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Drittel zu dieser Summe. Im Dezember 1643 bedurfte man zu einer den kurfürstlichen Landen „hochanliegenden, schleunigen entreprinse[1] einer Anzahl Stückpferde, um die Geschütze nach Zittau führen zu können. Die einheimischen und die zufällig in Dresden anwesenden fremden Fuhrleute mußten sie liefern. 1644 benötigte man 16 Mann zu Schiffknechten[2] für die Schiffbrücke; Altendresdner Einwohner wurden dazu bestimmt. Zu andrer Zeit brauchte man zum Wachtdienst in der Festung allabendlich 72 Bürger[3], bei andrer Gelegenheit Bierfässer zur Beförderung von Kommißmehl viel Tonnen Bier, für die Pferde Heu, Stroh und Hafer. „Der Bezahlung halben soll künftig vor Ordnung beschehen“, hieß es immer tröstlich; bei diesem Trost blieb es aber auch.

Selbstverständlich wurden die Einwohner auch zum Schanzenbau[4] herangezogen, mit dem im Oktober 1631 begonnen wurde. In der Hauptsache arbeitete man bis Ende 1635 daran. Der Rat bestimmte zur Ausführung dieser Erdarbeiten zunächst die Einwohner Altendresdens und der Vorstädte, gleichviel ob Wirt oder Hausgenosse. Nur die Defensioner blieben damit verschont, man benötigte sie anderwärts. Später, 1635, waren auch die Bürger Neudresdens zu gleichen Leistungen verpflichtet. Alle, Mann für Mann, sollten sie etliche Tage gebraucht werden[5], das angefangene Werk bei den bedrohlichen Zeiten nach Möglichkeit zu fördern. Öfters mahnte der Kurfürst[6], daß sich niemand auszuschließen hätte, da es sich um Defension der Festung und den Schutz der Inwohner als auch der Vorstädte handelte. Doch nur spärlich fand man sich zum Schanzenbau ein, und an keinem Tage wurde der Sollbestand an Arbeitskräften erreicht. Manche erschienen wohl zwei, drei Tage, dann blieben sie weg. Wer irgend ein Anrecht darauf zu besitzen glaubte, wollte eximiert sein.

Von 609 Mann aus den Gemeinden vorm Pirnischen Tore traten im November 1631 nur 133 an, nach 5 Tagen waren erst 238 zur Stelle. In ähnlicher Weise ging es alle Wochen. 1635


  1. B XVIII 28.
  2. Loc. 9257.
  3. Loc. 9841.
  4. Siehe S. 8!
  5. B XVIII 11.
  6. G V 50 e.