Seite:Heft15VereinGeschichteDresden1901.pdf/112

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

Pfingsten „der begangenen und bekannten schweren Verbrechen halber mit dem Schwerte vom Leben zum Tode gerichtet und gestraft, Imhoff aber mit lebenslänglicher Haft bestraft werden sollte“. Durch Beschluß des Königs wurde darauf Pfingsten zu lebenslänglicher Haft begnadigt.

Eine eingehende Darstellung dieses beinahe 4 Jahre dauernden Prozesses, den man wirklich keinen überstürzten nennen kann, zu geben, würde die Grenzen der vorliegenden Schrift weit überschreiten, da diese lediglich ein Bild der damaligen Zeitverhältnisse zu geben bestimmt ist. Aus demselben Grunde müssen wir auch davon absehen, eine endgiltige Entscheidung zu versuchen, ob Imhoff und Pfingsten wirklich schuldig oder unschuldig verurteilt worden sind; auch Danielson ist zu keinem Endresultate gediehen, obgleich er außer dem Dresdner auch noch verschiedene andere Archive studirt hat. Nur von Sarauw kommt zu dem Resultat, daß Imhoff und Pfingsten ein mit dem Könige abgekartetes Spiel getrieben hätten und dann als Opfer der Intriguen des Königs unschuldig verurteilt worden wären. Da er selber eingesteht, keine selbständigen Studien gemacht, sondern nur die in der Schrift Danielsons enthaltenen Nachrichten benutzt zu haben, so muß seine Behauptung als eine bloße Hypothese betrachtet werden.

Aus dem, was in vorliegender Schrift an archivalisch belegten Thatsachen zusammengetragen ist, scheint folgendes als feststehend hervorzugehen:

Pfingsten hat gegen den Willen des Königs das Datum in dessen Brief an den König Karl vom 15. August 1706 in den 17. August umgeändert – er hat die ihm vom Könige am 16. August 1706 in Nowogrodeck erteilten Instruktionen in anderer Weise redigirt, als es des Königs Wille war –, er hat das Geheime Ratskollegium in dessen Sitzung vom 2. September 1706 wissentlich getäuscht, indem er vorgab, keine schriftlichen Instruktionen vom Könige zu besitzen, während er doch dergleichen besaß, – er hat das Friedensinstrument in leichtsinniger Weise am 24. September 1706 unterschrieben in der Voraussetzung, daß der König von Schweden aus Generosität mehrere der harten Bedingungen nachträglich noch ändern werde.

Sämtliche hier aufgeführte Vergehen hat Pfingsten begangen, noch bevor er seine Zusammenkunft mit dem Könige in Petrikow