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Beständig trieb man zu Zahlungen. Im Februar 1647 drohte man mit Exekution, und im Juni waren noch 4600 tlr Rest.

Vom 4. Oktober 1647 bis zum 31. Dezember 1649 hatte man, wie es scheint, die Haupt- und Gewerbesteuer ein zweites Mal angelegt, die der Kurfürst bei den widerstrebenden Hofbedienten diesmal selbst einnehmen sollte.

Am 11. Juli 1648 wurde abermals eine Anlage[1] ausgeschrieben, von der Ende November 1649 13 733 tlr 11 gr 3 ₰ noch nicht bezahlt waren.

Zur Kopfsteuer von 1646 waren im selben Jahre noch die Armistitiengelder gekommen, welche den Schweden seit dem April (am 18. II. war Waffenstillstand geschlossen worden) „bis zu einem allgemeinen Friedensschluß oder Generalarmistitio“ zu zahlen waren: monatlich 5500 tlr, dazu Lieferungen an Korn, Hafer, Heu und Stroh. Hofbediente sollten von dieser Steuer exemt sein „aus gewissen bedenklichen Ursachen“, wie sich der Kurfürst ausdrückte. Das bedeutete für die übrige Bürgerschaft eine Mehrversteuerung von 40 000 βο. Wie immer bisher erfolgten die Zahlungen sehr säumig, und am 17. Dezember 1646 schrieb der Kurfürst vorwurfsvoll, daß „Dresden unter allen, so in das Kriegszahlamt geschlagen sind, das meiste restieret“ und stellte der Bürgerschaft vor, daß man gerade in Dresden um so viel weniger Ursache hätte, sich so widrig und ungehorsam zu zeigen, als das Amt und die Stadt von der schwedischen Einquartierung und den Ungelegenheiten, die solche mit sich brächte, gar nicht berührt worden wären.

Schließlich – Ende des Jahres 1648 – trat man mit der Forderung des auf Dresden entfallenden Anteils an den Friedens- und Abdankungsgeldern für die schwedische Armee an die Bürgerschaft heran. An den letzten 2 Millionen waren Neu- und Altendresden zusammen mit 3235 tlr 6 gr beteiligt.

Außer zu Kontributionen wurden Rat und Bürgerschaft zu Lieferungen und Dienstleistungen der verschiedensten Art herangezogen. 1620/21 galt es Heerfahrtswägen[2] und was dazu notwendig für die Belagerung von Bautzen zu stellen. Es erforderte einen Aufwand von 574 fl 13 gr 11 ₰, und Dresden steuerte ein


  1. G XIX 50 p.
  2. CXI 1.