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Die Möglichkeit, durch Betrieb des Handwerks Geld zu verdienen, wurde von Jahr zu Jahr geringer, während fast alles, was man noch besaß, durch Steuern und Einquartierungen aufgezehrt wurde. Dies war unmöglich geeignet, die Schaffensfreude der Meister zu erhalten oder gar zu fördern; sie mußte erlahmen. Das Gewerbe geriet allmählich ins Stocken. Freilich, vernichtet hat es der Krieg in Dresden ebensowenig wie anderwärts in Deutschland, aber lange hart darniedergehalten und manche Zweige, besonders das Kunsthandwerk, zeitweilig völlig lahm gelegt.

Mittelbar wirkte der Kriegszustand dahin, einen beträchtlichen Teil des Betriebskapitals in die stets aufnahmebereiten kurfürstlichen Steuerkanäle abzuleiten, der sonst zur Wiedererzeugung verwendet worden wäre. Die gesamte Zunft ebensowohl, als auch den einzelnen Meister, der innerhalb der Mauern „sein Häuslein oder unbeweglich Stück“ und vor den Toren vielleicht dazu ein Landgrundstück besaß, hatte der unumschränkte Landesherr in seinen chronischen Geldnöten am ehesten beim Säckel fest. Als der Rat 1632 dem Kurfürsten 25 000 fl beschaffen mußte, steuerten 10 Innungen 1350 fl bei, die Lohgerber 150 fl, die Fleischer 200 fl, die Goldschmiede 300 fl. Zwei Jahre später gaben 9 Handwerke zu einem 4000 fl-Darlehn 780 fl. Und wenn sonst in früheren oder späteren Jahren vom Rat Kapitalien erborgt wurden, so vergaß man der Gulden und Taler in den Laden der Zünfte nicht. Schließlich konnten beinahe alle wie die Zimmerleute[1] melden: „Auch ist sonst kein Geld in der Lade als nur Handschriften.“

Von niemand war besser Steuer zu erheben, als vom Handwerker. Er zahlte wie irgendeiner Servis-Gelder, Kopfsteuer für sich, die Seinigen und seine Gesellen, die ordentliche Landsteuer, ordinare und extraordinare Gefälle und überdies – die Gewerbesteuer.

Die Verordnung[2] zu dieser kam am 18. August 1646. Die zu zahlenden monatlichen Beiträge waren wahrlich nicht zu bescheiden: Der Juwelier war angesetzt mit 2 tlr, der Goldschmied mit 1 tlr, der Fleischer mit 16 gr, der Schuster mit 15 gr, der Schneider mit 10 gr. Die meisten rührten sich gegen solche Zumutung[3];


  1. C XXXII, 3.
  2. G XIX 50o.
  3. G XIX 50p.