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Dresdner Innungen niemals Bezug nehmen. Ohne tiefergehende Änderung sind diese Artikel vom Kurfürsten August am 28. Oktober 1558[1], von Christian I. am 9. November 1587[2], von Christian II. am 28. Juni 1602[3], von Johann Georg I. am 1. Mai 1602[4] und von Johann Georg II. am 1. Juli 1661[5] konfirmiert worden.

Für das Schmiedehandwerk legen außer der genannten Erwähnung im Jahr 1407 noch zwei allerdings spätere Vorgänge Zeugnis davon ab, daß es bereits im 15. Jahrhundert eine vollständig entwickelte Innung bildete. In den siebenziger Jahren desselben[6] soll ein Schmied bei Anfertigung einer Kette Eisen, das ihm übergeben worden war, unterschlagen haben. Als ihn die Schmiede deshalb „in Gehorsam heißen gehen“, entweicht er, wahrscheinlich im Bewußtsein seiner Schuld. Nun wollen sie ihn „von dem hantwerck werffen“ und wehren ihm Knechte zu halten. In der That kann er darauf hin auch anderwärts, wo er sich niederläßt, keine Knechte erlangen, auch nicht, „in des Handtwercks Innunge kömmen“, solange er nicht Kundschaft von dem hiesigen Schmiedehandwerk bringt. Der Kurfürst, dessen Hilfe er anruft, verwendet sich für ihn bei dem hiesigen Handwerk, daß ihm diese Kundschaft ausgestellt werde. Weiter war 1487[7] der Witwe eines Büchsenschmiedes, der sich also zu den Schmieden gehalten haben muß[8], von diesen die Weiterführung des Handwerks verwehrt worden. Die Sache kommt vor den Rat, und die Meister gestatten nun, daß sie ihrer Bitte gemäß gleich einem andern Meister bis auf das zukünftige Ostern arbeiten darf, nachdem sie versprochen hat, sie wolle sich bis dahin gleich einem andern Meister „in allen geburlichen sachenn gehorsamplichen nach dem hantwergke richten vnd haldenn, vnd vff dy zukunfftige ostern ire wergkstadt mit irem sone bestellenn, der tochter vff bestimpte Zceitt ein mann gebenn, adder wulle vff dy selbige Zceitt selber einen nemen“, wolle auch keinen weiteren Aufschub erbitten[9]. Höchstwahrscheinlich besaß damals das


  1. HStA Loc. 8746. Handwerksinnungen. Bl. 621 flg. und a. J. Bl. 42–45.
  2. HStA Conf. CLXIII. 1586 flg.; vollständig gleich 1558.
  3. Ebenda CLXVII. 1602 und 1603. BL. 261 flg.
  4. JI. Bl. 253b–256.
  5. HStA Conf. CXCVII. 1661–1663. Bl. 175 flg. und RA Schneider 113.
  6. HStA Wittenberger Archiv 90.
  7. HStA Stadtb. 1477–1494. Loc. 8579. Bl. 81b.
  8. Später sind die Büchsenmacher mit den Schlossern vereinigt.
  9. 1491 läßt der Rat eine ernstliche Vermahnung an die Biermeister der Schmiede ergehen: RA Privil. Buch I, Bl. 13.