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Bei dem schon oft erwähnten Ausfall von sonst regelmäßigem Einkommen und dem häufigen Ausbleiben von Zins- und Kapitalzahlungen an die Stadt war es immer bedenklich, wenn Hauptstämme aufgekündigt wurden, war es darum, daß ängstliche Gemüter sich des Ihrigen versichern wollten, war es, daß man das Geld gewinnbringender anlegen zu können glaubte oder daß es zum Lebensunterhalt benötigt wurde. In solchen Fällen bat der Rat den Gläubiger zunächst, sich einige Zeit zu gedulden, unter der Zusicherung, daß dabei nichs als die Zeit verloren gehen sollte[1]. Wurden die Gläubiger dringlicher, so vertröstete man von Termin zu Termin[2], beteuerte auch, daß man nichts anderes vermöchte, als die Zinsen wie bisher regelmäßig abzuführen, und man konnte in Wahrheit hinzufügen: „dergleichen an wenig Orten noch zu finden sein wird“[3]. Machte man die fernere Stundung des Kapitals aber davon abhängig, daß an Stelle der ursprünglich verschriebenen fränkischen Währung (1 fl = 20 gr) bei der Rückzahlung meißnische (1 fl 21 gr) treten sollte, dann beantwortete der Rat solche dreiste Forderung einfach mit Auszahlung des Stammes[4].

Um das städtische Vermögen war es nicht schlecht bestellt, wenn man der erwähnten Berechnung von 1636 folgt. Danach standen den 88 118 fl 15 gr Schuldsumme 94 034 fl 16 gr 3 ₰ an Hauptstämmen gegenüber, die vom Rate einzumahnen waren. Zu diesem Mehr von 5916 fl 1 gr 3 ₰ kamen noch 1733 fl 7 gr Dienstgeschirrgeld, 1275 fl 20 gr Salzrekompens, 20 000 fl außenstehende Steuern, 4000 fl Rechnungsreste, weitere 4000 fl dem Rat zu ersetzende Kirchhofsbaukosten, ohne die zinsbaren Stämme, die sich im Zins- und Religionamt befanden. „Wäre also deductis deducendis eines ehrenfesten Rats Vermögen nach Abzahlung der Schulden Ostern 1636 35 781 fl 10 gr 3 ₰ salvo errore.“ Aber – die Summen, die solches Vermögen ausmachten, standen zunächst nur auf dem Papier, und an eine Realisierung dieser Werte war vorderhand nicht zu denken, denn die erborgten Summen hatte ja der Landesherr zur Tilgung seiner Schulden verwendet, sie waren nicht wirtschaftlich produktiv angelegt worden. Für die Stadt konnte


  1. A XIII 18.
  2. A XIII 2.
  3. A XIII 20.
  4. A XIII 19