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Stadtschreiber fast Jhar und Tag hier, und geben nicht beßer uf ihre schanze acht.

Meine Tochter läst dein liebes weib freundlich grüßen und ein glückseeliges neues Jhar und ein baar Söhne oder Töchter, daß sie kan hienauff kommen und dieselben wiegen, wünzschen, und thut ihr die versprochene haube übersenden, jedoch mit dieser bedingung, wofern sie ihr möchte zu klein seyn, soll sie nur ein maß, wie groß dieselbe ohngefehr seyn muß, hierher schicken, will sie ihr eine andere machen. –

Auf Österreich bekomme ich keine schreiben mehr, ich spreche, die frau Muhme wirdt sich auch zu der Catholischen lehr bequemen, darzu sie der Eydam, der RegimentsCanzler ist und das Reformationwesen unter sich hat, bereden kan. – Dreßden, am 12. Januarij, da ich vor 20 Jharen zu meiner verstorbenen Frauen seel. zum ersten mahl uf die freyet gieng. Ao. 1660.


19. Februar 1660.

– – Hierbey hast du einen Extract auß der Fraw Muhmen zu Wien schreiben zu empfahen, darauß wirst du ersehen, was sie an Uns begeren thut. Nun hab ich darauff also baldt wieder beantworttet, weil von den Daumischen meines bewusts niemand mehr vorhanden, ich auch keine Söhne, sondern nur Töchter und du keine Erben hettest, daß ich also nicht absehen könte, worzu Uns dieser Brieff[1] in Unserm Alter dienen solte, könte sie aber solchen vor die Ihrigen gebrauchen, so könte ichs geschehen laßen, daß bei Kay. Mait. erwehnter Nobilitation oder Wappenbrieff erhoben würde, darzu ich ihr in meinem Nahmen die supplication schicken wolte, allein sie müste die ablösung selbsten thun und denselben vor sich behalten. Denn ich darzu wegen entstehung der Geldmittel nichts herschießen könnte. – Die Catholischen gedencken vielleicht, wir sein dem Ehrgeiz auch ersoffen und haben des geldes


  1. Es handelt sich um den den vom Kaiser Leopold ausgestellten erneuerten Adelsbrief für die Familie Daum. Derselbe ist abgedruckt im Zwickauer Wochenblatt 29. August 1886. Die adlige Familie Daum soll schon 1150 in Regensburg geblüht haben und besteht noch heute in Preußen und Baiern. (Vgl. Ilberg a. a. O. S. 5.)