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stimmendes Glied dieser angesehenen Bürgerfamilie, führte, erstrecken sich über die Jahre 1424-35[1]. Unter den hier zu besprechenden Ausgabeposten erweckt zunächst einer vom J. 1424 ein gewisses Interesse: „8 gr. 4 hllr. vor eyn chorrockil dem jungen“; damit sollte dem Knaben wohl eine ähnliche Vorfreude bereitet werden, wie wir sie jetzt unsern Kleinen bereiten, wenn wir ihnen zu Weihnachten vor ihrem Eintritt in die Schule bescheren, was sie künftig daselbst gebrauchen werden. Denn der Schule übergeben ward der junge Schonerst erst 1425. In diesem Jahre ward nun zunächst für ihn angeschafft ein Benedicite (für 2 Gr.), hierauf 1426 ein Donat (für 20 Gr.), 1427 „eyne regele“ (= regulae pueriles Remigii, für 1 Gr.) und „eyn buch genant prima pars“ (nämlich des Doctrinale Alexandri) „mit eyme Kathone“ (für 7 Gr.), hierüber noch 1431/2 zwei Bücher (für 101/6, bez. 61/2 Gr.), welche leider nicht näher bezeichnet werden, aber wohl der 2. und 3. Teil des Doctrinale Alexandri gewesen sein könnten. Über Ostern 1435 hinaus gehörte Schonerst der Schule wohl nicht mehr an; wenigstens ist zuletzt auf den Michaelistermin 1434 das Schulgeld für ihn bezahlt worden. In den Jahren 1430 – 33 findet sich für ihn, das sei gleich hier hinzugefügt, die Ausgabe von je 1 Groschen „vor pappyer“ aufgezeichnet.

Die andre Rechnung, geführt von Erasmus Romchin (oder Rom[i]chen) für den unmündigen Fabian Romchin, bezieht sich auf die Jahre 1434 – 38[2] und führt zu ganz entsprechenden


  1. R.-A., A XVb 40, Bl. 15 ff. Die hier und weiter unten benutzten Angaben speciell Bl. 16b – 31b. Über Franz Bibrach (Bebrach), im sitzenden Rat zuerst 1424, zuletzt 1460, 1433 Mitbegründer einer weiter unten zu erwähnenden Stiftung, gestorben vor 8. Okt. 1465, s. Richter 407 ff.
  2. R.-A. A XVb 40; die von Bl. 41(40) – 57(62) reichende, auf die J. 1434 – 36 bezügliche Rechnung ist mit dem Namen des Vormunds und Mündels bezeichnet (Erasmus R. identisch mit dem 1447 in den Rat gewählten? Fabian R., nachgelassener Sohn des Hanns und der Dorothea R., identisch mit dem in der Urkunde Cod. 224, vom 4. März 1444, erwähnten oder mit dem weiter unten, S. 26, Anm. 41, zu behandelnden Begründer einer Stiftung?), die andre, von Bl. 63 – 78 reichende, auf die J. 1435 – 38 bezügliche gehört mit ihr zusammen, bez. deckt sich teilweise mit ihr. Der Vormund erscheint übrigens hier nur unter seinem Vornamen Erasmus. Ob der zum J. 1437 erwähnte Alexander das ganze Werk oder etwa den zweiten oder den zweiten und dritten Teil zusammen vorstellen soll, darüber läßt sich allerdings auch nicht einmal eine Vermutung hegen. Die Preise der Abschriften konnten natürlich je nach den Umständen sehr verschiedene sein. Arme Schüler konnten sich bekanntlich einen solchen Luxus überhaupt nicht vergönnen, sondern schrieben sich, was sie brauchten, selbst. – Daß der im J. 1429 hier geborene Andreas Proles (vgl. über ihn die Schrift von H. A. Pröhle, Gotha 1867) die Schule hier besucht hat, ist wahrscheinlich, aber nicht wirklich nachweisbar.