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1661–1670 unter den Eintragungen über Aufnahme neuer Meister kein Nagelschmied, 1671–1680 doch wieder zwei, 1681–1690 einer befindet, dessen Name wieder durchgestrichen wurde. Dagegen ist aus der bereits erwähnten, im Jahre 1705 von den Schlossern gegebenen Aussage zu erkennen, daß die Nagelschmiede ihnen höchstens von der Aufnahme neuer Meister Kenntnis gegeben haben können, daß sie aber die Aufnahme allein vollzogen. Es handelte sich damals um die Anfertigung der Meisterstücke bei den Nagelschmieden. Die Schlosser beschränken ihre Zeugenaussage auf diejenigen Nagelschmiede, die „binnen solcher Zeit“, wo beide Handwerke „einzünftig“ gewesen sind, d.  h. bis 1668 das Meisterrecht erlangt haben.

Am 16. Dezember 1547 wurde den Töpfern „ire neu ordnung“ bestätigt[1]. Sie ist nicht gefunden worden. Nach der oft erwähnten Ratsangabe von 1527 wird man auch sie noch für die erste wirkliche Innungsordnung zu halten befugt sein. Aber schon weit früher war die Innung der Töpfer zu ziemlicher Ausbildung vorgeschritten. Die älteste Spur einer Vereinigung zeigt eine Ordnung über die Arbeit an Feiertagen und -abenden vom 11. März 1474[2]: „die topfermeister alle gemeyniclichen ald vnd jung sint vor den Rat komen, yngegangen vnd gewilliget eyn satzung vnd ordenung topfe zcu bornen vnd ynzculegen an feyertagen vnd obenden“. Daß die Töpfer um 1500 zur Heerfahrt herangezogen wurden, ist bereits gesagt. Weiter sind 1510[3] zum ersten Mal in den Kämmereirechnungen zwei Handwerksmeister der Töpfer eingetragen[4], die also vom Handwerk dem Rat genannt oder vorgestellt worden waren. Endlich besaß das „Topferhantwerg“, wenigstens schon 1520[5], den Altar Hieronymi in der Frauenkirche.

Die erste erhaltene Ordnung, von den Meistern dem Rat übergeben, wurde von diesem am 26. Juni 1560[6] für das „Töpferhandwergk alhie in vnsern Gerichts Zwang wonhafft“[7] und mit


  1. RA A. XXIV. 62w. Bl. 20; 1550 werden die Töpfer angewiesen, sich in der Zahl der Gesellen der Ordnung gemäß zu halten.
  2. HStA Loc. 8579. Stadtb. 1454–1476. Bl. 112.
  3. RA Kämmereirechnung 1510.
  4. Weiter noch 1515, 1516, 1522, 1524; für die folgenden Jahre fehlen die Angaben; dann wieder seit 1548.
  5. HStA Oerter D. 85. Extracte von der Stadt Dresden. Bl. 265. Originalurkunde vom 13. und 25. Januar 1520.
  6. RA a. J. Bl. 191–196.
  7. Die Öfen standen außerhalb der Stadt.