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Abstich des Rasens, mit dem die Schanzwerke bekleidet und befestigt wurden. 1620 sollten die Altendresdner Bürger, welche an der Elbe Wiesen besaßen, 2½ Ruten lange Streifen zum Abstich hergeben, andernfalls man den Bedarf auf der damals noch unberührten, weidefähigen Bürgerwiese gedeckt hätte[1]. Als man zum großen Schanzenbau 1631/32 wieder großer Rasenflächen bedurfte, waren die Eigentümer links und rechts der Elbe dem Abstiche und dem Wegführen des Wiesengrundes durch schleuniges Umackern zuvorgekommen, und der Kurfürst mußte ernstlich befehlen[2], „mit fürhabender Umackerung solcher Wiesen gänzlich in Ruhe zu stehen“ und unweigerlich zu gestatten, daß Rasen und Weiden jederzeit nach Bedarf abgestochen und abgehauen würden.

Zum Schutz der Einwohner und um dem Feinde Abbruch zu tun, war es nötig, in den Vorstadtgemeinden und vorm Schwarzen Tor in Altendresden Häuser wegzureißen, welche belagernden Kriegsvölkern hätten zur Unterkunft und Deckung dienen oder durch Feuer Gefahr bringen können. Vor allem mußten Häuser und Scheunen, die der Mauer am nächsten lagen, beseitigt werden[3], so 9 Häuser des Sylvester Kahlhorn[4], das Haus des Weißbäckers Döring[5] beim Schwarzen Tor und andere. Davon wurden Steine und Holz zum Schanzenbau benutzt, ohne daß dafür eine Entschädigung gezahlt worden wäre. Bei den mit Schindeln gedeckten Häusern der Festung mußte wenigstens das Sparrenwerk abgetragen werden, wenn man sie nicht mit niedrigen Dächern versehen oder mit Ziegeln decken wollte.

Doch solche Verluste waren, da sie notwendig, einzusehen, und man konnte sie willig ertragen. Anders war es mit den Plünderungen, Verwüstungen und dem Wegbrennen, worunter ganz besonders die weniger geschützten Vorstadtgemeinden und noch mehr die Rats- und Amtsdörfer zu leiden hatten. An diesem Treiben beteiligten sich Freund und Feind unterschiedslos; jeder der „Herren von Fortun“ wollte möglichst lustig und vorteilhaft leben. Zu einem Teil war schuld daran, daß den Soldaten ihr Lohn nicht


  1. G V 50k.
  2. Loc. 9838.
  3. G V 50e.
  4. G V 51a.
  5. Loc. 4453. Fol. 72.