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erließ an die Geheimen Räte seine oben mitgeteilten Schreiben vom 5. und 8. August, in denen er seine Ansichten über Verteidigung des Landes ganz unverhohlen aussprach. Im Anschluß an diese Verordnungen aber, welche vom Geheimen Ratskonsilium dem Armeekommando mitgeteilt worden waren, schrieb der König an Schulenburg direkt die Formirung eines Landsturmes und die Verteidigung des Landes betreffend, am 10. August[1]: „Unser Oberjägermeister hat die Schützen in die Hölzer und Moräste zu verlegen, um des Feindes Fouragirungen und Parteien desto mehr Abbruch zu thun. Im Gebirge sind die Bergknappen zu bewehren, welche man dann in die Städte werfen oder in die Gebirge und Wälder unter gewissen ihnen zu gebenden Anführern verlegen kann. Die Bauern muß man mit Sensen und anderem Handgewehr versehen.“ Demnächst seien die Gestüte zu retten, Vieh und Getreide über die Grenze zu schaffen, dem Feinde aber jede Kontribution zu verweigern.

Gegen diese Anordnungen des Königs vom 5. und 8. August, die ihm durch die Geheimen Räte zugegangen, und des Königs eigene Zuschrift vom 10. August erhebt Schulenburg am 26. August[2] große Bedenken. Er schreibt: Die Anordnungen wären so weit ganz gut, aber die Zeit, um sie auszuführen, sei viel zu kurz, und es erscheine ihm auch keine Möglichkeit, dieselben auszuführen. Mit den wenigen Truppen, die er habe, sei er auch gar nicht imstande, einen Feind, „der so hardi und victorieus sei“, wie die Schweden, auch nur kurze Zeit aufzuhalten. Er schließt mit den Worten: „An meiner ernstlichen Bemühung, Treue und Eifer werde ich im Uebrigen, in so viel an mir ist, nichts ermangeln lassen, im Gegentheil aber bei Ihro Königl. Majestät und der ganzen Welt entschuldigt sein, wenn es an solchen Nothwendigkeiten und an den unumgänglichen Geld- und Lebensmitteln ermangeln wird, daß auch dasjenige, was den Leuten für ihr Vaterland zu thun noch möglich ist, unterlassen werden mußte.“

Aber auch das neugebildete Geheime Kriegsratskollegium schloß sich den Bedenken Schulenburgs an und riet, es solle, wenn der König von Schweden ins Land einfalle, von der Armee unverzüglich der Rückzug angetreten werden (Schreiben vom 28. August 1706)[3].


  1. HStA Der Krieg zwischen Polen und Schweden Loc. 9318. V. Buch.
  2. Ebenda.
  3. Ebenda.