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des Königs, was aber aus dem Protokoll nicht zu ersehen, sondern nur aus einem späteren Schreiben vom 7. September 1706 geschlossen werden kann, – hierzu erwählt wurde. Er für seine Person war daher, so lange er noch keine Kenntnis von den schriftlichen Instruktionen des Königs hatte, durch die ihm erteilte Vollmacht vollständig befugt, die Verzichtleistung des Königs auszusprechen. Wie weit ihn später Pfingsten mit den Instruktionen bekannt gemacht hat und wie weit er dadurch in seinen Entschließungen beschränkt werden mußte, entzieht sich unserer Beurteilung. – Von großem Werte aber ist es, zu wissen, daß die ausgedehnte Vollmacht, über welche so viele ihre Verwunderung ausgesprochen haben, nicht vom König in Nowogrodeck, sondern von den Geheimen Räten in Dresden ausgestellt worden ist. Man darf wohl mit Bestimmtheit annehmen, daß der König, welcher nach der Angabe Imhoffs vom 12. Juni 1712 so einschränkende Bemerkungen zu den von Pfingsten redigirten Instruktionen machte, eine derartige Vollmacht nicht ausgestellt haben würde, ohne sich die endgiltige Entscheidung über den Friedensschluß selber vorzubehalten. Er würde wohl kaum damit einverstanden gewesen sein, „alles was Unsere Gevollmächtigten“ – wie es in der Vollmacht heißt – „thun, handeln, beschließen und verrichten, – vor genehm, ohne einige Ausnahme, zu achten und zu halten“. – Durch das Protokoll wird vieles in ein anderes Licht gerückt und kann mit anderen Augen betrachtet werden.

Nach der Sitzung vom 2. September 1706 war die Sorge der Geheimen Räte darauf gerichtet, den beiden Kommissaren eine Audienz beim König Karl XII. zu verschaffen. Ein Schreiben, die Bitte um Ausstellung von Pässen für Imhoff und Pfingsten zu deren Reise nach dem schwedischen Hauptquartier enthaltend, wurde durch einen Trompeter abgesendet. Der Brief des Königs August vom 17. August, den der Geh. Referendar Pfingsten auf seiner Reise nach Dresden an den in Groß-Glogau auf Postirung stehenden Oberstleutnant von Stutterheim übergeben hatte und der von dort durch einen Tambour zum schwedischen Minister Grafen Piper befördert worden war, hatte endlich seinen Bestimmungsort erreicht und war, wie Stutterheim am 4. September an Friesen berichtet hatte, in des Königs Karl XII. Hände gelangt. Dieser aber zögerte noch mit einer Antwort, sowohl auf diesen Brief als auch auf das Schreiben der Geheimen Räte, da er jedenfalls erst festen Fuß in