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wie der Augenschein ergiebt, den 17. August datirt, Pfingsten aber den 16. nach Sachsen abgereist, so muß erfolgen, daß dieses in so höchst präjudizirlichen Terminis abgefaßte und eine Submission in sich haltende Schreiben nach der Abreise auf ein Blanket müsse extradirt und das andere, so nach dem Vorschlage eingerichtet gewesen, zurück behalten worden sein, oder daß die Veränderung des dati dazu hätte dienen sollen, daß, da Ew. Maj. allergnädigster Wille gewesen, nicht anders Friede zu machen, es werde denn die Invasion dadurch abgewendet, dieses darthun sollen, von dieser conditio sine qua non hierdurch abgegangen, falls man etwa darauf bestehen wolle, welche Umstände insgesamt sehr remarkable und Ew. Maj. allergnädigst überlegen werden.“

Die angeblich von Pfingsten gemachte Fälschung des Datums auf dem Briefe an Karl XII. hängt aber wieder eng mit der jedenfalls auch von ihm vollzogenen Fälschung der Instruktionen zusammen. Über diese berichtet Imhoff in demselben Schreiben an den König weiter:

„Ist nicht ohne, daß Ew. Maj. eigenhändig dekretirt:
     Sollte aber die Invasion nicht auf solche Wege abzuwenden
     sein, so sind auf gewaltsame Mittel zu gedenken.

Diese Entschließung ist nun in der Instruktion unter andere Dinge nicht allein melirt, sondern auch in die beiden Instruktionen partagirt, also daß Ew. Maj. eigenhändige Remarken, so wenig als die Nebeninstruktion von Pfingsten sind gezeigt worden, diese hohe Entschließung nicht hat können penetriren, noch weniger beachtet oder derselben nachgelebt werden, denn in der Hauptinstruktion § 5 ist der eine Theil davon enthalten:

          Sollte aber der König von Schweden auch dadurch
     (nämlich durch die beide vorhergehende Vorschläge, daß Ew.
     Maj. keine Völker mehr aus Sachsen nach Polen wollten
     ziehen, ingleichen, daß dieselben resolvirt wären, den Lesczinsky
     pro futuro regni successore zu erkennen): von
     der Invasion in Sachsen nicht abzuhalten sein, so hätte
     man demselben zu deklariren, daß Ew. Maj. parat wären,
     freiwillig auf die Krone zu renunziren.

Die andere Hälfte von vorgedachter Ew. Königl. Maj. Entschließung ist in der Nebeninstruktion, welche aber, wie gedacht, nicht