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daß der Aufbruch der schwedischen Armee nunmehr heranrücke und längstens in 8 bis 10 Tagen erfolgen möchte“ – so soll unverzüglich in Pirna eine Schiffbrücke geschlagen werden, damit die Schweden dort über die Elbe gehen können. Graf Zinzendorf soll das weitere dazu veranlassen. – Die Hoffnung wurde aber auch diesmal, wie später noch öfter, getäuscht.

Am 16. Juli 1707[1] schrieb der König abermals an den Statthalter und die Geheimen Räte: „Es ist gestern aus dem schwedischen Hauptquartier die abermalige Versicherung eingelaufen, daß bei vorstehendem Abmarsch der Schweden – die Personen nicht geschädigt werden sollen etc“. – Es wird auch von dort aus befohlen, daß von der schwedischen Armee gute Disziplin gehalten und die schwedischen Deserteurs gegen eine Vergütung von 60 Thalern an das nächstliegende Regiment ausgeliefert werden sollen. – Eine vom Grafen Pflug unterzeichnete gedruckte Bekanntmachung gab dies der sächsischen Bevölkerung bekannt. Diese Bekanntmachung hing vermutlich mit einer am 29. Juni 1707 im Hauptquartier zu Altranstädt erlassenen Ordre zusammen, welche in vollem Wortlaut erst am 23. Juli 1707[2] durch den Kommissionsrat von Zech aus Leipzig in Dresden eintraf und folgendes enthielt:

1. Bei jedem Dorf, an dem das Regiment vorbeimarschirt, sollen Wachen gestellt und so lange dort belassen werden, bis das Regiment mit seiner Bagage das Dorf passirt hat.

2. Die Wachen sollen verhindern, daß die Gemeinen in die Häuser gehen oder sonst etwas Ungebührliches vornehmen.

3. Es sollen weder Häuser, Gärten noch Zäune abgerissen oder verderbt werden.

4. Über ungemähte Wiesen oder besäete Äcker soll nicht marschirt werden.

5. Mit der Fourage soll sparsam umgegangen werden.

„Nach diesem hat sich jeder zu richten und genau Achtung zu geben, daß unter währendem Marsch hinwieder keine Unordnung, kein Überfluß und keine andre Desordre verhangen werde.“

Alles war vergebliche Hoffnung, und man wird es begreiflich finden, daß man in Sachsen endlich ungeduldig wurde. Am 1. August 1707 richtet der König August ein Schreiben[3] an König Karl und


  1. Ebenda.
  2. Ebenda.
  3. Ebenda.