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sie jetzt jahrelang ruhte, ganz besonders in den 30er Jahren, während welcher Zeit man anfangs die Kaiserlichen und später die Schweden als verzehrende und verheerende Feinde in Dresdens Umgegend hatte. Die Landbevölkerung war aus den Dörfern geflüchtet, teils auch umgekommen. Was an Vorrat vorhanden war, wurde hinweggeführt, was auf dem Halme reifte, abgehauen (doch die Mühe nahm man sich selten) und verfüttert[1]. Nur zaghaft und spärlich fanden sich die Bauern nach dem Abzuge des Feindes herzu, und nach 1640 fing man langsam an, einen Teil der Felder wieder zu bestellen. Doch vielfach blieben die Fluren noch Jahre lang wüste liegen, da es an Saatgut mangelte; ein Viertel bis zu einem Drittel der Hufen[2] waren ungenützt. Noch 1645 klagte man[3], daß von sächsischen Völkern auf dem Durchmarsch vieles Sommergetreide hinweggehauen worden wäre, sodaß man „das Gütlein nicht zu bestellen und zu besamen wüßte“. Da es im übrigen Kursachsen nicht besser, im Gegenteil, noch um manches schlimmer aussah, nötigte dieser dauernde Ernteausfall dazu, durch Zufuhr aus Nachbarländern zu ersetzen, was im eignen Lande an Produktion nachblieb.

Allenthalben treten uns Maßnahmen der Stadtobrigkeit entgegen, dem Bürger einen möglichst regelmäßigen, ausreichenden und direkten und dadurch billigen Getreideeinkauf zu verschaffen. Auch in den besten Erntejahren war man auf Zufuhr fremden Getreides angewiesen, das elbaufwärts und elbabwärts angekauft und auf dem Strom bequem nach Dresden geführt wurde. Besonders lieferte das Niederland und die Kron Böhmen. Der Rat schickte seine Leute zum Kornkauf nach Wittenberg, Aken, Hamburg oder nach Pirna, Herrnskretschen, Leitmeritz. Im November 1622 sollten 3000 sch Korn in Böhmen erkauft werden. Im März 1638 berichtete der Kurfürstliche Geh. Kammerdiener Friedrich Lebzelter aus Prag, daß er beim Grafen Oktavian Kinsky 1600 Strich Korn erhandelt hätte. Dabei erfreute man sich nicht immer ungestörter Zufuhr; zuweilen, wie 1639, war sie für Dresden „zu Wasser und zu Lande sowohl dies- als jenseits gänzlich gesperret“[4].


  1. Loc. 9840***.
  2. G XXXV 18.
  3. G XIX 50g.
  4. CXXXII 2.