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Kurfürsten Anordnung (4. II. 1632)[1] Nachtwachtmeister Matthes Teuffel mit den ihm zugeordneten Soldaten fleißig durch die Gassen der Stadt runden, „damit niemand auf den Märkten und Gassen mit viehischem Geplärr, ungeheurem Geschrei, Jauchzen und Rumor, noch auch mit Saitenspiel umlaufe, viel weniger die Leute in andre Wege mit Schelten, Fluchen, Schwören, Poltern oder anderen Tätlichkeiten verunruhige“. Aber im Juli[2] und im September desselben Jahres wieder meldete der Rat dem Kurfürsten, daß Reiter und Musketierer ungescheut Frevel und Mutwillen verübt, indem sie auf den Gassen, aus den Fenstern der Gasthöfe und anderer Häuser geschossen, mit Hauen und Stechen auf die Bürger eingedrungen und diese nicht selten verwundet, einige auch getötet hatten. Schließlich wurde gestraft, da sich die Soldaten keineswegs so „verhielten, wie redlichen Kriegsleuten gebührt“. Am 6. Mai 1639 wurden 5 Reiter, darunter zwei von Adel, wegen Straßenraubes an polnischen Kaufleuten auf dem Neumarkte mit dem Schwert hingerichtet, darauf noch zwei andre, die ihren Rittmeister umgebracht hatten, gerädert. Ebenfalls wegen Straßenraubes und ähnlicher Untaten wurden am 27. November 1641 sieben Mann geköpft, ein achter stranguliert[3].

Im April 1633 klagten die Gemeinden vorm Wilsdorfer Tor[4], daß sich der Schaden, der ihnen zugefügt worden war, bisher auf 1000 tlr beliefe. Dort hatten die Soldaten Fenster und Türen ausgehoben, die Dielen herausgerissen, Hausgerät und Möbel zertrümmert, Zäune und Brettwände zerschlagen, die Badstube, Scheunen, Schuppen und Ställe niedergerissen, zum wenigsten arg zugerichtet, Schindeln und Bauholz fortgeschleppt und ungescheut den Platzbäckern auf den umliegenden Dörfern als Brennholz verkauft, noch mehr aber ihre Lagerfeuer damit unterhalten. Oft handelte es sich dabei um verlassene, vielleicht schon brandbeschädigte, wüste Häuser; in vielen Fällen aber legten diese turbatores und desolatores Hand an bewohnte, wenigstens im Gebrauch befindliche Baulichkeiten. Der Verlust war in einigen Jahren recht bemerklich,


  1. Loc. 9838.
  2. C XXXV 26a.
  3. Vgl. Weck: S. 546.
  4. Loc. 10823.