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wiederum Klagen bei dem Kurfürsten über Störer erheben, versuchen die Dresdner Bader nochmals den Streit zur Sache ihrer ganzen Innung zu machen, indem sie ihre Forderungen außer mit der früher schon aufgestellten Behauptung, sie könnten sich von der Badestube allein nicht ernähren, jetzt auch damit begründen, daß ihre Innungsartikel ihnen ein chirurgisches Examen vorschrieben und daß ihrem Handwerk überall das Recht des Kurierens zustehe. Die Barbiere dagegen wollen es nur mit den Dresdner Badern zu thun haben, da ihre Ansprüche nur auf „des Raths Gebiete“ gingen und anderorts nach dem Reskript vom 5. Oktober 1629 die Sachen anders lägen. Kurfürst Johann Georg I., der schon früher für die Barbiere entschieden hatte, läßt zwar auch jetzt am 1. Oktober 1644 an den Rat die Weisung ergehen, die Kläger zu schützen[1], und ordnet in zwei neuen Befehlen vom 23. April und 9. Mai 1645 an, daß es allerdings „bey der Barbier Innung, welche dieses orts vnd so viel das hiesige Weichbild betrifft, clare maße gibt, nicht vnbillich bewenden“ solle, da die jetzigen Barbiere die Stadt recht wohl versorgten; indes giebt er in den zwei Befehlen von 1645 allen Badern, (die ja ohnedies ihr Nahrungsmittel hätten), die Erlaubnis, hin und wieder Landbewohner und durchreisende Personen „auf begeben“ zu kurieren und zu verbinden. Einem der Bader, (Kayser, nicht dem Ratsbader), der erst Ostern 1644 von Altdresden nach Neudresden übergesiedelt war und früher wohl nur für Altdresden ein besonderes Privilegium zu kurieren erhalten hatte[2], wird dabei dasselbe nochmals, jetzt also auch für Neudresden zugesichert. Zugleich behält sich der Kurfürst vor, überhaupt einem oder dem andern Bader, welcher bei der gestatteten Landpraxis gute Proben seiner Kunst abgelegt habe und dadurch berühmt geworden sei, nach Befinden durch „Spezialconcession“ die Ausübung derselben auch in der Stadt zu gestatten. „Es soll aber solches alles der Barbier Innung vnschädlichen sein, vnd außer vnserer absonderlichen Verordnung zu keiner Einführung gereichen.“ Als am 23. Mai beiden


  1. Darauf hin citiert der Rat die von den Barbieren als Störer bezeichneten Personen, drei wirkliche Bader in Dresden, zwei vor dem Wilsdruffer Thor, die von jenen drei selbst wieder als Störer bezeichnet werden, und vier Frauen. Die drei ersten wenden sich wiederholt mit besonderen Eingaben an den Kurfürsten, doch ohne Erfolg.
  2. Seine Übersiedelung nach Neudresden, bei der er die bisher geübte Praxis nicht aufgab, rief den neuen Streit hervor.