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In dem Mandat vom 1. September 1645, das die nötigen Bestimmungen darüber enthält, heißt es: „Als tun wir solches hiermit zu Männigliches Wissenschaft publicieren und allen und jeden, so ihre Nahr- und Hantierung auf dem Elbstrom zu suchen pflegen, gnädigst andeuten, daß sie auf angeregte abgehandelte Maße sich nunmehr der öffentlichen Commercien, Ab- und Zufuhr gegen Entrichtung des gewöhnlichen Zolls und Akzisen unverhindert gebrauchen mögen.“ Gegen Ende des Krieges war alles in Tätigkeit, sodaß im Mai 1649, als den Schweden zur Abführung ihrer Artillerie, Munition und andrer Kriegsrequisiten aus Böhmen eine Anzahl Schiffe gestellt werden sollten, ein einziges großes neben acht kleinen und mittelgroßen Schiffen und Floßkähnen zur Verfügung stand. Alle andern waren teils nach Hamburg, teils nach Magdeburg und Torgau unterwegs oder sollten von dort zurückkommen[1].

Vom Überlandhandel während dieser Zeit ist in den Quellen nirgends auch nur soviel die Rede, daß ein einigermaßen klares Bild davon gewonnen werden könnte.




  1. B XIII 10.