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aushändigte. Der König August unterhielt daher fortwährend noch geheime Verbindung mit einflußreichen Polen und zögerte mit der förmlichen Niederlegung von Titel und Wappen eines Königs von Polen.




Am 12. Mai 1707 wurden Imhoff und Pfingsten in Dresden in ihren Wohnungen arretirt[1]; am 14. Mai erging an den Gouverneur von Dresden, General Grafen von Zinzendorf, der Befehl[2], „die Herren Imhoff und Pfingsten ferner genau zu bewachen, keine Korrespondenz und sonst niemand zu ihnen zu lassen und die an sie einlaufenden Briefe an den Oberhofmarschall und den Geh. Rat von Hoym zu überschicken“. – Am 18. Mai wurden beide auf den Sonnenstein, später auf den Königstein gebracht. Am 17. September 1707, also nachdem die Schweden Sachsen verlassen hatten, wurde einer zur Untersuchung ihrer Angelegenheit niedergesetzten Kommission die Anklageschrift übergeben. Die Kommission bestand aus dem Geh. Rat Freiherrn von Reiswitz, dem Geh. Rat von Kötteritz, dem Geh. Kriegsrat von Schindler, dem Rechnungsrat Dobener, dem Kammerprokurator Schubert und dem Amtmann von Dresden. Am 21. April 1708 erstattete die Kommission ihren Bericht über die Resultate der Untersuchung; dieser wurde an die vom sächsischen Hofe vollständig unabhängige Juristenfakultät der Universität Tübingen zur Begutachtung[VL 1] geschickt und kam von dort am 29. August 1708 mit dem Gutachten zurück, daß Pfingsten in hohem Grade für schuldig zu erachten, Imhoff dagegen milder zu beurteilen sei. Nachdem darauf auch die Juristenfakultät der Universität Leipzig ihr Gutachten in gleichem Sinne abgegeben hatte, gelangten die Akten zur Aburteilung an den Schöppenstuhl in Leipzig, welcher endlich am 20. Dezember 1710 sein Urteil dahin fällte, daß


  1. Der Grund für die Arretirung gerade um diese Zeit scheint politischer Natur gewesen zu sein. Danielson sagt S. 45: „Die Rücksicht auf Rußland war wohl das Bestimmende. Der Zorn des Zaren wegen Patkuls Auslieferung konnte vielleicht am besten durch die Bestrafung derjenigen, welche diese Auslieferung versprochen hatten, beschwichtigt werden“.
  2. Über diese und die folgenden Angaben: HStA Die Arretirung Imhoffs und Pfingstens etc. Loc. 973. Vol. I und II.

Anmerkungen der Vorlage

  1. Begutachuug