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Soviel man vermochte, arbeitete man dem Überhandnehmen der Plage entgegen. 1618 richteten sich Bürgermeister und Rat in einer Schrift an den Kurfürsten[1] vornehmlich gegen das Betteln starker Jungen und Mädchen von 13 und mehr Jahren. Innerhalb Monatsfrist sollten sich diese in ein Handwerk oder in Dienst begeben, oder aber man würde sie zum Festungsbau zwingen. Nach Almosen zu gehen sollte „niemandes, denn armen Schülerlein und elenden verlassenen Waislein oder alten verlebten hausarmen Leuten, so ihr Brot selbsten nicht erwerben können und ihres christlichen Verhaltens gut Zeugnis haben“ verstattet sein. Der Rat kam bald hinter die Schliche und Praktiken, bei deren Anwendung die Bettler aus dem Stadtsäckel und den Börsen gutmütiger, hilfsbereiter Bürger Groschen und Gulden lockerten. So heißt es 1626[2], daß sie „allerlei in unterschiedenen Sprachen, teils geschriebene, teils auch gedruckte carmina, Reimen, Gebetlein, Lieder, Zeitungen und dergleichen herumber schicken, dedicieren, verehren und remunerationes hierfür hinwieder begehren, teils auch wohl solche Gedichte und Lieder aufn Märkten, in Gassen und vor den Türen singen, andere wohl falsche Brand- und Bettelbriefe, sowohl selbsten Mordbrenner, Kundschafter, Verräter, Falschmünzer, Straßenräuber, Mord- und Übeltäter, wie die Erfahrung bezeiget hat, ehemals gewesen.“

Der Rat richtete mit allen seinen Maßnahmen nur wenig aus, und 1628 wurde auf des Kurfürsten Anregung (auf dem Landtage zu Torgau) eine Bettlerordnung für Dresden ausgearbeitet, die „sonderlich nach der Torgauischen (diese war schon am 15. Juli 1620 publiziert worden) accomodiret werden“ sollte. Am 6. Juni drängte der Kurfürst, die Bettlerordnung unverzüglich einzuschicken[3]. Am 23. Juni hatte man die 18 Artikel fertig, und der Kurfürst fand nichts daran auszusetzen. Publiziert wurde sie dann der Bürgerschaft am 5. Juli. Bettlerordnungen müssen überhaupt für damalige Zeit eine inevitabilis necessitas gewesen sein. Am 5. März 1638 wurde eine solche in Leipzig publiziert[4]. 1639 sah


  1. A I 14
  2. B XIII 8.
  3. Loc. 9840*.
  4. B XIII 8