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man wahrnimmt, wie sofort bei Einführung der Reformation dem Rat aufgegeben wird, falls er etwa einen beweibten Schulmeister annehme, diesem auch eine angemessene Behausung zu gewähren.[1] Für ein Familienleben hätte die Schule der alten Zeit – und zwar nicht bloß im rein äußerlichen Sinne dieses Worts – durchaus keinen Platz geboten.

Geistliche aber erscheinen außer den zwei schon erwähnten ältestbezeugten Schulmeistern noch wiederholt in der Reihe ihrer Nachfolger, ja mindestens die niederen Weihen hat vielleicht noch mancher der letzteren empfangen gehabt, von dem es nicht ausdrücklich bezeugt ist. In dieser Eigenschaft konnten sie bei der Ausübung der zahlreichen kirchlichen Funktionen thätig mitwirken, und seitdem der St. Martinsaltar in der Kapelle zum H. Kreuz der Schule verleibt war,[2] mußte der Besitz der zu seiner Bestellung


  1. R.-A. A. II. 70, Bl. 34a: „Ob sichs zwtruge, daß eyn schulmeister vor der hant, der eynn weyb hett, sollenn sie also gefast seinn, daß sie in neben der besuldung mit eynner behausung versehenn konnenn“. Demgemäß wird auch unter dem 3. Novbr. 1542 (A. II. 70, Bl. 47, s. Anm. 31) bei der Berichterstattung an Herzog Moritz über die Benutzung der zehn noch vorhandenen Priesterhäuser gesagt: „eins muß man haben vorn schulmeister“. Erst später ist neben der Schule ein eigenes Haus für den Rektor erbaut worden.
  2. R.-A. Memorial (A XVb. 52), a. 1524: „Freitag nach Invocavit hat der radt das altar Martini zu der schulen geslagen mit nachlassung des bischoffs zw Meyßen“ (über die dem Rat zustehenden Altäre in der Kreuzkirche s. Privilegienbuch, A I. 18 e, Bl. 1). Ausdrücklich den Schulmeister als Empfänger von 36 Gr. Erbzins vom Altar Martini führen allerdings erst die Brückenamtsrechnungen von 1530 an auf. Die behufs Berichterstattung an den Herzog gemachten Zusammenstellungen über die in Dresden vorhandenen geistlichen Lehen, ihre Einkünfte und ihre Inhaber von Ostern 1535 (H-St.-A., Loc. 9837, Bl. 3 f.) und Reminiscere (bez. am Tag Matthiä) 1536 (R.-A. A II. 70, Bl. 5 ff. und H.-St.-A., a. a. O., Bl. 5 ff.) bezeichnen den Altar Martini als „der schulen vorleibet“, mit der Verpflichtung zu drei Messen, „unnachleßlich“, in jeder Woche. Das Einkommen betrug nach der an 3. Stelle erwähnten Zusammenstellung: „4 ß. 21 gr. erbzinße. 1 ß. 34 gr. reempciones. 10 gr. 9 ₰. 1 hlr. unslitzinß, widerkeuflich. 13 huner. 45 eyer. 1 schulder“; unter der Rubrik „Abgang“ wird angegeben: „gibet keyn restauer, den der pfarrer empfehet zu Doberwicz. 4 gr. 4 ₰ subsidium“. Die an zweiter Stelle erwähnte Aufzeichnung sagt darüber (Bl. 22): „hat wenigk, als nur 6 ß., vnd 3 messen; werden die hernn wol bedencken, wie es forder damit bleiben solle“. Daraufhin ist denn auch anscheinend noch der Altar visitacionis zur Schule geschlagen worden, K.-R. 1537/8: „1 ß. 3 gr. vor dij union der zweyer lehen Martini und visitacionis“; vgl. überdies Anm. 29 a. E. – Die an den Herzog gesandten Berichte geben auch genaue Auskunft darüber, welche Inhaber von Altären zu Dresden in Diensten sind und ihre Altäre persönlich bestellen oder nicht, wobei unter der ersteren Kategorie beidemale auch der Schulmeister ausdrücklich mit angeführt wird.