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Hand können wir vielmehr im wesentlichen nur feststellen, was mit außerordentlichen, namentlich auf besonderen Stiftungen beruhenden Leistungen in Verbindung stand.

Für die Beteiligung an dem Feste, welches am Johannistag zu Ehren des H. Kreuzes gefeiert wurde, gewährte das Brückenamt dem Schulmeister 20 Groschen von dem Gelde („Stockgeld“), welches bei diesem Anlaß in den Opferstock eingelegt worden war und diesem dann von der dazu bestellten Kommission entnommen ward, nicht ohne daß dieselbe sich dabei zu Lasten dieses Contos einen Trunk vergönnte.[1]

Ferner wurde zugleich mit der Pfarrgeistlichkeit, den Vertretern der hiesigen und der nächstbenachbarten Klöster u. a. m. auch der Schulmeister mit seinen Kollaboratoren und mit sechs


  1. Der Posten erscheint zuerst in der ältesten B.-A.-R. von ungefähr 1370 (Cod. 70, S. 57) in der Form: „Nota pro festo Johannis Baptistae... magistro scholae ½ tal.“ (= ½ Pfund Heller), desgl. B.-A.-R. 1388 (Cod. 89, S. 76). Hierauf geben ihn die B.-A.-R. von 1401 an, soweit sie erhalten sind, regelmäßig, erst bei lateinischer Rechnungsführung unter dem Titel Pro censu, dann bei deutscher unter dem Titel „Außgabe (den) kirchendinern“ oder „Außgobe uff Johannis“ oder „Jarlon den kirchendinern“ teils speciell an („magistro scholae XX gr.“; „20 gr. dem schulmeister“), teils ist er in der Gesamtangabe der an die „Kirchendiener“ zu zahlenden Summe von 4 ß. 4 Gr. mit enthalten, in welchem letzteren Falle die Bezeichnung der Empfänger (außer dem Schulmeister noch der Pfarrer, der Prediger, die Kapläne, der Organist, Küster, Calcant, Glöckner, der Guardian des hiesigen Franziskanerklosters, die Terminarii des Augustinerklosters zu Altendresden und des Dominikanerklosters zu Pirna) bald mehr bald weniger summarisch gehalten ist. – Außerdem gewährte das Brückenamt etwa noch ab und zu ein Fuder Holz, s. z. B. B.-A.-R. 1470/71. 1471/2: „3 gr. vor 1 fuder holcz, das ich en gekawft han.“