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die Vereinigung zu einer Land- oder Kreisinnung machte. Was aber die Landmeister ursprünglich mehr oder weniger freiwillig gethan hatten, wurde nach und nach infolge der Gewohnheit eine Gerechtigkeit; d. h. die Meister der Städte, die sich seit alters zu einer solchen Mutterlade gehalten hatten, waren nun gezwungen, sich ihr anzuschließen, und Gesellen, die sich dort niederließen, bei ihr Meisterrecht zu erwerben. Dadurch daß der Machtbereich der Innung schließlich in den Satzungen angegeben, oft sogar die einbezirkten Städte namentlich aufgezählt wurden, erhielten die Ansprüche der Lade eine gewisse rechtliche Grundlage. Zwei Momente besonders führten nun noch eine weitere Entwickelung herbei. Infolge der Zunahme der Meister in den einzelnen Städten traten auf der einen Seite sehr bald besondere, nur die Meister eines Ortes berührende Interessen hervor; auf der anderen machten sich öftere Reisen zur Lade notwendig, da die Meister dort ihre Lehrjungen, deren Zahl jetzt auch wuchs, aufdingen und loszählen, die sich gleichfalls mehrenden Streitigkeiten dort „vergleichen“ mußten; die Reisen aber verursachten für entlegenere Städte nicht bloß Unannehmlichkeiten, sondern auch Zeitverlust und Kosten. Der erste Punkt führte zu einem engeren Zusammenschluß der Meister in einzelnen Städten, zur Erhebung besonderer Abgaben, um Ausgaben zu bestreiten, die nur ihrem besonderen Interesse dienten, und endlich zur Aufrichtung einer besonderen Lade. Der zweite Punkt erweckte das Streben, für diese Lade eine gewisse Selbständigkeit zu gewinnen. Doch nur ausnahmsweise sonderten sich, in späterer Zeit wenigstens, die neuen Laden gänzlich ab; zumeist gelang es der Mutterlade, die neue Lade in einer größeren oder geringeren Abhängigkeit von sich zu erhalten, wenn sie ihr auch in einigen Punkten mehr Freiheit gewähren mußte. So wurden die neuen Laden zu „Nebenladen“, die ursprüngliche zur „Hauptlade“. In gleicher Weise gewannen auch die Nebenladen wieder die Herrschaft über ein größeres Gebiet ihrer Umgebung und wurden zu „Kreisladen“.

Häufig gab es bei der formellen Aufrichtung einer Landinnung bereits mehrere selbständige Kreisladen, sei es, daß von Haus aus die Entwickelung des Handwerks im Lande von mehreren Zentren ausgegangen war, sei es, daß ursprünglich abhängige Laden in alter Zeit bereits sich von der Mutterlade gänzlich gelöst hatten. In