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auf einen Monat 8516 fl 12 gr; den Monatsaufwand für ein sächsisches Söldnerheer von 1400 Pferden, 7700 Mann zu Fuß mit 12 Geschützen hat man auf 128 119 fl 8 gr 4 ₰ berechnet[1].

Diese beträchtlichen Summen waren bar aufzubringen, was neben der lange nicht genügend einträglichen Finanzkunst die Ausübung von Finanzgewalt unabweisbar forderte. Das schier unersättliche Kriegsungeheuer mußte gefüttert werden, und wo die Geldquellen nicht mehr gutwillig oder schnell genug flossen, da preßte man und übte Zwang, bis armselige Tröpflein herausgequält waren.

Bald war die erste und letzte Klage: de contributionibus.

Die Steuern jagten einander. Fast jedes Jahr gab es eine „neueste“ Anlage zu bezahlen. Noch waren die Reste der letzten Kontribution bei weitem nicht eingetrieben, so drohte man schon mit militärischer Exekution wegen nicht entrichteter Gelder einer neuen Anlage. Man forderte immerzu, ohne zu überlegen, daß die Steuern einander stören und beeinträchtigen mußten. Woher sollte der Bürger das Geld zu neuen Steuern nehmen, wenn er mit den alten noch im Rückstande war. Ohne Unterlaß wurde gefordert, dringend gefordert, dann gedroht und wieder gefordert, natürlich ohne den gewünschten Erfolg. Schließlich wurde man gleichgültig, auch gegen noch so gefährlich klingende Drohungen, und der Rat sah nicht recht, wie er dem Kurfürsten die geforderten Summen hätte restlos abliefern sollen. Er schrieb deshalb an den Kurfürsten[2], es wäre „dem Werk wenig geholfen, wenngleich viel aufs Papier gesetzt und hernach die Einbringung per inopiam excludiret würde.“ Sollten die Forderungen wirklichen Wert haben, so mußte man sie so einrichten, daß es den Leuten erträglich wurde und diese in der Zahlung fortfahren konnten. Es mußten die Armen nicht allzusehr beschwert, hingegen die Vermögenden (wie man es 1650 wirklich durchführte) zu etwas mehr herangezogen werden, als sie dem Ansatz nach zu zahlen hatten.

Nach 1640 waren durch die strengen Steuern und die dadurch entstandene Not selbst die Prediger dazu geführt worden, von den Kanzeln herab dawider zu predigen[3]. Dem Rat selbst wurde es schwer, den augenfälligen Mißstand länger mit anzusehen; so heißt


  1. Haendke: S. 198 und Hanser: S. 127.
  2. G XIX 50o.
  3. G XIX 50o.