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durchaus nicht mit gutem Beispiel voran) ermahnte ernstlich, daß „bei jetzigen schweren, geschwinden und gefährlichen Läuften ein jeder der Genügsamkeit sich selbsten befleißigen und vielmehr mit dem Überfluß, da er einigen haben möchte, dem lieben Armut dienen“ sollte.

„Getreidekauf ist die Basis und das Fundamentum dieses ganzen Werkes [Taxordnungen], nach welchem auch die pretia rerum reguliert zu werden pflegen“ schrieb der Rat an Johann Georg in richtiger Erkenntnis der Wichtigkeit des Brotgutes. Getreide ist eben das unentbehrlichste der Nahrungsmittel, dessen Mangel oder Überfluß auf den Haushalt des Einzelnen ebensowohl, wie der gesamten Stadtgemeinde tiefgehenden Einfluß ausübte und dessen Preis gerade wegen der Unentbehrlichkeit auch größeren, mitunter plötzlich eintretenden Schwankungen unterworfen war, mehr als derjenige andrer Lebensmittel, des Fleisches z. B. Solche Schwankungen wiederum wirkten auf die Preise andrer Nahrungsmittel, auf Arbeitslöhne[1], Armenlast u. a. m.

Für den Rat blieb es während des ganzen Krieges die Hauptaufgabe, jahraus, jahrein die für Dresden nötige Menge Getreide herbeizuschaffen, und bei der übernormalen Einwohnerzahl und den unsicheren und drangvollen Zeiten erforderte dies nicht geringe Mühe. Wenn eine Proviantordnung[2] vom Jahre 1588 für ungefähr 11 500 Einwohner 58 200 sch Korn zur Brötung, 74 790 sch Gerste zu Gebräuden und 26 000 sch Hafer zu Futter als Jahresbedarf veranschlagte, so würde der Bedarf während der Kriegszeit jährlich etwa auf 86 000 sch Korn, 110 560 sch Gerste und 38 437 sch Hafer zu schätzen sein. Wenn ferner eine Proviantordnung[3] von 1619 den Jahresaufwand, einschließlich 60 000 fl für Zugemüse (Erbsen, Graupen, Heidegrütze, Hirse, Grütze, Kraut, Reis, Backobst, Gewürz), mit 1 443 965 fl 15 gr berechnet, so mußte er späterhin bei Teuerungspreisen ungleich mehr betragen.

Woher aber sollte man die Tausende Scheffel Getreide nehmen? Weder waren große Vorräte aus früheren Jahren vorhanden, noch war von fremder Zufuhr leicht Abhilfe zu erwarten. Viel weniger hätte die lokale Produktion den Bedarf zu decken vermocht, zumal


  1. Loc. 9840** (Lohntaxa v. 12. VII. 1625).
  2. Loc. 9838.
  3. Loc. 9838.