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suchten sie gelegentlich auf der Reise auszugeben. – In ziemliche Verlegenheit brachte die Gesandten ein Ansinnen des Nürnberger Rats. Der wollte anfänglich einen Teil der Forderung, die er an die kurfürstlich Sächsische Kammer hatte, als Beisteuer für Altendresden abtreten. „Wie nun hierauf zu respondiren dubios fallen wolte, so bedanckten wir unß zwar anfänglichen,“ dann aber sprachen sie die Befürchtung aus, daß der Rath zu Dresden kaum darauf eingehen könne, weil es wol der Kurfürst sehr ungnädig aufnehmen würde, „als wann mann E. WohlEdl. und Gestr. Rathes alhier Anforderung an sich bringen wolte, implorirten dießfals, Ihr Hochadl. Gestr. möchten geruhen und, in Ansehung mann die größeste Confidentz auf diesen weltberühmten Ort gesetzet, einen andern modum vorschreiben.“ Sie wurden daraufhin noch einige Male vorgeladen und erhielten schließlich 50 Gulden. –

Die gebräuchliche Art der Beisteuer war, wie wir sahen, Collecte, und daher diese Erledigung der Sache auch den Abgeordneten selbst am geläufigsten. Damit nahm die Behörde eine gewisse Mühe auf sich. An manchen Orten aber war man dieser Mühe abgeneigt und überließ sie den Bittstellern selbst, indem man ihnen erlaubte, die Almosen, die sonst die Collecte ergab, selbst einzusammeln. Zugleich war diese Erlaubnis eine ziemliche Zumutung. In Darmstadt sollten sie neben einem Almosenknecht herumgehen und um Almosen bitten. In Frankfurt erfuhren sie geradezu, „es were styli, daß einer von unß [d. i. die Abgesandten] neben der Almosenbüchse müste mit herumbgehen.“ Auch in Straßburg und Güstrow sollten sie selbst „ostiatim“ einsammeln. Abgesehen, daß dies viel Zeit erfordert hätte, und ihre Instruktion nicht dahin ging, hielten sie es für ihrer Würde durchaus nicht angemessen. Wenn es ihnen daher nicht gelang, eine andere Erledigung zu erwirken, verzichteten sie entweder ganz oder beauftragten untergeordnete Leute damit, machten aber einmal die Erfahrung, daß selbst solche dies Geschäft unter ihrer Würde hielten. In Lübeck nämlich dingten sie einen Mann, die Almosen einzusammeln und gaben ihm ein Buch dazu, die Einträge aufzunehmen, nebst Vollmacht und Abschriften ihrer Creditive. Aber „der Man den wir dungen, hat nicht wollen herumbgehen, sondern sich geschehmt, darauff gehet viel gedachter Herr Thestorff mit Herrn Hunger zu