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Sie hatten fortan eine gemeinsame Lade, gemeinsame Ordnung, gemeinsame Vorsteher, gemeinsame Zusammenkünfte[1]. Die Meister solcher Handwerke, die in Altdresden noch keine Zunft bildeten, traten einfach in die Innungen Neudresdens ein[2]. Über irgend eine behördliche Regelung der Verschmelzung etwa vorhandener Innungsvermögen oder der Vertretung der Altdresdner Meister im Innungsvorstand fand sich nichts[3]. Es mag das, weil die meisten Innungen Altdresdens nur wenig Meister zählten, kaum Schwierigkeiten bereitet haben. Den Hauptvorteil hatten dabei zweifellos die Altdresdner Meister, die nun ungehindert in Neudresden arbeiten oder ihre Ware, besonders auf den Wochenmärkten, verkaufen konnten. Die gegenseitigen Reibungen und Streitigkeiten[4], die bei so nahe liegenden Orten leicht entstehen konnten, hören im allgemeinen auf[5]. Nur in dem Fleischerhandwerk sehen wir die Neu- und Altdresdner Meister in Unfrieden leben, im 17. Jahrhundert sogar in heftigen Kampf mit einander geraten, weil gewisse Ungleichheiten zwischen den diesseits und jenseits der Elbe wohnenden Fleischern sich nicht beseitigen ließen und die Neudresdner insbesondere sich durch manche drüben bestehende Einrichtungen und durch jenen zugestandene Berechtigungen benachteiligt glaubten. Ob sie mit der Behauptung, ärmer zu sein als ihre Altdresdner Genossen, Recht hatten, muß dahingestellt bleiben. Zwar kamen weit mehr Einwohner in Neu- als in Altdresden auf einen Fleischer; aber die Neudresdner hatten starke Konkurrenten in den Landfleischern und auch in den Altdresdnern selbst, da diesen, wie nachher besprochen ist, an einigen


  1. Das wird für die Fleischer RA C. XXXVI. 6 wiederholt gesagt
  2. Den einen Sattler von Altdresden aufzunehmen, wurde noch 1549 den Neudresdnern, die sich offenbar weigerten, vom Rat auferlegt. RA A. XXIV. 62w. Bl. 31 flg.
  3. Wie später gezeigt wird, war in einigen Zünften ziemlich regelmäßig ein Altdresdner Meister unter den Innungsältesten.
  4. Streit verursachte z. B. 1541 das von den Altdresdner Meistern behauptete, von den Meistern und dem Rat Neudresdens bestrittene Recht, Montags auf dem diesseitigen Wochenmarkt feilzuhalten: HStA Loc. 9838. Akta, den Rat und die Leinweber zu Neudresden gegen die Leinweber zu Altdresden etc. Bl. 1b und Loc. 9785. Akta die Leinweber-Innung zu Dresden etc. Bl. 16.
  5. Im Jahre 1550 gerieten die Kürschner beider Städte wegen der Jahrmarktstände aneinander, wobei schließlich die Entscheidung des Loses anerkannt wurde: RA A. XXIV. 62w. Bl. 62. Einen ähnlichen Streit um das Feilhalten der Altdresdner am Montag und an den Jahrmärkten 1553, also nach der Vereinigung, entschied der Rat zu gunsten Altdresdens.