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Handwerk „der Schmiede“ auch schon eine schriftliche Ordnung. Die älteste gefundene ist freilich erst am 3. November 1557 vom Rat für die Huf-, Waffen-, Sensen- und Sichelschmiede[1] (nicht Schwertfeger) konfirmiert[2]. Erst 1650 stellten die Huf- und Waffenschmiede neue Artikel auf, deren Konfirmation sich verzögerte, weil sie sich über einige Punkte nicht verständigen konnten, so daß sie erst am 8. November 1670 unter Johann Georg II. erfolgte. Innerhalb des zwischen beiden Bestätigungen liegenden Jahrhunderts kann keine Ordnung aufgestellt worden sein, da die Schmiede 1650 selbst angeben, sie hätten sich der jetzigen Artikel seit undenklichen Jahren gebraucht[3]

Für die Kürschnerinnung fand sich außer der erwähnten Quelle von 1407 und einer gelegentlichen Erwähnung des „Handwerks der Korßen“ 1437[4], wobei man beachten muß, daß der Ausdruck Handwerk, wie schon gesagt, die übliche Bezeichnung einer Innung ist, nur ein Vorgang, der das Bestehen einer Zunft bezeugt: 1477[5] schuldet eine Frau dem Handwerk der „Kurssener“ (oder „Kurschener“) 8 Schock Schwertgeld, für die sie am 21. Februar den Meistern dieses Handwerks ihr Haus zum Pfand setzt[6].


  1. 1659 unterschreiben die Meister nur als Hufschmiede: RA Hufschmiede 17, vgl. auch den Titel des Aktenstückes, 1691 als Huf- und Waffenschmiede: RA Schmiede 19. 1691, vgl. auch Schmiede 21 den Titel des Aktenstückes.
  2. a. J. Bl. 122–129.
  3. Original der Ordnung in einem eisernen Kasten in der Lade der Dresdner Schmiedeinnung aufbewahrt. JIII. Bl. 330–340. RA Schmiede 70a. HStA Conf. CCV. 1670–1672. Bl. 587 flg.
  4. HStA Loc. 8579. Stadtb. 1437–1453 Bl. 4.
  5. Ebenda Stadtb. 1477–1494. Bl. 1b.
  6. In der Lade der Kürschnerinnung liegt eine aus später Zeit stammende Abbildung einer Fahne mit der Überschrift: „Eigentlicher Abriß der Fahne vor die löbliche Rauchhändler- und Kirschner-Innung.“ Unter derselben steht: „Als Keyser Carl IV. Anno 1357 wieder aus dem Reiche nach Böhmen kam, und die Zünfte mit ihren alten Fahnen bis an den Weißenberg Ihm entgegengiengen, So lies der Keyser sie den achten Tag darauf aufs Prager Schloß kommen und erhielten unter andern die Kirschner eine Rothe Fahne darüber ein Strehm von Fehwammen und darauf eine Silberne Taube mit einem grünen Zweig im Munde.“ Ein Wappen zeigt die Fahne mit der Jahreszahl 1357 und der Unterschrift: Rauchhändler- und Kirschner-Innung zu Dresden. Die angeführten Worte lassen deutlich erkennen, daß es sich um eine Einholung (nicht Begleitung) des aus deutschem Gebiete nach Prag zurückkehrenden Kaisers handelt. Eine Einholung kann aber nur von den Prager Kürschnern etc. geschehen sein, nicht von den Dresdnern, also auch nur eine spätere Übertragung der Fahne, bez. des Vorganges auf die Dresdner Innung vorliegen.