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Befehl gegeben, die nötigen Maßregeln zum Sammeln der zerstreuten Truppen zu treffen, worauf dieser die bereits erwähnte Ordre vom 16. Februar[1] erlassen und in derselben auch befohlen hatte, daß, wenn der Feind mit überlegenen Kräften versuchen sollte, ins Land einzufallen, aber auch nicht eher, als bis sein Vorhaben sich fühlbar mache, die Armee in bestmöglicher Ordnung sich bis an die Elbe zurückzuziehen habe, bis dahin aber die Grenzen besetzt zu halten und feindliche Streifparteien zurückzuschlagen seien.

In dem dem Feldzeugmeister Grafen Zinzendorf zugegangenen Schreiben der Geheimen Räte waren 20 Punkte aufgestellt, welche er zunächst zu berücksichtigen hatte und welche beweisen, daß man damals noch die beste Absicht hatte, sich gegen einen Einfall der Schweden zu wehren und dem womöglich mit Waffengewalt entgegen zu treten. Es wird in diesen 20 Punkten u. a. angeordnet, es solle ein Generalpardon für alle Deserteure im Lande erlassen werden, damit sie sich wieder bei den Fahnen melden. Durch einen Generalbefehl sind alle Obrigkeiten im Lande anzuweisen, alle Beurlaubten schleunigst nach Dresden zu beordern. Es sei zu überlegen, ob nicht durch ein allgemeines Aufgebot, in Ermangelung von disponiblen Truppen, die Elbübergänge bei Meißen, Torgau etc. zu besetzen seien. Sämtliche Festungen, besonders aber Dresden, seien zu verproviantiren und mit Pallisaden zu versehen etc.

Das Geschäft des Sammelns der Truppen wurde dann auch in der Lausitz eifrig betrieben und die Kriegsräte von Langen, Schindler und Bretschneider konnten am 27. Februar[2] melden, daß 100 bis 200 Mann sich bereits bei den deutschen Bataillonen, gegen 1000 Mann aber bei den „Moscowitern“ eingefunden hätten; die Kavallerie sei in den Ortschaften der Lausitz verquartiert und von der Artillerie seien ein sechspfündiges Stück und 500 Artilleriepferde gerettet.

Unterdessen war Schulenburg zurückgekehrt. Von dem Könige waren Befehle eingegangen, welche die Instandsetzung der Festungen und Organisation der Landesverteidigung anordneten, und am 17. März[3] wurden Graf Zinzendorf und von Schulenburg zu einer


  1. Königl. Kriegsarchiv. Wiedersammlung der Truppen etc. Loc. 802. Nr. 5.
  2. HStA Der polnisch-schwedische Krieg Loc. 3618. Vol. XL.
  3. HStA Der Krieg zwischen Polen und Schweden Loc. 9318. IV. Buch.