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Aus der Zahl der Gläubiger seien hier angeführt: Gotteskasten der Kreuzkirche und der Sophienkirche. Maternihospital, St. Jakobshospital, das Religionamt in Dresden, Jungfrauenkloster St. Jakob und Almosenkasten zu Freiberg, Philosophische Fakultät und Ordinariatamt der Juristenfakultät in Leipzig, der Rat zu Marienberg – Kantor Demantius aus Freiberg, Schösser Volckmann zu Pirna, Hiob Hermann zu Altenberg, der kursächsische Appellationsrat Magnus Lebzelter und seine Frau Rebecca, verw. gew. Alemann, Rittmeister Ludwig von Greiffenberg und neben den Handwerken der Lohgerber und Tuchmacher in erster Linie die regierenden Bürgermeister Hillger und Siegmund Otto und andre Ratsverwandte.

Die Zinszahlung erfolgte in der Regel halbjährlich, Michaelis und Ostern, bei kleineren Summen jährlich. Zuweilen wurde auch an anderen Terminen Zins gezahlt: Neujahr, Lichtmeß, Walpurgis, Pfingsten, Johanni, Jakobi, Laurentii (10. August) und Weihnachten. Geschah es, daß man mit den Zahlungen zurückbleiben mußte, glich man dies möglichst am nächsten Termine mit aus. Die Aufsammlung rückständiger Zinsen mußte man jedenfalls zu vermeiden suchen, wollte man den städtischen Finanzbau nicht gefährden und verhüten, daß man gleich Frankfurt, Ulm, Nürnberg und anderen Städten des Reiches eines schönen Tages die Insolvenz erklären müßte. Daher sieht man den Rat allewege angestrengt bemüht, die in friedlichen Zeiten eingegangenen Verpflichtungen pünktlich zu erfüllen, und die Zinszahlungen (St II, 2) hörten auch während der ganzen Zeit nicht auf, wenn sie in den 40er Jahren auch nicht immer zur versprochenen Zeit erfolgten. Die Summen an abgelegten Zinsen zeigen ziemliche Regelmäßigkeit, nie ein auffälliges Zurückgehen, und während 31 Rechnungsjahren hatte die Stadt die erhebliche Summe von 105 634 fl 7 gr 3 ₰ an Zinsen abgelegt. Überdies sah man sich vor, die Schuldsummen nicht ins Ungemessene und Untilgbare anwachsen zu lassen. So gut es eben ging, löste man Jahr für Jahr Schuldverschreibungen ein (St II, 1), immer im Verhältnis zu den eingekommenen Geldern. Dabei berücksichtigte man in erster Linie die fälligen Kapitalien. Im Hinblick auf die Zeitumstände kann man es als ein geradezu glänzendes Ergebnis besonnener Stadtwirtschaft bezeichnen, wenn vom 1. Mai 1618 bis zum 1. Mai 1649 (ausschließlich CR 26) 18 267 fl 1 gr 6 ₰ mehr zurückgezahlt wurden, als in derselben Zeit erborgt worden war.