnenden Schülern, einige Ratsherren, die Kirchenbitter und einige Stadtknechte. Sechs „Schreiber“ oder „Communicanten“ werden ausdrücklich angeführt zu Kr. Erf. und Joh. 1493, desgl. B.-A.-R. 1519/20: „26 gr. vortzert der kirchen bitter, statknechte, der glogkner vnd die sechs communicanten auff Jnuencionis crucis auff 2 tische“; ähnlich 1526/7; sonst noch mehrfach ohne die Zahlangabe. Vgl. unten S. 25, Anm. 39.
  2. Bericht des Pfarrers Dr. Peter Eyßenbergk an Herzog Georg vom J. 1538 über seine Einkünfte und die von ihm zu bestreitenden Ausgaben H.-St.-A., Loc. 9837: Eygentliche namliche vorzceichnus etc., Bl. 16 ff., übereinstimmend mit R.-A. A. II. 70, Bl. 26 ff.), abgedruckt bei Hilscher, Sammler etc. 1 (Dresden 1837), S. 171 ff., 188 ff., allerdings nicht ohne zahlreiche und zum Teil recht störende Fehler, wie denn auch bei ihm im Text fälschlich vom J. 1536 die Rede ist. Die einschlägige Partie lautet: „Item er muß auff die vyer hochsten fest vnd auch zur kirmeß zum heyligen creutz denn schulmeyster mit dreyen baccalarien vffs wenigste, die vyer glockner in beyden kirchen vnd zwene organisten, vyer ader funff pulsanten speyßen, seynd zwene gedrungene Tisch folh, den geben vffs wenigste funff essen, weyn vnd frembde bier, vnd morgens frue den glocknern vnd organisten eyne suppe, richt es keyn malh mit zweyen gulden auß.“ Bereits vorher hieß es, was hier wegen der Beziehung auf die Schüler erwähnt sei: „Vff diß gesinde alles muß er haben l – (also 50, nicht 2!) – schfl. korn, sal er anders auch zu zceytten armen schulern oder andern armen leuthen ehn stucke brots geben“ etc.