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bot aber die Handhabe zur Fortsetzung der Verhandlungen, welche dem König damals als noch nicht abgeschlossen erscheinen mußten, um so mehr als eine Ratifikation noch nicht erfolgt war; damit aber wurde Zeit gewonnen; dies war der Grund, warum der König, wie es im Bericht der Untersuchungskommission lautet, „mit eigener Hand Monita aufsetzte“. Diese Monita sind zweifellos, wenn auch nicht der Form, so doch dem Sinne nach identisch mit denen gewesen, welche in der Konferenz in Tamitz am 12. Dezember 1706 aufgesetzt und dem dänischen Gesandten von Jessen zur Unterbreitung an König Karl übergeben wurden. Sarauw scheint dieselben nicht gekannt zu haben, sonst würde er haben zugeben müssen, daß sie der Art waren, daß sie von einem geschickten Diplomaten vorgebracht, von dem König von Schweden recht gut zur Überlegung gezogen und wenigstens ihrer Mehrheit nach genehmigt werden konnten. Augenscheinlich aber wurden sie zu dem Zwecke aufgesetzt, damit über sie verhandelt und dadurch Zeit gewonnen werden könnte.

Bei allen Verhandlungen zwischen dem König und Pfingsten darf man den grenzenlosen Leichtsinn nicht außer Augen lassen, mit dem die von dem Könige ausgestellten Blankets behandelt wurden. Pfingsten hat erwiesenermaßen nicht erst, als er am 20. Oktober Petrikow verließ, zwei Blankets vom Könige erhalten, wie es Danielson annimmt, sondern er hat schon vorher „deren unterschiedliche“ bei sich geführt, wie aus dem Protokoll der Geheimen Ratssitzung vom 2. September 1706 klar hervorgeht. Auf das eine derselben ist die Vollmacht für beide Kommissare ausgestellt worden, von deren Wortlaut der König keine Kenntnis hatte. Zu welchen Zwecken aber Pfingsten andere Blankets des Königs verwendet hat, läßt sich nur vermuten; einen Nachweis darüber hat er, wie aus der Anklageschrift hervorgeht, nicht liefern können.

Diejenigen Blankets aber, welche ihm bei seiner Abreise aus Petrikow am 20. Oktober mitgegeben wurden, auf denen – was immerhin zugegeben werden mag – die Ratifikationsurkunde schon verzeichnet gewesen sein mag, sind ihm zweifellos nur mit der Bedingung übergeben worden, daß er sie dann – aber auch nur dann – verwendete, wenn der König Karl auf die von König August aufgesetzten Monita eingegangen wäre, d. h. mildere Friedensbedingungen zugestanden hätte. Wir finden keine Spur davon – und