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bestimmt aus den Akten hierüber entnehmen können, hervorzugehen, daß der König seine Verzichtleistung auf die Krone von Polen an gewisse Bedingungen geknüpft hat, während Pfingsten daran gelegen war, diese Verzichtleistung als bedingungslos darzustellen. Wie lange hatte man daran gearbeitet, den König zur Niederlegung der polnischen Krone zu bringen! Endlich, als die Gefahr einer Invasion in Sachsen so drohend wurde, daß sie kaum mehr abzuwenden war, hatte er dem Drängen seiner Räte nachgegeben. Es ist daher sehr wahrscheinlich, daß er nur dann das große Opfer bringen wollte, wenn er dadurch seinem Lande die mit einer Eroberung verbundenen Drangsale ersparen konnte.

Danielson bespricht Imhoffs Schreiben vom 12. Juni 1712 ebenfalls, erwähnt dessen Auslassungen über die Fälschung des Briefes vom 17. August 1706 nicht, sondern nur den angeblichen § 5 der Hauptinstruktion, aber mit Weglassung des, nach Imhoffs Schreiben, in der Nebeninstruktion enthaltenen Nachsatzes, und kommt zu dem Resultat: „Die Frage, ob die Abgeordneten zur Verzichtleistung befugt waren, wird durch diese Stelle entschieden“. Gleich darauf schreibt er weiter: „Aber eine andere Frage bleibt gewöhnlich unbeachtet. Enthielt die Instruktion keinen Vorbehalt, keine unerläßliche Bedingung für die Abdikation? In dem Urteilsspruch[1] über Imhoff heißt es, daß aus der Instruktion ,nicht undeutlich erhellet’, ,daß von Ihro Königl. Maj. die Abdikation der polnischen Krone nur auf den Fall, wenn dadurch der Schweden Invasion in Sachsen abzuwenden, resolviret gewesen’ –“.

Von der Entstehung der beiden nicht mehr vorhandenen Instruktionen könnte man sich etwa folgendes Bild machen: Nachdem der König die Denkschrift vom 15. August 1706 über die politische Lage Sachsens gelesen, hat er Pfingsten seine darauf gefaßten Entschlüsse, – nämlich Friedensunterhandlungen anzuknüpfen und unter Umständen auf die Krone von Polen zu verzichten – mitgeteilt. Pfingsten hat diese Entschlüsse in Form einer Instruktion zu Papier gebracht und dem Könige vorgelegt, worauf dieser noch eigenhändige Bemerkungen, vielleicht auch Abänderungen angebracht hat. Mit diesem Konzept ist Pfingsten noch an demselben Tage, den 16. August, von Nowogrodeck abgereist, vermutlich um dem Könige keine Zeit


  1. HStA Die Arretirung Imhoffs und Pfingstens Loc. 973. Vol. II.