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Diese Dreipfennigsteuer genügte aber nicht[1]. Aus diesem Grunde sollten von dem großen aus den Dörfern nach der Stadt gebrachten Vorrat wenigstens ein paar tausend Scheffel Korn und Mehl ins Proviantamt geliefert werden, damit man im Notfalle wenigstens die gemeinen Knechte mit Brot versehen könnte.

Nachdem der Kurfürst im Juli 1643 den Adel und die böhmischen Exulanten, die trotz ihres guten Auskommens und Zinseneinkommens bei den außerordentlichen Abgaben bisher meist exemt gewesen, zur Kontribution herangezogen hatte, war von der gesamten Bürgerschaft im Jahre 1645 eine nicht näher bezeichnete Anlage fürs Kriegszahlamt bestimmt worden. Die Festung schuldete jedenfalls, zusammen mit Altendresden, am 1. November 1646 von 9360 tlr Gesamtsumme ungefähr die Hälfte.

Mit der Haupt- und Gewerbesteuer[2] kam 1646 auch für die Einwohner Dresdens ein ungewöhnlich schwerer Schlag. Es sollte „jedes Haupt der Menschen, über 15 und unter 70 Jahren, monatlich auf einen Groschen kollektieret und hiervon niemand als nächst den Grafen und Herren die im Land gesessenen von der Ritterschaft, ingleichen Geistliche, Kirchen- und Schuldiener, sonderlich Professores und Lectores auf den Universitäten, deren allerseits Weiber und Kinder, samt der studierenden Jugend, den Hospitalien, Hausarmen und die ihr Brot nicht zu erwerben vermögen, ausgeschlossen werden“. Auch alles Gesinde war dieser Besteuerung unterworfen. Weder die Verschiedenheit des Besitzstandes, noch die Abstufungen des Einkommens wurden berücksichtigt. Solche Nivellierung war entschieden unbillig, und an dringlichen Vorschlägen, daß der Arme als Armer, der Reiche aber wirklich als Reicher geben sollte, fehlte es nicht. Naturnotwendig konnte nichts anderes eintreten, als daß dem Rate unmöglich war, die Anlage auch nur entfernt in der geforderten Höhe einzubringen. Am 22. Dezember 1646 schrieb er dem Kurfürsten: „Es werden von Manns- und Weibespersonen darüber soviel Tränen vergossen, daß wir mit Gott und bei unsern Pflichten bezeugen können, daß bei allen contributionibus, deren wir doch sehr viel Tausend Gulden eingenommen und solange der Krieg gewährt dergleichen auf dem Rathause nicht gesehen und gehört worden.“


  1. B XVIII 12.
  2. G XIX 50o. Über Gewerbesteuer: 6. Kapitel, Abschnitt 2.