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Bürgerschaft ja keineswegs gleicherweise erhöhte wie der Aufwand der Stadt, im Gegenteil beträchtlich nachgelassen hatte, nachlassen mußte mit der Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage, aber – von der Bürger Gewerbe und Steuern hatte ja die Stadt zumeist ihren „nervum et succum.“ Die Steuergemeinde war nicht nur absolut, sondern auch relativ ärmer geworden. Die Schar derer, die mit der Zahlung von Geschoß und anderen Abgaben zurückblieben und schließlich vollständig aufhörten, wurde von Jahr zu Jahr größer, ganz besonders wuchs sie in der Zeit des großen Sterbens. Der Rat suchte zu seinem Geld zu kommen und ließ die Häuser veräußern[1]. Was half das aber, wenn sich niemand fand, der von Anfang an Schulden übernehmen wollte? Von den zum Schanzenbau eingezogenen und daher nicht nutzbaren Äckern und Wiesen, und deren waren über etliche 1000 fl an Wert, wollten die Besitzer natürlich auch nichts versteuern[2]. Wer anders als der Rat mußte für die Gefälle, Landsteuern und Kontributionen aufkommen, die dem Schockanschlag gemäß auf den vielen jetzt wüsten und z. T. ganz weggerissenen Vorstadthäusern lagen und meist anticipando zu zahlen waren. Bis zum Jahre 1634 hafteten auf solchen Grundstücken beim Kriegswesen 13 000 fl an nicht bezahlten Abgaben. Die Besitzer waren verstorben, „etliche entloffen.“ Der Rat sollte sich an den verlassenen Häusern und Baustätten bezahlt machen, doch waren sie gewöhnlich nicht einmal soviel wert, als die darauf lastende Schuld betrug. Die Haupt- und Gewerbesteuer für die nicht zahlungsfähigen Armen der Stadt mußte ebenfalls der Rat vorschießen[3].

Von den Häusern der Standes- und Adelspersonen und der hohen Offiziere konnten auch weder Steuern, noch Geschoß und andere Abgaben eingebracht werden, und mancher schuldete 500 bis 600 fl[4]. Meist waren diese Besitzer nicht in der Stadt anwesend, hatten in vielen Fällen auch keine Lehnträger hier, „so einem Rat mit Pflichten verwandt“, an die man sich der Zahlung wegen hätte halten können. Es half nichts, man mußte dem Kurfürsten die Steuern vom gemeinen Gute abtragen und bezahlen.


  1. GXIX 50q.
  2. G XXXV 26.
  3. G XXXV 9.
  4. G XXXV 26.