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mitzuteilen, daß er sich vor der Hand an diesen Frieden nicht kehren solle.

Noch vor Flemmings Abreise nach Berlin wird vereinbart, der König solle vor der Hand nicht nach Sachsen zurückkehren, sondern versuchen, den König von Schweden zu einer Zusammenkunft an der schlesischen oder böhmischen Grenze zu bewegen, wo beide mit einander beraten könnten. Wenn die beiden Monarchen dort sich nicht einigen könnten oder der König von Schweden die Zusammenkunft ablehne, sollte der König August nach Krakau zurückkehren. Damit schließt die nach dem Gedächtnis aufgesetzte Darstellung Flemmings.

Diejenigen Punkte, deren Abänderung gewünscht wurde und die dem dänischen Gesandten von Jessen zur Übermittelung an den König von Schweden mitgegeben wurden, waren in der Hauptsache folgende [1]:

1. Der König August will den Titel und das Wappen eines Königs von Polen zeitlebens führen, obgleich er auf die Krone von Polen verzichtet, und verpflichtet sich nur, dieses Titels und Wappens sich Schweden gegenüber nicht zu bedienen.

2. Alle lauda und Reichsschlüsse seit dem Jahre 1704 aufzuheben, steht nicht in der Macht des Königs, sondern kann nur vom Kaiser angeordnet werden.

3. Der König weigert sich, dem Prinzen Jacob Sobiesky alle Kosten zu vergüten, die dieser seit dem Jahre 1694 aufgewendet hat.

4. Da Schweden nur so viel gefangene Sachsen zurückgeben will, als es gefangene Schweden erhält, so verlangt man die Zurückgabe sämtlicher gefangener Sachsen.

5. Der König will den General Patkul nicht ausliefern, verspricht aber, denselben in ewigem Gewahrsam zu behalten. Die Gewährung dieses Punktes hätten die schwedischen Minister bereits in Aussicht gestellt.

6. Die russischen Hilfstruppen sollen nicht ausgeliefert werden, denn dieselben seien keine solchen mehr, sondern seien in den sächsischen Dienst übernommen und als solche ins Feld an den Rhein geschickt worden.


  1. HStA Der zwischen Polen und Schweden abgeschlossene Friede Loc. 3541. Vol. I.