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Dazu kamen noch außerordentliche Einnahmen, wenn etwa bei besonderen Anlässen ein Glied der landesfürstlichen Familie oder der Rat angesungen, oder wenn vor diesem, wie es gerade noch aus den letzten Jahren unsrer Periode bezeugt ist, eine Komödie aufgeführt ward.[1] Daneben verdienten sich manche noch etwas, indem sie etwa die Kirche kehrten, das Läuten besorgten, beim Heumachen auf den städtischen Wiesen, beim Holztransport nach dem städtischen Ziegelofen oder beim Einsetzen der Ziegel in denselben halfen. Eine schon höher stehende und ihrer litterarischen Bildung würdigere Beschäftigung war es, wenn sie gegen eine vom Rat gewährte Vergütung die Stadtknechte bei deren Gängen zur Erhebung von Abgaben, zu Ansagen u. dgl. durch die Stadt


  1. Z. B. zogen Schüler 1476 dem Herzog Albrecht bei seiner Rückkehr aus dem Heiligen Lande mit entgegen, vgl. F. A. von Langenn, H. Albrecht der Beherzte, Leipzig 1838, S. 117. Über das Ansingen des Rats bei der „Einsitzung“ s. Richter 107 f. Außerdem K.-R. 1456/7: „Dominica Salus populi. . 2 gr. den schulerchin gegebin, yn der gemeynen wochen vor der rathstuben gesungen Vos probum dominum“ (vgl. 1460/61); 1459/60: „2 gr. den jungen, daz si haben gesungen vor der ratstoben uff Sinte Burgkhart“. Über zwei dramatische Aufführungen im J. 1536, von denen wenigstens eine als von „den schreibern uf der schule“ dargestellt ausdrücklich bezeugt wird, s. Mitteilungen d. Vereins f. Gesch. Dresdens, H. 4 (1883), S. 69. Richter 152. – Das Umsingen am Gregoriustage war schon 1555 in Übung (R.-A. D I. Bl. 7. 363), wie hier zur Berichtigung der Angabe bei Hasche 2, 360 bemerkt sei; vielleicht finden sich auch noch einmal Nachweise für frühere Zeiten.