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In Dresden herrschten seit dem Einrücken der Schweden in Sachsen Zustände ähnlich denen in einer belagerten Stadt. Trotz des schon seit dem 25. September 1706 bekannt gegebenen Waffenstillstandes lebte man hier immer noch in der Besorgnis, die Schweden könnten einmal die Stadt plötzlich überrumpeln; hatte man doch, wie wir bereits gesehen haben, noch im Monat November Pallisaden aus dem Walde nördlich von Dresden geholt, um die immer noch nicht fertig gestellten Befestigungswerke endlich zu vollenden. Die Stadtthore wurden streng bewacht und der Verkehr nach außen einer scharfen Kontrolle unterzogen. Am 19. Dezember 1706 fragte der Rat beim Gouverneur Grafen Zinzendorf ganz schüchtern an[1], ob der Striezelmarkt abgehalten werden dürfte, da doch hierzu viele Leute von auswärts in die Stadt kommen müßten. Der Gouverneur resolvirte darauf, daß alles, was Handel und Wandel triebe, hereingelassen werden möchte, es käme nur darauf an, eine scharfe Kontrolle darüber auszuüben, daß sich keine verdächtigen Leute bei dieser Gelegenheit hereinschlichen, die dann in größerer Menge der Stadt Schaden bringen könnten.

Endlos waren die Klagen über die Einquartierung und die aufzubringende drückende Kontribution. Der Rat zu Dresden richtete am 1. Februar 1707 an die Regierung im Hinblick auf die allgemeine große Kalamität des Landes eine Eingabe[2], in welcher auseinander gesetzt wird, wie für die Einwohner der Stadt Dresden die allgemeine Kalamität drückender wäre als für alle anderen Städte. Es wird darin hervorgehoben:

1. Viele Leute sind ohne Bezahlung des Hauszinses, viele Handwerksleute und Kaufleute davon gezogen; aller Handel und Wandel, davon sich sonst viele hundert Familien genährt haben, ist auf einmal unterbrochen und die Hofdiener haben keine Besoldung erhalten.

2. Wer in der Festung hat bleiben wollen, hat sich mit großen Umständen verproviantiren müssen, die Handwerksleute hätten ihre Gesellen nicht wegschaffen dürfen, sondern hätten dieselben noch erhalten müssen.

3. Bürger und andere Einwohner sind durchgehends mit starker Garnison, mit Weibern und Kindern belegt worden, dabei es sich


  1. Ratsarchiv. Die besorgende Einrückung etc. G. XXXII. 124 a.
  2. HStA Die in Sachsen geforderte Kontribution etc. Loc. 3619. Vol. L.