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ein trauring würde machen laßen, nun der andere Trauring verleihret sich nicht, man kan ihn sonsten zu was brauchen. Gott helffe nur, das wir beiderseits friedlich mit einander leben und mit guter gesundheit einander beywohnen mögen. –

Vergangene woche ist H. Johann Weiser von Weisenfels zu mir kommen, – – der hat mich berichtet, daß die Frau Muhme ziemliches Alters und bey guten mitteln were. Ihre pretiosen und baarschaft hette sie bey der Tochter zu Wien, was sie des Jhars erwürbe, das legte sie zum Schatz. Sie hette vorgeben, sie wolte ein Testament machen und die freunde in Meißen auch bedencken. – – Ich hab ein brieflein H. Weisern mitgeben, aber darinnen des Testaments nichts erwehnet, wil sie uns was vermachen, so mag sie es thun, wo nicht, so wirdt uns doch der liebe Gott erhalten. Es hat darnach gleichwol mühe, wenn uns was vertestiret würde, ehe wir solches heraußer bekehmen. Die Catholischen sein sonsten nicht weit her, wie denn der Tochter Mann, der RegimentsCanzler H. Suttinger, ein Erzverfolger der Evangelischen sein soll. Satis est.


1. März 1658.

– – Sonsten hat der ungewöhnliche winter mir vor 7 wochen ziemlichen zugesetzt, das ich stets zu hause bleiben müßen, darauf ich vor 4 wochen die Rose an beiden Schenkeln bekam, weil ich mich gleich in der wochen, da es mir ankam, nicht wol abwarten könte, weil Ihr Churf. Durchl. sich uf die Reise nacher Franckfurth begeben[1] und die vornehmen Grandes ihre Sachen gerne befördert haben wolten, hab ich das meinige in dem Bette und, wie ich gekont, verrichten müßen. Wann nun das wetter sich etwas endern wolte, das ich mich der lufft wieder gebrauchen könte, wolte mit Gottes hülfe ich mich etwas beßer befinden, hab ich vor diesen einen trunck wein genießen können, muß es itzo nachbleiben, denn er mir nicht mehr bekommen will, ich behelfe mich mit gutem Bischofswerder Bier, das laß ich mir viertel weiß einlegen. Das bekömbt mir am besten. – – Vor die uberschickten Carmina thue


  1. Die Abreise von Dresden war am 11. Februar erfolgt (vgl. Müllers Annales S. 417).