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Eintragungen ergiebt sich, daß es viele auswärtige Meister mit der Dresdner Innung hielten und zwar hauptsächlich, um ihren Lehrjungen durch regelrechte Aufnahme und Lossprache in einer bestätigten Innung einen von dieser ausgestellten Lehrbrief und damit die Möglichkeit zu verschaffen, als Geselle fortzukommen und Meisterrecht erwerben zu können, daß weiter manche auswärtige Meister in Dresden ihr Meisterrecht erwarben und auch zur Lade regelmäßig beisteuerten. Doch mag das nur in ihrem freien Willen gelegen haben; die Dresdner Innung behielt durchaus den Charakter einer städtischen Innung.

C. Landinnungen.
a) Innungen, bei denen eine Stadtlade zur Haupt- oder Kreislade geworden war.

Von den vorhandenen Landinnungen werden hier nur die besprochen, zu denen Dresden gehörte; indes dürfte es wohl kaum eine größere Landinnung gegeben haben, bei der Dresden nicht bis 1700 sich beteiligt hätte.

Wie bereits gesagt, kommen hier hauptsächlich zwei Punkte in Frage: 1. das Verhältnis der verbundenen Orte zu einander, 2. das Gebiet, über das die Herrschaft einer Haupt- oder Kreislade sich erstreckte.

Bei dem ersten Punkt kommt es auf den Grad der Abhängigkeit der einzelnen Städte von einer Kreislade, bez. dieser wieder von einer Hauptlade an.

Die Herrschaft der Hauptlade bestand, wie bereits gezeigt, hauptsächlich darin, daß ihr die oberste Entscheidung in allen Handwerksangelegenheiten zukam. Zumeist wurde vor ihr jährlich höchstens eine große Versammlung aller Meister des Landes abgehalten, zuweilen noch seltener, und vielleicht nicht einmal regelmäßig, sondern nach Bedürfnis. Die Herrschaft der Kreisladen dagegen, die, wenn keine Hauptlade da war, in Handwerksfragen die oberste Instanz, wenn eine Hauptlade bestand, die nächst niedrige Instanz bildeten, lag vor allem darin, daß die Meister aller einbezirkten Städte vor der Kreislade ihr Meisterrecht erwerben, ihre Gesellen dort aufdingen und loszählen und zu den regelmäßigen Handwerksversammlungen dort