Seite:Heft24VereinGeschichteDresden1914.pdf/105

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

1000 tlr, die 1645 auf ein Vierteljahr geliehen waren, wurden vom Kurfürsten schon am 26. Mai wieder zurückgezahlt.

Freilich – die Kapitalien wurden um Verzinsung geliehen, und als Sicherheit wurde dem Rat die künftig einkommende Tranksteuer angewiesen. Doch konnte gerade das letztere keine Sicherheit sein und etwa zu besonderer Beruhigung dienen, da diese Einkünfte schon auf Jahre hinaus mehr als zuträglich belastet waren; hatte die Stadt doch schon dem Vorgänger Johann Georgs, Christian II., 61 000 fl auf die Land- und Tranksteuer geliehen. Nun war dem Rat wieder die Befugnis erteilt worden, zur Befriedigung der Kreditoren, besonders zur richtigen Abführung der Zinsen, diese Steuer ohne fernere kurfürstliche Bewilligung innezubehalten und zu verwenden. Noch viel weniger konnte dies in der Kriegszeit eine Sicherheit sein, da beträchtliche Summen in dieser Steuer ausblieben, und sie verlor überhaupt jegliche Bedeutung, als der Kurfürst obendrein dem Rat im März 1634 anbefahl, alles, was an barem Gelde bei der Land- und Tranksteuer einkäme, „bei Vermeidung anderer ernster Anordnung“ wöchentlich abzuliefern[1]. Indessen scheint man sich wenig an diesen Befehl gekehrt zu haben, da sich die Einnahmeposten der Landsteuer (St I, 4) ungefähr in der gleichen Höhe halten, auch keineswegs in Wegfall kommen.

Daß der Kurfürst seinen Dienern den Lohn, den Handwerkern die Bezahlung und sonst noch allen möglichen Bürgern schuldig blieb, hatte für den Rat eine sehr unerwünschte Folge. Waren Kontributionen und Steuern zu entrichten, und drang der Rat, der dem Kurfürsten die auf die Stadt entfallenden Anteile antizipando abgeliefert hatte, auf Zahlung, so erklärten die Steuerrestanten, sie würden ihre Schulden gern abtragen, wenn man ihre Forderungen an den Kurfürsten bezahlen würde oder „Zettel“, d. s. Bestätigungen ihrer Guthaben bei Hofe, dagegen annehmen wollte. 1626 schuldeten 99 Personen zusammen 1647 fl 2 gr an Extraordinarsteuer, aber 73 Personen unter diesen hatten dagegen Rechnungen, natürlich unbezahlte, an den Kurfürsten vorzuweisen in Gesamthöhe von 26 040 fl 2 gr 9½ ₰[2]. Bei 17 heißt es: „hat ein Ziemliches zu fordern“, z. B. 5181 fl 14 gr der Handelsmann Matthäus Krüger,


  1. A XV 31r.
  2. G XXXV 2.