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wurde, und Soldnot war bald nicht nur das Schreckgespenst für Fürsten und Feldherren, sondern auch für Besitzende jeglichen Standes. Als alter Fachmann äußerte Oxenstjerna[1] auf dem Heilbronner Konvent (1633) treffend: „Das vornehmste Fundament der Disziplin wäre, den Soldaten geben, was ihnen gehöret, damit man sagen könnte cum Johanne: Estote contenti stipendiis vestris!“ In den Berichten des kursächsischen Obristen Khra geschah häufig der großen Not Erwähnung, in welcher sich die Soldaten infolge der mangelnden Mittel zu ihrer Besoldung befanden, Die Unterguardia blieb 1626 9 Monate ohne allen Sold, was empfindlichen Mangel und herbe Klagen bei den Soldaten hervorrief, denn bei Handwerksleuten und Lebensmittelverkäufern hatten sie keinen Kredit. Ende Dezember 1632 forderte die einquartierte Soldateska, daß ein Monat Sold bar ausgezahlt würde und drohte mit Ausplünderung der Kramläden und Marktbuden[2]. Ratsam war es niemals, die Truppen ihre Notdurft selbst holen zu lassen, denn es pflegte dann jederzeit mit schlechtem Vorteil herzugehen. Zum andern und mehrern Teil hatten die Übergriffe der Soldaten auf Freundesseite in der bloßen Lust an sinnloser Vernichtung, auf Feindesseite naturgemäß darin, daß man den Gegner möglichst schädigen und benachteiligen wollte, ihren Grund.

Am unmittelbarsten wurden die Felder und Wiesen der Bürger vor den Toren getroffen, denn nichts und niemand schützte dies Gut, am allerwenigsten das eigene Heer, das zuweilen gründlicher vernichtete als der erbittertste Feind. 1641 klagten die Bürger[3], daß Offiziere und Soldaten ihre Pferde auf die Felder und Wiesen vorm Pirnischen und Wilsdorfer Tor getrieben und „selbe ganz abgefegt, ja gar die lieben Saaten angegriffen, abgeschnitten und umgebracht“ hätten. Vom Bürgerwiesenheu[4] erzielte der Rat schon seit 1633[WS 1] keine Einnahme mehr. Was die Soldaten nicht wegfütterten, wurde verdorben, und der Obristleutnant[5] ging darin voran, „dem vielmehr gebühret hätte, daß er E. E. Rat und einen jeden Bürger bei dem Seinigen schützen helfen sollte.“ Bei den


  1. Lorentzen: S. 38.
  2. GXXXV 26a.
  3. Amtsg. Dr. 138.
  4. Vgl. St. I, 43!
  5. G V 51l.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: 1 33