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das man in dieser Weise in die Stadt flüchtete, am sichersten und gleichzeitig nutzbringend aufgehoben. Die pünktliche Zinszahlung lockte nicht zuletzt dazu, dem Rat zu borgen, soviel man in der drangvollen Kriegszeit vermochte. Und der Rat nahm gern, so lange und soviel man ihm traute. Er vergrößerte so seine Schuld und die Verpflichtung zu Zinszahlungen mit den fortschreitenden Jahren erheblich.

Der weitaus größte Teil der Schuld bestand in „mahnhaften“ verzinslichen Hauptstämmen, von Privatleuten geliehen und größtenteils mit 6%, verzinst. Den Rest bildeten unmahnhafte Kapitalien, meist von Behörden, Kirchen und Wohltätigkeitsanstalten stammend, in der Regel nur mit 5%, verzinst. Die reich fundierten Wohltätigkeitsanstalten wurden von der städtischen Verwaltung gern als Geldleihinstitute angesehen, und meist bot es keine Schwierigkeit, hier Anleihen zu erhalten, da die Verwaltung gewöhnlich einem „Ratsverwandten“ übertragen war. 1618 war der Rat 35 Gläubigern verpflichtet, 1619: 42, 1620: 45, 1621: 44, 1622: 47, 1623: 43, 1624: 44, 1627 schon 68 und acht Jahre später, 1635: 69. Soviel wenigstens sind in den Kämmereirechnungen aufgeführt. Daneben begegnen aber in anderen Akten Schuldverschreibungen, deren Rechnung gesondert geführt worden sein muß.

Die 64 Hauptstämme des Rechnungsjahres 1627 betrugen zusammen 64 971 fl 12 gr 11½ ₰; davon wurden 17 022 fl 18 gr (17 Posten) das Hundert mit 5 fl, die übrigen 47 948 fl 15 gr 11½ ₰ das Hundert mit 6 fl „verinteressiert.“ 1635 betrug die Summe der verzinsten Kapitalien nur 49 093 fl 20 gr 10 ₰.

Die Annahme von gesondert verrechneten Schuldverschreibungen scheint eine Berechnung des städtischen Vermögens von Ostern 1636[1], wahrscheinlich von einem der Kämmerer stammend, zu bestätigen. Nach dieser waren vom Rat für 88 118 fl 15 gr aufgenommener Kapitalien 5364 fl 1 gr 9½ ₰ Zinsen zu entrichten und zwar für 12 097 fl 7 gr 10 ₰ 5%, für die übrigen 76021 fl 7 gr 2 ₰ 6%; 5997 fl 7 gr 10 ₰ der Gesamtsumme waren unmahnhaft.

Walpurgis 1640 konstatierte der Kämmerer an alten und neuen aufgenommenen Stämmen 89 990 fl 17 gr 3 ₰, die einen Zins von 4834 fl 2 gr 8 ₰ (?) erforderten.


  1. A XIII 16.