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Zerstörungen von dem auf dem platten Lande oder auch in Dresden selbst angelegten städtischen Kapital bewirkten, daß die Zinszahlungen, auch die für ausgeliehene städtische Gelder (St I, 3), verzögert oder für geraume Zeit, oft auch für immer, eingestellt wurden.

Nicht zuletzt muß man der Schädigung gedenken, die durch das Kipper- und Wipperunwesen verursacht wurde[1]. Die Kämmerei war genötigt, leichte minderwertige Sorten als Zahlung von den Bürgern anzunehmen und mußte doch den Verpflichtungen gegen ihre Gläubiger nach altem Reichsmünzfuße gerecht werden.

Der Umstand, daß Dresden des Kurfürsten Hauptfestung und Residenzstadt war, hat ihm ein gut Stück Geld obendrein gekostet.

Fürsten und andre hochgestellte Persönlichkeiten kamen oft hierher[2] und der Empfang und die Verpflegung des begleitenden Trosses gingen auf des Rates Rechnung. Nicht minder erhöhten die in Dresden abgehaltenen Ausschuß- und Landtage (1623, 1631, 1635, 1640, 1641, 1645, 1646)[3] den städtischen Aufwand. Selbst der Landtag zu Torgau 1621 kostete dem Rate 1053 fl 12 gr[4].

Die Hauptsache jedoch waren die Summen, mit denen Johann Georg selbst die städtische Finanzkraft in Anspruch nahm, und das geschah unerwünscht oft und unbedenklich ausgiebig. Solche verzinslichen Anleihen wurden von seiten des Kurfürsten zunächst als reines Privatgeschäft behandelt. Aber manches Tausend Gulden im harmlosen Kleide des Darlehns mag dem Rat zu Dresden mehr als Erpressung erschienen sein.

Die erheblichste Summe, deren der Landesherr während der Kriegsjahre „unumgänglich“ benötigte und die er 1631 vom Rate forderte, waren 25 000 fl. Sie war auch „bei hiesiger Stadt unter Reich und Arm mit Mühe und Not zusammengebracht“ und am 24. Juni 1632 in die Kriegskasse abgeliefert worden. Die geliehenen 60 Teilkapitalien dazu stiegen von 50 bis zu 5000 fl. Die höchste Summe hatte Bürgermeister Johann Hillger vorgestreckt. Unter anderen hatten der kursächsische Kanzler Wolff v. Lüttichau, der Oberkonsistorialpräsident Friedrich v. Metzsch und der Rat der Stadt je 1000 fl, 10 Innungen zusammen 1350 fl geliehen. Die Schuld wurde


  1. vgl. S. 51!
  2. Marperger: S. 52.
  3. Falke: A NF I, 268 ff.
  4. C R 22.