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anhaltenden Contagion und deswegen besorglichen Einschleichens und Zutragens.“ Die Absperrungsmaßregeln wurden verschärft. Niemand, mochte er zu Wasser oder zu Lande anlangen, wurde von den Wachen unter den Toren eingelassen, noch in der Festung, oder in Altendresden oder in den Vorstädten auch nur eine Nacht beherbergt, viel weniger wäre ihm gestattet worden, auf dem Markte feilzuhalten. Auch im folgenden Jahre 1626 wurden die Jahrmärkte nicht abgehalten[1]. Solche Vorsicht war mindestens geboten, waren doch nach einem Ratsbericht[2] in der Zeit vom 12. April bis zum 27. Dezember aus 92 infizierten Häusern 292 Personen verstorben, überdies 33 im Lazarett (Stadtkrankenhaus) und auf dem Steinicht vorm Wilsdorfer Tore. Nach kurzer Pause brach die Seuche von neuem aus. Im Sommer 1630 mehrten sich die Pestfälle, und von da an bis ins Jahr 1634 hinein hielt der schwarze Tod reichlich Ernte.

Den kurfürstlichen Kanzlern mußten ständig Berichte[3] zugeschickt werden, welche die Befunde bei den Leichenbesichtigungen meldeten. In einem solchen vom 2. August 1630 heißt es z. B.:

„Den kurfürstl. S. wohlverordneten Herren Kanzlern und Räten wird hiermit Bericht getan, daß gestriges Tages die Michael Heunin an der Dippoldiswaldischen Straßen wohnend, plötzlichen verstorben, welche heute früh von dem Totengräber besichtigt und an ihr in der Schoß, salva venia, eine große Beule und die rechte Pest befunden, der ganze Leib grün und darmit infiziert gewesen und ist die Anordnung getan, daß sich die übrigen Leute in solchem Hause gänzlichen innehalten und nicht unter die Leute gehen sollen.“

Manche dieser Unglücklichen hatten ihre infizierten Stadtwohnungen verlassen und sich vorm Wilsdorfer Tore, auf dem Steinicht und sonst in der Nähe der Freiberger Straße Wohnhütten errichtet, wo sie in Abgeschiedenheit zu gesunden hofften.

Als sich die Begräbnisse im Laufe der Monate mehrten, ordnete der Festungshauptmann von Wallwitz an[4], das Hinaustragen der Leichen und die Begräbnisse schon morgens 5 Uhr vorzunehmen.


  1. C R 27 E. 29 a. A. 50a/b.
  2. Loc. 9959.
  3. Loc. 9959*.
  4. Loc. 9960.